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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.07.2013, 10:46
Bootspeter Bootspeter ist offline
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Standard Sportbootrecht

Wo finde ich in Koblenz eine guten Anwalt der mich gegen die WSP vertritt?
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Wasserski Wakebord-u.Tubetrainer!
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  #2  
Alt 28.07.2013, 18:48
Shetland640 Shetland640 ist offline
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Hallo Bootspeter,

ich kenne zwar keinen Anwalt in Koblenz, es dürfte sich dabei aber um einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht handeln.

Gruß Bernd
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  #3  
Alt 28.07.2013, 19:36
Benutzerbild von karaya
karaya karaya ist offline
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Kommt drauf an, was die WSP von Dir will oder Du von der WSP.
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  #4  
Alt 28.07.2013, 22:19
Benutzerbild von Doral 185
Doral 185 Doral 185 ist offline
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Die WSP hat mir mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung unterstellt.
Ein Messergebnis gab es nicht und durfte trotz Anwalt die 360,- zahlen. Nimm es hin da wirste nix.
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Gruß Claus


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  #5  
Alt 28.07.2013, 22:47
JETSTREAM JETSTREAM ist offline
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Zitat:
Zitat von Doral 185 Beitrag anzeigen
Die WSP hat mir mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung unterstellt.
Ein Messergebnis gab es nicht und durfte trotz Anwalt die 360,- zahlen. Nimm es hin da wirste nix.
Wie lange waren die von der WSP denn im krankenhaus Ohne Beweise gibts normalerweise keine Verurteilung.
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Wissen ohne Goggggggggel
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  #6  
Alt 29.07.2013, 05:03
Canalrat Canalrat ist offline
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Meines Wissens nach gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem Wasser die gleiche (OWi)Verfahrensweise wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Straße => Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. In Berlin wüsste ich einen guten Anwalt, im Raum Koblenz fällt mir als nächster, passender Jurist ein Rechtsanwalt in Wiesbaden ein.

@Doral: Unterstellungen alleine nutzen in der Regel auch auf dem Wasser nichts, die WSP ist beweispflichtig. Und auch im OWi-Verfahren gilt: in dubio pro reo.

Gruß
Werner
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  #7  
Alt 29.07.2013, 08:36
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von Canalrat Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem Wasser die gleiche (OWi)Verfahrensweise wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Straße => Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. In Berlin wüsste ich einen guten Anwalt, im Raum Koblenz fällt mir als nächster, passender Jurist ein Rechtsanwalt in Wiesbaden ein.

@Doral: Unterstellungen alleine nutzen in der Regel auch auf dem Wasser nichts, die WSP ist beweispflichtig. Und auch im OWi-Verfahren gilt: in dubio pro reo.

Gruß
Werner

Vooorsicht! Je nach Lust und Laune des Richters gelten zwei gleichlautende Schätzungen der erfahrenen WSP Beamten genauso viel,
wie eine Messung per Laser oder Radar!

Du brauchst dann ggf. einen sehr guten Anwalt, um die "fachliche Kompetenz" der Beamten in Zweifel ziehen zu können.

Gruss


Gerd
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  #8  
Alt 29.07.2013, 11:29
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Ist halt wirklich die Frage, worum´s geht...

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann es anstatt einer Messung auch sein, dass Du offensichtlich schneller als 30km/h gegenüber dem Ufer warst.

Dann wird deren Bericht ggf. reichen, anfechten kann man sicher versuchen.

Hatte ich seinerzeit auch vor, ich bin im Bereich einer Wasserskistrecke geblitzt worden, wo man zwar theoretisch 60km/h fahren darf, aber nur wenn niemand im Sichtbereich vor einem ist oder entgegenkommt.
Sonst gilt 30 km/h.

Auf Grund der Höhe des Bußgeldes habe ich abgewogen, nicht dagegen anzugehen, obwohl ich mir keiner Schuld bewußt war und weit und breit vor mir niemand war.
Lehrgeld halt, hatte das auch nicht gewusst. Gut, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber daraus lernt man halt auch für die Zukunft, wie man sich verhält oder verhalten sollte.

Sollte es um was anderes gehen, kannst Du ja sicher auch mal beim DMYV oder ADAC nach Anwaltempfehlungen fragen.
__________________
Grüße aus Köln


Joachim
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  #9  
Alt 29.07.2013, 11:43
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karaya karaya ist offline
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Wenn's um Geschwindigkeitsübertretung o.ä. -also eine Ordnungswidrigkeit - geht, ist ein Fachanwalt für Verkehrs,- evt. und/oder Strafrecht wahrscheinlich kein schlechter Tip.

Fachanwälte für "Bootsrecht" "Wasserrecht" oder sowas gibt's nicht, höchstens solche mit einem entsprechenden "Interessenschwerpunkt".

Ich würde aber versuchen -Anwalt hin oder her - mich selber in die Materie einzulesen. Allein wegen der Fallzahlen sind einschlägige Anwälte wahrscheinlich von ihren Kenntnissen her regelmäßig auf Vorfälle im Straßenverkehr, nicht auf Geschehnisse auf dem Wasser eingerichtet. Da können selbst mitgebrachte Kenntnisse die Sache vereinfachen.
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  #10  
Alt 29.07.2013, 11:52
Canalrat Canalrat ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Vooorsicht! Je nach Lust und Laune des Richters gelten zwei gleichlautende Schätzungen der erfahrenen WSP Beamten genauso viel,
wie eine Messung per Laser oder Radar!

Du brauchst dann ggf. einen sehr guten Anwalt, um die "fachliche Kompetenz" der Beamten in Zweifel ziehen zu können.

