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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Nein, auch die Meinung der deutschen Polizei!
Wo geht es dir denn besser - hinter der Leitplanke (auch bei Regen) oder in dem Pannenfahrzeug, in das ein anderer reingekracht ist? (Weil im strömenden Regen einfach übersehen)
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Gruß Ewald
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#52
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Tja, aufgrund der Meinung dieses einsamen Ösis hat der deutsche Bundestag am 5. Juli 2013 beschlossen, dass ab 1.7.2014 auch in Deutschland Warnwesten mitzuführen sind.
Einsame Ösis haben oft schon in D meinungsbildend gewirkt ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#53
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Jeder Fahrschüler in Deutschland erfährt ( wenn er beinem gutem Fahrschullehrer ist) wie er sich im Pannenfall zu verhalten hat, dazu gehört ( obwohl wahrscheinlich erst ab 2014 oder 2015 Pflicht) das anlegen der Warnweste und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen, auch bei Regen. Lieber naß als tot.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg
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#54
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Geile diskussion Irgendwie müssen wir ja unseren durchreisenden Lieblingsnachbarn das Geld aus der Tasche ziehen
BTW: In meinem FirmenPKW muss ich schon lage auch in DE eine Warnweste mitführen. Ich wurde auch im Zuge einer Fahrzeugkontrolle schon einmal kontrolliert (hatte aber eine - Ösi halt) keine Ahnung ob es ohne was gekostet hätte Wer mit einem Dienstwagen oder Firmenfahrzeug unterwegs ist, muss eine Warnweste dabei haben. Andernfalls begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Kommt es zu einem Unfall, könnte es außerdem Stress bei der Entschädigungszahlung gebenWarnkleidung schon lange vorgeschrieben Nachzulesen ist die Verpflichtung zum Mitführen von Warnkleidung in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unter den Paragrafen 31 und 56 der Unfallverhütungs-Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29). Dort heißt es unter anderem: „Der Unternehmer hat maschinell angetriebene mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten
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Gruß vom Bodensee Thomas |
#55
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Zitat:
Spaß beiseite : Ihr habt mich überzeugt - natürlich ist es außerhalb des Fahrzeugess hinter der "Leitplanke" sicherer - auch wenn es regnet .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#56
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...ich hab mal gerade meine Fahrzeugscheine durchgeblättert. Bei den ab 2013 zugelassenen Fahrzeugen fehlt jetzt der Bindestrich.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
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