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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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moin moin
da ich bis zum nächsten jahr ein kleines boot suche . bin ich schon 2 mal bei der suche ,auf ein sumpfboot gestossen, kennt jeder aus florida. nicht das ich sowas haben will , aber meine frage jetzt sowas darf man in deutschland doch nicht fahren oder? oder ist sowas erlaubt hier?? ich will es einfach mal wissen gruss und danke |
#2
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Hey,
die Frage ist genauso wie wenn ich Dich frage ob ein Typ 44 schnell fährt... Es kommt drauf an wo Du fahren willst. Auf Binnenseen wird es schwieriger, an Küstengewässern ist es wohl möglich, aber mit dem flachen Ding wirst Du da andere Probleme haben. Wellen sind überhaupt ein Problem, so ein Teil wird schon auf kleinen Wellen ungemütlich bis gefährlich. W
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: keine Sau |
#3
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moin
schön das du den typ 44 noch kennst ,(ja er ist schnell , langt immer noch für fast alles an neuen autos vorweg zufahren ) ja mit den wellen hast du recht das wird gefährlich aber meine frage war darf man damit in brd fahren ,wegen lärm usw gruss michael |
#4
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Moin,
§ 1.21 Sondertransporte Als Sondertransporte gilt die Fortbewegung von Fahrzeugen und Verbänden, die nicht § 1.06 Nr. 1 und § 1.08 Nr. 1 entsprechen, schwimmenden Anlagen, Wasserflugzeugen und Flugbooten außerhalb von genehmigten Flugplätzen nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes und von Außenstart- und -landegeländen nach § 25 des Luftverkehrsgesetzes, Bodeneffektfahrzeugen, Luftkissenfahrzeugen sowie Tragflächenfahrzeugen, soweit es sich nicht um Fahrzeuge handelt, die nach der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung oder Rheinschiffsuntersuchungsordnung zulassungspflichtig sind. Schwimmkörpern, soweit dabei nicht offensichtlich eine Behinderung oder Gefährdung der Schifffahrt oder eine Beschädigung von Anlagen ausgeschlossen ist. Sondertransporte dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der Behörden, die für die zu durchfahrenden Strecken zuständig sind, durchgeführt werden. Die Erlaubnis ist mit den zur Gewährleistung der Sicherheit des Schiffsverkehrs erforderlichen Auflagen zu versehen. § 1.06 Nr. 2 bleibt unberührt. Für jeden Sondertransport ist unter Berücksichtigung des § 1.02 ein Schiffsführer zu bestimmen. Für jeden Sondertransport ist unter Berücksichtigung des § 1.02 ein Schiffsführer zu bestimmen. § 1.01 Begriffsbestimmungen (RheinSchPV) "schnelles Schiff": Ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, das mit mehr als 40 km/h gegenüber Wasser fahren kann (z. B. ein Tragflügelboot, Luftkissenfahrzeug oder Fahrzeug mit mehrfachem Schiffskörper) und dies im Schiffsattest eingetragen ist. ------- Die Erlaubnis für so etwas zu bekommen dürfte schwer sein, und selbst wenn: Spätestens nach 2 Stunden beschweren sich die Leute, nach 1 Woche liegen dann Anzeigen wegen Lärmbelästigung und Störung des öffentlichen Friedens in deinem Briefkasten. ![]() Dirk
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Mit freundlichen Grüßen Bootsmann65 ![]() |
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