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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo liebe Gemeinde
Ich wende mich heute an euch da mir eine Frage schon die letzten Tage auf dem Herzen liegt.Und zwar hat sich ein Bekannter von mir ein Boot(Schiff) gekauft.Manche von euch werden es kennen es ist die Redner Schule die in Berlin am Bundestag stand.Die Maße sind 14,04x8,0 m aber wiegt ca.60t.Nun meine Frage: Darf ich dieses Boot fahren? Habe überall gesucht aber immer nur gefunden das das Boot unter 15m sein muss aber nix von der Wasserverdrängung! Ich bin ja auch Binnenschiffer aber leider ohne Patent. Kennt sich jemand da von euch aus? Mfg David
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Träume nicht dein Leben sondern lebe deinen Traum |
#2
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So weit ich mich erinnern kann, war beim Führerschein immer die Rede von weniger als 14,00 m, vom Gewicht hat man da nichts gesagt.
14,04 m wäre dann, - wenn man es genau auslegt- , dumm gelaufen. Aber vielleicht irre ich mich ja da.
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Viele Grüße aus dem Fichtelgebirge Dietmar Die Welt ist zu schön, um nur darüber zu fliegen. ![]() |
#3
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Guten Morgen an alle,
aber ist nicht immer die Rede von 15 Metern. Meines Wissens darf das Boot nicht Länger wie 15 Meter sein. Oder hab ich da was falsch verstanden? Liebe Grüße Claudia |
#4
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![]() Zitat:
![]() 15m ist die Grenze. http://www.dmyv.de/index.php?id=260 Da steht auch was von Wasserverdrängug drinn. Binnen ausserhalb des Rhein <15m3 .
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Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas |
#5
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Hallo Claudia,
stimmt, unter 15 Länge ist richtig. Da bin ich wohl falsch gelegen. Dann sollte das Problem von David ja erledigt sein.
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Viele Grüße aus dem Fichtelgebirge Dietmar Die Welt ist zu schön, um nur darüber zu fliegen. ![]() |
#6
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15m Ja Richtig - aber nur für Sportboote - ich kenne das oben genannte Boot nicht, aber möglicherweise handelt es sich nicht um ein Sportboot???
Zitat:
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Liebe Grüße Mattze
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#7
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Hallo Rex(David),
schau doch mal ein bisschen weiter unten in diesem Forum nach. Unter dem Titel: "Eintragungen im Schiffsregister" wird genau Dein Problem seit ein paar Tagen diskutiert. Schöne Grüsse aus Falkensee JörgM |
#8
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![]() Zitat:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Date..._-_ama_fec.JPG Auf Grundlage der gerade ergoogelten Infos zum Boot: Dieses Schiff darf man nicht mit einem SBF fahren auch wenn es keine 15m lang ist. Das ist kein Sportboot.
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Liebe Grüße Mattze |
#9
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![]() Zitat:
Hier in Wilhlemshaven steht seit Jahren ein ehemaliger Minensucher der Schütze-Klasse (MS Wega) zum Verkauf: 47,20 m Länge , 7,02 m Breite , 1.80 m Tiefgang, ca 280t Verdrängung und 2 x 1250 PS. Dieser Dampfer hat lt. Verkäufer eine Sportbootzulassung, unterliegt damit nicht den Vorschriften der SBG (Seeberufsgenossenschaft), und kann mit dem normalen SBF gefahren werden ![]() Gruß, Ralf |
#10
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![]() Zitat:
Hat der Verkäufer irgendwie Beziehungen ![]() ![]() ![]()
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Lg Alfons ![]() Geht nicht, gibts selten ! ![]() |
#11
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Ist schon richtig, im Seebereich gibt es die Längenbegrenzung nicht. Deshalb kommt es immer wieder zu mehr oder weniger sonderbaren Versuchen, alte Barkassen, Schlepper oder ehemalige Seenotkreuzer zu Jachten umzubauen. Man sieht sie hier und da liegen, von Jahr zu Jahr gammeliger werden und die Piers verschandeln. Anscheinend können manche Leute beim günstigen Kaufpreis nicht widerstehen und denken nicht daran, dass ihre finanziellen Möglichkeiten zum vielfach teureren Betrieb nicht ansatzweise ausreichen.
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#12
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Matthias |
#13
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![]() Bekanntes Beispiel ist die Rainbow Warrior II von Greenpeace: http://de.wikipedia.org/wiki/Rainbow_Warrior_II Wurde stets mit SBF gefahren. @Rex: eine Verdrängungsbegrenzung gibt es beim SBF nicht (mehr). § 1 Begriffsbestimmungen 1 Vorschrift zitiert § 1 SportbootFüV-Bin Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Binnenschiffahrtsstraßen die Wasserstraßen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes) mit Ausnahme der Seeschiffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen, 2. Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden. http://www.buzer.de/gesetz/3277/a45915.htm Also alles im grünen Bereich ![]() Viel Spass.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (02.10.2013 um 18:14 Uhr) Grund: RSF |
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