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  #26  
Alt 01.10.2013, 14:35
Rob Rob ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 25.04.2006
Ort: Viersen
Beiträge: 133
Boot: Holländischer Stahlverdränger
277 Danke in 51 Beiträgen
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ok, ich hab´so begriffen ---> Folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Schiffsregister Binnen (geführt bei div. Amtsgerichten) - Messbrief erst bei mehr als 10 t- Verdrängung notwendig, also Eintragung unter 10 t nicht vorgeschrieben, über 10 t unabhängig von Länge (z.B. mehr als 15 m) ein Muss.

Seeschiffahrtsregister (ebenfalls bei div. Amtsgerichten )- Alle Schiffe, länger als 15 m (unabhängig von der Verdrängung) auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen müssen eingetragen werden.

Das Flaggenzertifikat (vom BSH) für Boote unter 15 m Länge erscheint mir das einfachste,da hier wohl die Tonnage nicht von Bedeutung ist und ein Messbrief nicht erforderlich ist.

Übrigens, ist die Wahl Binnenschiff oder Seeschiff von irgendwelchen besonderen Kriterien abhängig (z.B. Liegeplatz in einem Seehafen o.ä.)??
__________________
m.f.G.

Rob

www.robspages.npage.de
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  #27  
Alt 01.10.2013, 16:00
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von bambuse Beitrag anzeigen
Gerade im Ausland ist´s gut mit dem Flaggenzertifikat als Zulassung und Eigentumsnachweis.
Gruß
Christoph
Mag sein, hat aber nichts mit der Fragestellung zu tun.
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  #28  
Alt 01.10.2013, 16:13
Benutzerbild von flitzkes
flitzkes flitzkes ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 03.10.2011
Ort: Niederrhein
Beiträge: 70
Boot: Stahlverdränger 11,20 x 3,65
155 Danke in 45 Beiträgen
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Hallo zusammen,

ich habe meinen Stahlverdränger mit 11,5 t als Seeschiff unter 15m angemeldet und führe ein Flaggenzertifikat. Es ist ausdrücklich ausgeschlossen, dass man gleichzeitig ins Binnenregister eingetragen sein muß.
Ich muß aber gestehen, dass ich noch nicht kontrolliert wurde und daher die Auslegung der WSP nicht kenne.
__________________
Grüße vom Niederrhein
Dirk
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  #29  
Alt 01.10.2013, 16:15
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.438
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.244 Danke in 20.251 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Rob Beitrag anzeigen
Übrigens, ist die Wahl Binnenschiff oder Seeschiff von irgendwelchen besonderen Kriterien abhängig (z.B. Liegeplatz in einem Seehafen o.ä.)??

Amtliches Kennzeichen musst du nur bei der Anmeldung mit ankreuzen. Ich hatte meinen Liegplatz in der Nähe von Karlsruhe und trotzdem ein Flaggenzertifikat
__________________
Gruß Volker
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