Gruss


Gerd
Hallo Gerd,

grundsätzlich muss die Verfahrensweise offengelegt werden, nach welcher das Messergebnis bestimmt wurde. Bei Verwendung geeichter Messtechnik ist der Abzug vorgeschriebener Toleranzen (Verkehrsfehlergrenze) vorzunehmen. Bei augenscheinlichen Schätzungen muss eine nochmals höhere Toleranz abgezogen werden, da hier der Faktor "Mensch" die maßgebliche Rolle spielt. Wurde keine Toleranz gewährt, ist der Tatvorwurf nicht haltbar. Das wäre der erste Ansatz, um den Tatvorwurf zu beanstanden. Da man als Betroffener aber keinen eigenen Einblick in die Ermittlungsunterlagen erhält, bleibt nur der Weg über den Rechtsanwalt.

Gruß
Werner
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  #11  
Alt 29.07.2013, 14:44
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von Canalrat Beitrag anzeigen
Hallo Gerd,

grundsätzlich muss die Verfahrensweise offengelegt werden, nach welcher das Messergebnis bestimmt wurde. Bei Verwendung geeichter Messtechnik ist der Abzug vorgeschriebener Toleranzen (Verkehrsfehlergrenze) vorzunehmen. Bei augenscheinlichen Schätzungen muss eine nochmals höhere Toleranz abgezogen werden, da hier der Faktor "Mensch" die maßgebliche Rolle spielt. Wurde keine Toleranz gewährt, ist der Tatvorwurf nicht haltbar. Das wäre der erste Ansatz, um den Tatvorwurf zu beanstanden. Da man als Betroffener aber keinen eigenen Einblick in die Ermittlungsunterlagen erhält, bleibt nur der Weg über den Rechtsanwalt.

Gruß
Werner
Stimmt zu 100%. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die "Schätzung" von zwei "fachlich kompetenten" Polizeibeamten grundsätzlich als Beweis vor Gericht - möglicherweise nach Abzug gewisser Toleranzen - durchaus gilt. Wenn also tatsächlich ein Verstoß nachgewiesen wird, ist vermutlich auch mit einer Verurteilung zu rechnen.

Wenn keine Rechtsschutz-Versicherung vorliegt, sollte man vorher besser mal rechnen:

a) Kosten für den eigenen Anwalt
b) eventuell Kosten für Hin- und Rückreise, sofern der Vorfall nicht
vor dem eigenen Amtsgericht verhandelt wird.
c) Kosten für die Anreise der Zeugen (bei Beamten entfällt - so glaube
ich - wenigstens der Verdienstausfall.
d) der eventuell eigene Verdienstausfall

Das sollte man mal in Summe dem eventuell ersparten bzw. geringeren Bußgeld entgegenstellen. Oft wird man dann zähneknirschend auf den Einspruch gegen das ursprünglich verhängte Bußgeld verzichten oder den Einspruch zurücknehmen.

Gruss


Gerd
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  #12  
Alt 29.07.2013, 15:21
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karaya karaya ist offline
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Zitat:
Das sollte man mal in Summe dem eventuell ersparten bzw. geringeren Bußgeld entgegenstellen. Oft wird man dann zähneknirschend auf den Einspruch gegen das ursprünglich verhängte Bußgeld verzichten oder den Einspruch zurücknehmen.
Stimmt natürlich alles. Nur hat sich der Threadersteller bis jetzt noch gar nicht dazu geäußert, worum's weigentlich geht.
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  #13  
Alt 29.07.2013, 15:46
Canalrat Canalrat ist offline
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@Gerd: bzgl. der anfallenden Kosten hast du natürlich recht. Das Ganze macht nur Sinn, wenn Rechtsschutzdeckung vorliegt, oder wenn der Tatvorwurf richtig "deftig" ist. Das es Sinn macht eine Messung überprüfen zu lassen, zeigt aber beispielsweise ein Fall in Berlin. Die WSP ist einem anderen Boot hinterher gefahren, die Geschwindigkeit wurde durch Ablesen der Motordrehzahl im Boot der WSP gemessen. Die WSP hatte eine Fernsehteam an Bord, welches alles gefilmt hat. Das war für den Beanzeigten gut, denn die Auswertung der Videoaufzeichnung hat dann gezeigt, dass sich das Polizeiboot während der Messung dem Gemessenen angenähert hat. D.h., das Polizeiboot hatte eine höhere Geschwindigkeit als der Beanzeigte. Eine Auswertung der Videoaufzeichnung hat dann ergeben, dass der Betroffene statt 20 km/h nur 5 km/h zu schnell fuhr. Das zum Thema "fachliche Kompetenz".

Gruß
Werner
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  #14  
Alt 29.07.2013, 16:09
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von karaya Beitrag anzeigen
Stimmt natürlich alles. Nur hat sich der Threadersteller bis jetzt noch gar nicht dazu geäußert, worum's weigentlich geht.

Richtig - wäre ganz nett, wenn man wüsste, ob es um den Hals oder um 30 Euro Fuffzig geht.

Gruss


Gerd
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  #15  
Alt 29.07.2013, 19:12
Kotoge Kotoge ist offline
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Standard Geschwindigkeitsübertretung

Hallo zusammen,

TE ist wohl geblitzt oder ach nein geschätzt worden

René
__________________
Ich hasse diese Werbung vom Ordnungsamt unter dem Scheibenwischer
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  #16  
Alt 29.07.2013, 20:44
lummelahti lummelahti ist offline
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…….vielleicht ist er auch schon „eingelocht“. Es ist schon ernüchternd und schade wenn Fragen an das Forum gestellt werden, viele Mitglieder sich aktiv Bemühen um zu helfen und man hört nichts mehr.

Grüße aus der finnischen Seenplatte
Frank



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