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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe eine alte Target als Stahlschiff und wir haben keinen Fäkalientank sondern eine Aussenanbindung ins Seewasser. Ist dieses üblich und wird man dafür bestraft trotzdem wir es nicht nutzen? Danke |
#2
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Nein, fällt unter Bestandsschutz. Es darf aber nix ausgeleitet werden.
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Gruss Vestus |
#3
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Vielen Dank
Gruß Mario |
#4
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Nordsee, Ostsee, Binnen???
Nord und Ostsee darfst du es dank Bestandsschutz weiter nutzen. Binnen kräht auch kein Hahn nach!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#5
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![]() Zitat:
...vor allem, wenn DU in der Nähe ankerst und badest ![]() Guten Appetit ![]() Im übrigen gibbet Binnen VERBOTE!
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es ![]() _________________________________ Gruss, Tom ![]() ![]()
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#6
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Nur weil man nicht umrüsten muss heisst das lange noch nicht dass man sein Verdautes im Hafen einleiten darf. Ein Schiss innerhalb der 12 sm-Zone kann mal locker (theoretisch) bis zu € 50.000,- kosten.
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umw...ebereinkommen/
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Gruss Vestus
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#7
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![]() Zitat:
...........Nur weil.......... Warum nicht ? Ich bleibe dabei, vor 100 Jahren wurde schon über Bord gek....... ...und heute noch genau so, nur ein bißchen moderner, von außen nicht einsehbar, d.h. mit Toiletten und Toilettenraum. Gruß Neck, der damit kein Problem hat und noch vor Jahren direkt eingeleitet hat. |
#8
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Theorie und Praxis waren schon immer zwei verschiedene Welten.
Die Frage war: "erlaubt oder nicht", und nur darauf habe ich geantwortet. Ähm, ich bin mal kurz weg.... ![]()
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Gruss Vestus Geändert von vestus (01.09.2013 um 09:35 Uhr) |
#9
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![]() Zitat:
Ich würde sagen, es ist erlaubt. Gruß Neck
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#10
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Das nächste Scheißthema.
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=189139 Gib das Wort doch mal in die Suchfunktion und Du wirst viel zum Lesen haben! Gunter |
#11
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![]() Zitat:
kenn ich, das Scheißthema. Auch da habe ich meine Meinung geschrieben und bin nicht vom Thema abgewichen. Gruß Manfred |
#12
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Für dich stelle ich den Link nochmal ein:
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umw...ebereinkommen/ Anlage IV,2a
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Gruss Vestus |
#13
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Hi,
ich scheiße nur in fremden Häfen ins Wasser oder kippe meinen Dreck hinter der Schleuse über Bord, das ist dann ja weit genug von meinem Fahrgebiet weg . ![]() Das ist schon eine verkehrte Welt , pisse ich im Park gegen einen Baum zahle ich je nach Gemeinde bis 100€ Strafe und dann soll ich ungestraft 100 Liter gequirlte Scheiße straflos ins Wasser kippen dürfen. Achso , ja, früher durfte man das ja , früher durfte man noch viel schlimmere Dinge tun , aber Zeiten ändern sich nun mal und das ist auch gut so. Gruß Udo |
#14
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Hallo,
genau Früher. Früher gab es in Hassen die Todesstrafe. Deshalb darf ma das in Hessen heute auch noch ? ![]() ![]() Gesetze und Verordnungen ändern sich. Was mal erlaubt war muss nicht mehr erlaubt sein !!! Ob das gut oder schlecht ist, ist eine andere Frage !!! LG Rene |
#15
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Moin,
ja früher. Früher hatten wir einen Kaiser, den brauchen wir auch nicht mehr. Es geht ohne Kaiser auch ganz gut. Gruß Neck |
#16
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![]() Zitat:
http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umw...ge_IV67146.pdf
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#17
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![]() Zitat:
Ausnahmen von der Nachrüstungspflicht gemäß § 6b A bs. 3 SchSV: - Schiffe, die vor dem 01.01.1980 gebaut sind, - Schiffe, die zwischen dem 01.01.1980 und 01.01.2003 gebaut sind und a) eine Rumpflänge von weniger als 11,50 m oder ein e Breite von weniger als 3,80 m aufweisen oder b) denen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydro graphie eine Bescheinigung über die Befreiung von der Ausrüstungspflicht erteilt ha t. Ist aber immer noch keine Freigabe für den Donnerbalken ![]() P.S.: Ich stelle es mir grad bildlich vor: Der Skipper sitzt auf der Reling, brunzt ins Wasser und sagt dem Hafenmeister: "Ich darf das, mein Boot ist Bj. 1979" Köstlich ![]()
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Gruss Vestus |
#18
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Vestus, wenn du dafür eine Bordtoilette benutzt, warum nicht.
