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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 06.07.2013, 21:50
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von T.R. Beitrag anzeigen
...und warum den Allgemeinen Deutschen Automobil Club?

Ich frage doch auch nicht bei der Lufthansa nach den Fahrplänen der DB!
Du kannst ja alternativ eine Anfrage an den Allgemeinen Deutschen Anhängerclub stellen ,
Siggi
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  #27  
Alt 06.07.2013, 22:19
Benutzerbild von fundmd
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Zitat:
Zitat von T.R. Beitrag anzeigen
...und warum den Allgemeinen Deutschen Automobil Club?

Ich frage doch auch nicht bei der Lufthansa nach den Fahrplänen der DB!
Nicht dein ernst, oder? Sag bitte, dass das nicht ernst gemeint war! 😡
__________________
LG Christian
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  #28  
Alt 06.07.2013, 23:09
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AlexH AlexH ist offline
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Ich war heute mit meinen Trailer beim TÜV, da hat er auch nichts von einer Sicherung gesagt. Allerdings ist mein stützrad um 90 grad klappbar zum fahren. Das geschieht mit einem Federbolzen.
Vor zwei Wochen war ich mit einem großen Kastenanhänger beim TÜV mit normalem Stützrad. Da gab es aber auch keine Nachfrage.
__________________
Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #29  
Alt 12.07.2013, 17:02
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Captain Klausi Captain Klausi ist offline
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Mittlerweile habe ich Antworten auf meine Anfrage vom ADAC erhalten. Ebenso habe ich nochmals persönlich mit dem TÜV-Prüfer meines Trailers gesprochen.

Sowohl der ADAC und auch der TÜV Prüfer beziehen sich auf den § 44 Absatz 2 der StVZO.

Dieser sagt eigentlich "nur" aus, dass die Stützeinrichtung unverlierbar untergebracht werden muß.

Interessant ist, dass es keine Stützradpflicht gibt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt! Wenn man das Stützrad also vor Prüfung abmontiert, bekommt man die Plakette. Da decken sich die TÜV und ADAC Aussagen.

Der TÜV Prüfer erklärte mir, dass aus o. g. Gründen eine Federsicherung bei mir notwendig sei, da mein Trailer neben der Kurbel für die Radhöhenverstellung auch noch einen zusätzlichen Knebel für die Verstellbarkeit des Führungsschaftes hat. Sollte dieser Knebel sich lösen, so sei die Stützeinrichtung nicht mehr "unverlierbar".

Mein Fazit:
Der § ist unterschiedlich interpretierbar, man hat die Wahl zur Not vorab die Stützradeinrichtung abzubauen, die Federsicherung ist nicht teuer und macht vielleicht u . U. einmal Sinn (15€ im Internet) und der TÜV Prüfer sitzt am längeren Hebel (Aussage ADAC).

Habe eben die Sicherung erhalten und werde sie mir morgen einbauen. Denke es muss jeder für sich entscheiden, was für ihn das Beste ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten die Plakette zu erhalten.

Das nur einmal zu Eurer Information.

Viele Grüße

Captain Klausi
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  #30  
Alt 12.07.2013, 17:22
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Captain Klausi Beitrag anzeigen
(..) Interessant ist, dass es keine Stützradpflicht gibt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt! Wenn man das Stützrad also vor Prüfung abmontiert, bekommt man die Plakette. Da decken sich die TÜV und ADAC Aussagen.
(..)
Der TÜV Prüfer erklärte mir, dass aus o. g. Gründen eine Federsicherung bei mir notwendig sei, da mein Trailer neben der Kurbel für die Radhöhenverstellung auch noch einen zusätzlichen Knebel für die Verstellbarkeit des Führungsschaftes hat. Sollte dieser Knebel sich lösen, so sei die Stützeinrichtung nicht mehr "unverlierbar".
(..)
Auch ohne die Schaftverstellung, kann man die Kurbel so lange drehen, bis die Spindel mit dem Rad unten rausfällt. Das Prüferargument ist also nur show.

Da kein Stützrad vorgeschrieben ist, kann man ja während der Prüfung ggf. einfach das Stützrad demontieren. Dann kann der Tüv in Ruhe weiterprüfen.

Beste Grüße

JohnB
(dem noch nie ein Stützrad locker geworden oder verlustig gegangen ist)

Geändert von JohnB (12.07.2013 um 17:28 Uhr)
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  #31  
Alt 12.07.2013, 18:02
Benutzerbild von Warmduscher
Warmduscher Warmduscher ist offline
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Zitat:
Zitat von Captain Klausi Beitrag anzeigen
Habe eben die Sicherung erhalten und werde sie mir morgen einbauen.
Bitte die Bilder nicht vergessen.

