|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Einreise Kroatien mit fremden Kind
Hallo Freunde,
hat von euch jemand eine Erfahrung wie sich Kroatien bei der Einreise mit einem fremdem Kind verhält? Wir fahren im September für ein paar Tage nach Rab und haben nen 8jahrigen aus der Verwandtschaft dabei. Müsste doch im Zuge des EU-Beitritt alles irgendwie geregelt sein. Reisepass Auslandskrankenversicherung Beglaubigung dass er mit uns reisen darf ...haben wir. Das sollte doch reichen ?! Schöne Grüße Micha
__________________
Scully |
#2
|
||||
|
||||
Hallo Micha,
ausser Reisepass oder Perso benötigst Du nichts, auch wir hatten ein fremdes Kind mit dabei und es gab keine Probleme.
__________________
Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#3
|
||||
|
||||
Dass es selten kontrolliert wird, bedeutet NICHT, dass es keine Bestimmungen dazu gäbe. Es handelt sich dabei um nationales und nicht um EU-Recht.
Für minderjährige Kinder empfiehlt sich JEDENFALLS eine beglaubigte Vollmacht des/der Erziehungsberechtigten (auch innerhalb des Schengenraumes) mitzuhaben, da es nicht nur im Rahmen des Grenzübertritts, sondern auch im Lande ggf. zu Kontrollen kommen kann (zB im Zuge eines Unfalls oder bei sonstigen Behördenkontakt. Der kleine Wicht braucht nur mal kurz abhanden kommen am Stand oder in der Stadt, und wenn dann zufällig die Polizei ins Spiel kommt, stellt sich uU rasch die Frage, ob der mit Wissen und Erlaubnis der Eltern da ist). Für Kroatien ist diese Verpflichtung zur Mitnahme einer Vollmacht zwar bereits 2011 gefallen. Von den Reiseorganisationen wird aber regelmäßig darauf hingewiesen, dass man dennoch eine mithaben sollte (so ähnlich wie bei der "Grünen Versicherungskarte"). Nach wie vor erforderlich sind Einverständniserklärungen (innerhalb der EU) zB für Griechenland oder Großbritannien. Auf den Länderseiten von ADAC oder ÖAMTC usw. wird darauf hingewiesen. Dort stehen auch Vordrucke in Landessprache zum Download zur Verfügung. (Außerhalb der EU sind solche Einverständniserklärungen, zT mit der Forderung nach amtlicher Beglaubigung, in vielen Ländern erforderlich. Wie gesagt: Dass dies nicht häufig kontrolliert wird, heiß noch lange nicht, dass man keine Vollmacht braucht.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#4
|
|||
|
|||
[QUOTE=ghaffy;3205934]Dass es selten kontrolliert wird, bedeutet NICHT, dass es keine Bestimmungen dazu gäbe. Es handelt sich dabei um nationales und nicht um EU-Recht.
Für minderjährige Kinder empfiehlt sich JEDENFALLS eine beglaubigte Vollmacht des/der Erziehungsberechtigten (auch innerhalb des Schengenraumes) mitzuhaben, da es nicht nur im Rahmen des Grenzübertritts, sondern auch im Lande ggf. zu Kontrollen kommen kann kann ich ein Lied von singen.............. mit meiner eigenen Tochter, welche unehelich geboren wurde und mit der ich dann als Minderjährige nach Kroatien wollte. Vollmacht und kopierter Pass der leiblichen Mutter hat erst nicht ausgereicht!!!!!!...erst ein verständnisvoller Vorgesetzter hat dann dier Einreise zugestimmt
__________________
Gruß Klaus |
#5
|
|||
|
|||
Kroatien.
Hi.
Meine Tochter ist zur Zeit mit meinen Schwiegereltern in Kroatien. Sie ist von Köln nach Split geflogen. Sie hat nur ihren Ausweis dabei und eine privatschriftliche Erklärung von uns, also meiner Frau und mir, dass wir das Verlassen des Bundesgebietes, die Einreise nach Kroatien und den Aufenthalt dort mit den namentlich genannten Schwiegereltern gestatten. Das machen wir schon seit Jahren so und hatten nie Probleme. Man sollte vielleicht noch, wenn man seine Tochter nicht so wie wir wieder selbst mit zurück nimmt, die Rückreise erwähnen und erlauben. Die notarielle Beglaubigung brauchst Du definitiv nicht mehr. Ansonsten ist mir, obwohl ich Anwalt bin, die genaue rechtliche Lage nicht bekannt und auch egal. Schöne Grüße aus Düsseldorf. Ribar. |
#6
|
|||
|
|||
Braucht es den Zettel der Eltern wirklich? Weil den könnte sich ja ein findiger "Ausreißer" selber schreiben. Wir hatten das gleiche dieses Jahr, 16 Jahre alter Sohn ist von Deutschland nach Split alleine geflogen. Ich hatte vorher noch bei der Lufthansa angerufen, ob man Zettel mit Erlaubnis braucht etc. Die haben mir gesagt, ab 14 ist alles egal, also Einchecken, Fliegen und Einreise alles nur mit Reisepass respektive Perso möglich. So war es dann auch. Wir haben Sohn in Split abgeholt, aber es hätte ja auch niemand kontrolliert ob wirklich ein Erziehungsberechtigter in der Ankunftshalle wartet....
Insofern scheint mir das sehr locker gehandhabt LG Thomas |
#7
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
|
|