Wenn generell Fäkalien von Binnenschiffen nicht mehr eingeleitet werden, würde die hälfte der Schiffe liegen. Die andere hälfte liegt so wie so schon wegen den blöden Streik von VERDI. Zum Beispiel die BM Schiffe alle so Baujahr um 1960 PL Flagge, vereinzelt neuerdings auch D Flagge (Berlin) ca. 57 x 7,50, da wird noch mit der Pütz nach gespült. Fäkalientank ? Fehlanzeige. Aber kontrolliert von WSP werden diese Schiffe auch und fahren immer noch. Gruß Neck |
#19
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Hier liegt meiner Meinung nach ein Irrtum vor.
Ob ich das mit Booten vor 01.01.1980 einleiten darf, liegt im Ermessen des Gewässerbesitzers, bzw. der Hafenordnung. Fakt ist, dass ich mit dem Campingklo für 39,50 €, bei Supermarkt XYZ, der Ausrüstungsplicht nachkomme. In den Niederlanden gibt es ein Einleitungsverbot, wie das erreicht wird, ist dir überlassen. Zudem eine Gestattung in Notfällen. So sind Seeventile nach draußen weiterhin nicht verboten. In Deutschland gibt es das generelle Einleitungsverbot nicht. Denn die Passagierschiffe leiten auch kräftig ein. Sie haben nur am Steg oder den Landungsbrücken ein Verbot. Eine Sanktion einer Nichtbenutzung, durch das Vorhandensein eines Seeventils, kann es daher nicht geben. Wenn du dir daher Sorgen machst, mache doch den Griff vom Ventil ab. ![]() Zitat: Latrinenparolen stinken zwar nicht, doch es kann gewaltig stinken, dass sie immer wieder verbreitet werden... ![]()
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#20
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In welchem dt. Binnengewässer ist das Einleiten von Grau- und Schwarzwasser nicht generell verboten? Eine reine Sachstandsfrage, es scheint leider nicht sehr transparent zu sein
![]() meines Erachtens, ohne jetzt aber alle Belege zu haben (zusammenfassung hier: http://www.dmyv.de/fileadmin/downloa...tsabwasser.pdf). Falls jemand Belege hat, einfach dazu posten: Elbe/Hamburg+Ostsee: quasi Verbot mit vielen Regelungen Schlei: ebenso (da Geltungsbereich See) Berlin/Brandenburg/Mecklenburg: Totalverbot Neckar: angeblich Totalverbot, trotz Bundeswasserstrasse Lausitzer Seenlandschaft: Totalverbot Rhein: teilweise verboten (bspw. für Flußkreuzfahrer), teilweise soll verboten werden (allgemeine Personenschiffahrt), Rest unklar, d.h. das Gewässer darf nicht nachhaltig verschmutzt werden (bspw. durch Entleerung eines kompletten Tanks) aber ein generelles Verbot direkten Ableitens scheint es nicht zu geben. Bodensee: Totalverbot Sonst vlt. noch interessant: Niederland seit 1.2009 Totalverbot für Schwarzwasser, außer für historische Schiffe Schweden: Einleitungsverbot ab 2015 in allen nationalen Gewässern, heute unterschiedliche Verbote Frankreich: ohohoh - niemals in einem Kanal schwimmen. Geändert von horstj (01.09.2013 um 20:50 Uhr) |
#21
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Eigentlich sollte es jedem ein Grundbedürfnis sein, unser aller Wasser nicht mit Fäkalien zu verschmutzen und das auch ohne Verbote.
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Gruß Winne PS: Meine Drago 600 ist verkauft, ich bin wieder auf Gummi. ![]()
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#22
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Auszug aus dem Fragenkatalog SBF
Da steht eindeutig SIND, das heißt, es handelt sich um ein Gebot. Wo das gesetzlich geregelt ist, weiß ich leider auch nicht. "Wie müssen Abfälle entsorgt werden? - Es dürfen keinerlei Abfälle ins Wasser gelangen, Fäkalien und Öle sind an Land zu entsorgen." MfG Bene
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________________________________ ![]() Stolzer Blick zurück, volle Kraft nach vorn. |
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