W
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keine Sau
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  #32  
Alt 12.07.2013, 18:42
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von Captain Klausi Beitrag anzeigen
Interessant ist, dass es keine Stützradpflicht gibt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt! Wenn man das Stützrad also vor Prüfung abmontiert, bekommt man die Plakette. Da decken sich die TÜV und ADAC Aussagen.
Ich will die Ansichten von ADAC und dem TÜV-Prüfer ja nicht in Zweifel ziehen. Ich zitiere einfach mal den entsprechenden Text aus der StVZO. Schlüsse mag jeder selbst ziehen:
§ 44 Stützeinrichtung und Stützlast.
(2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein.
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  #33  
Alt 12.07.2013, 18:51
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Ich will die Ansichten von ADAC und dem TÜV-Prüfer ja nicht in Zweifel ziehen. Ich zitiere einfach mal den entsprechenden Text aus der StVZO. Schlüsse mag jeder selbst ziehen:
§ 44 Stützeinrichtung und Stützlast.
(2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein.
Die allermeisten Trailer haben leer eine Stützlast von unter 50 kg. Und der Trailer (nicht die Ladung) wird geprüft.
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Beste Grüße

John
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  #34  
Alt 12.07.2013, 19:48
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Die allermeisten Trailer haben leer eine Stützlast von unter 50 kg. Und der Trailer (nicht die Ladung) wird geprüft.
Mmmh. Jeder Hänger mit 100km/h Nutzung/Zulassung muss möglichst mit oberer zulässiger Stützlast angehängt werden. Die Stützlast beträgt bei vielen (den meisten Autos?) 75kg. Das gilt genauso leer. Ich denke nicht, dass der Text der StVZO hier einen Unterschied zwischen leer und beladen macht.
Die meisten Bootstrailer haben leer auch bauartbedingt den weitaus größten Teil ihres Rahmengewichtes vor der Achse.

Geändert von horstj (12.07.2013 um 19:55 Uhr)
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  #35  
Alt 12.07.2013, 20:14
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Mmmh. Jeder Hänger mit 100km/h Nutzung/Zulassung muss möglichst mit oberer zulässiger Stützlast angehängt werden. (..).
Abgesehen davon, dass die Verordnung die schwammige Formulierung "Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren" verwendet, wird beim Tüv nicht die 100er Ausnahme geprüft, sondern die Fahrtüchtigkeit an sich. Da spielt 100er Freigabe keine Rolle. Du bekommst die Plakette auch mit 7 Jahren alten Reifen.

Zudem ist ein im Kofferraum liegendes Strützrad ja vorhanden. Es ist nur besonders gut "unverlierbar untergebracht" (§44 Abs. 2 Satz 3 StVZO).
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Beste Grüße

John
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  #36  
Alt 12.07.2013, 20:24
horstj horstj ist offline
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2 dürfte nicht ziehen. Der Trailer muss damit ausgerüstet sein.

1 ist klar aber unerheblilch. Es geht um die Annahme, dass die meisten Trailer nicht mit 50kg+ Stützlast fahren. Was m.E. für Trailer mit 100km/h Zulassung meist nicht gelten dürfte. Gleich ob leer oder beladen. Und auch die meisten andeern Hänger bei uns in der Bootshalle hebe ich leer nicht mit einer Hand.
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  #37  
Alt 12.07.2013, 20:51
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
2 dürfte nicht ziehen. Der Trailer muss damit ausgerüstet sein. (..)
Ist er ja. Das Stützrad ist während der Fahrt unverlierbar untergebracht. Es gibt keine Vorschrift, dass das Stützrad auch während der Fahrt angebracht sein muss.

Die STVZO schreib ja ansonsten durchaus klar und deutlich vor, wenn etwas am Anhänger angebracht sein muss (so z.B. bei den Unterlegkeilen; StVZO § 41 Absatz 14 vorletzter Satz).

Für das Stützrad sagt sie das gerade nicht.
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Beste Grüße

John
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  #38  
Alt 12.07.2013, 20:59
horstj horstj ist offline
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Sorry. Mein Deutsch geht eindeutig anders. Aber schon witzig, dass da anscheinend auf vielen Seiten so viele Unklarheiten bestehen. Klarer Fall fürs
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  #39  
Alt 14.07.2013, 10:17
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Captain Klausi Captain Klausi ist offline
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Es blieb bei meinem gestrigen Versuch die Stützradsicherung zu montieren!

Allerdings liegt dies an der Bauweise meines Trailers. Hätte gerne Bilder eingefügt, aber über mein iPad klappt das irgendwie nicht. Werden nachgereicht.

Die Feder ist für meinen Tandem-Kott-Trailer zu kurz. Denke bei den meisten Trailern wird diese passen!

Die Montage ist super simpel und bedarf keiner Fachkenntnisse. Montagezeit für ungeübte ca. 10 Minuten. Werkzeug wird nicht gebraucht.

Da ich mir die Feder gerne montieren möchte, habe ich den Trailerhersteller einmal angeschrieben, ob für meinen speziellen Fall, eine etwas längere Feder zu bekommen ist. Andernfalls muß ich mir etwas einfallen lassen. Z. B. Feder langziehen, verlängern oder ähnliches. Habe dbzgl. noch keine vernünftige Lösung im Kopf.

Dies nur einmal als Zwischeninfo.

So, jetzt gehts zum Boot.

Schönes WE und Grüße

Captain Klausi
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