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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.09.2013, 21:09
Benutzerbild von Honda1000cbx
Honda1000cbx Honda1000cbx ist offline
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Standard Abmeldung Fahrzeug aus Holland

Hallo, ich habe heute ein Motorrad aus Holland gekauft und auch das Kennzeichen und die Papiere mitbekommen. Kann ich das in Deutschland abmelden? Irgendwie scheint das wohl nicht so einfach zu sein. Möchte ungern die Papiere wieder nach Holland schicken denn ich habe ja schon alles bezahlt. Grüsse

Stefan
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  #2  
Alt 28.09.2013, 21:33
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Boot: Kein Eigenes mehr....
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Hallo, Stefan

Ich hatte eine in England zugelassene Harley hier zugelassen, dafür brauchte ich eine TÜ-Abnahme, also eine Voll-HU, die englischen Papiere, also in Deinem Fall die Holländischen Papiere und den Kaufvertrag sowie das übliche Zeugs für eine Fahrzeugzulassung, also Pers, Versicherungsbestätigungsnummer und Euros.
Damit ging alles relativ einfach, allerdings mußte ich die Maschine bei der Zulassungsstelle dabei haben.

Da das Motorrad ja aus einem EU-Land stammt, kannst Du die unten aufgeführten Zollforderungen vergessen.

Und für eine NUR-Abmeldung würde ich einfach bei der Zulassungsstelle anrufen, diese müßte noch unkomplizierter sein.

Im Amtsdeutsch einer Zulassungsbehörde liest sich das dann so:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Firmen
    zusätzlich:
    - Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, Handelsregisterauszug
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Fahrzeughalters
    bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
    - die Zulassungsbescheinigung Teil II und
    - die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier),


    bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
    - die Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer nach § 20 Abs. 3 Satz 6 StVZO oder
    - Datenbestätigung nach § 20 Abs. 3.a Satz 1 StVZO


    bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung = COC-Papier) beziehungsweise mit nationaler Typgenehmigung (ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis) beziehungsweise mit Einzelgenehmigung oder einem Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, für die bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder ein Fahrzeugbrief ausgefüllt war, zusätzlich
    - der Kaufvertrag oder die Originalrechnung sowie
    - gegebenenfalls die Zollquittung/Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, sofern kein innergemeinschaftlicher Erwerb gegeben ist (also bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat)
  • ausländische Zulassungspapiere und Kennzeichenschilder
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    ggf. auch anlassbezogen per Fax an die Zulassungsstelle
  • ggf. Umsatzsteuererklärung (bei EU-Einfuhr)
    Fahrzeuge, deren Erstzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht länger als sechs Monate zurückliegt und deren bisherige Laufleistung weniger als 6.000 km beträgt, gelten steuerrechtlich als Neufahrzeuge.
  • wenn das Fahrzeug von Ländern außerhalb der EU eingeführt wurde
    (gilt sowohl für neue als auch gebrauchte Fahrzeuge):


    zusätzlich


    - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts (erhältlich an der Grenze)
    - bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: Untersuchungsbericht über Hauptuntersuchung
    - bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO (Vollgutachten)
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - Ausfuhr
    für die Ausfuhr von Fahrzeugen (ggf. auch anlassbezogen per Fax an die Zulassungsstelle)
  • aktualisierter Personalausweis oder Reisepass
    Die Aktualisierung muss zuerst bei einer Meldestelle angzeigt und ein dort neues Dokument beantragt werden. Sollte nach erfolgter Beantragung das neue Dokument noch nicht vorliegen, kann ersatzweise das alte Dokument mit
    - einer aktuellen Meldebestätigung oder Eheurkunde (bei Heirat)
    - die Scheidungsurkunde (bei Scheidung)
    vorgelegt werden.
  • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung
    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
__________________

Gruß Heinz,


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  #3  
Alt 28.09.2013, 22:00
Benutzerbild von Honda1000cbx
Honda1000cbx Honda1000cbx ist offline
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Hi und besten Dank,

hoffe die Abmeldung geht so ohne weiteres. Der Besitzer braucht einen Nachweis für seine Versicherung das er das Motorrad ausgeführt hat. Vg Stefan
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  #4  
Alt 29.09.2013, 03:04
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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dann schicke ihm doch das alte Nummernschild und eine Kopie der neuen Zulassung, das sollte zusammen mit seinem Kaufvertrag reichen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #5  
Alt 29.09.2013, 11:11
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Honda1000cbx Honda1000cbx ist offline
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Zulassen kann ich sie erst im nächsten Jahr. Muss noch einiges dran machen. Alteisen
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  #6  
Alt 29.09.2013, 18:13
Mayland Mayland ist offline
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Hallo Stefan,Alteisen ist klar !!!! CBX,Z1300 ?????

Gruss aus Hamburg.
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