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  #1  
Alt 11.10.2013, 02:28
Quax Quax ist offline
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Hallo!

Ich beschäftige mich mit dem Gedanken das Bodenseeschifferpatent A zu erwerben, um gelegentlich am Bodensee Urlaub zu machen. Nun kommt jedoch die komplizierte Bootszulassung hinzu...

Über den 30PS Honda AB mache ich mir keine Sorgen, der entspricht der Richtlinie 2003/44/EG.
Doch wie sieht es mit der Beleuchtung aus? Mein Boot hat keine BSH-zugelassene Beleuchtung, dafür aber ab Werk eine Zweifarbenlaterne + weiße Rundumleuchte gem. "1972 COLREG". Ist es möglich mit dieser Ausstattung eine Bodenseezulassung zu bekommen (notfalls mit Einschränkung auf Betrieb bei Tageslicht)?
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  #2  
Alt 11.10.2013, 06:35
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Hallo Mario
BSH ist keine Vorschrift, den Rest findest hier:
http://www.bodenseekreis.de/verkehr-...schriften.html
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Servus Willi
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  #3  
Alt 11.10.2013, 07:11
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich beschäftige mich mit dem Gedanken das Bodenseeschifferpatent A zu erwerben, um gelegentlich am Bodensee Urlaub zu machen. Nun kommt jedoch die komplizierte Bootszulassung hinzu...

Über den 30PS Honda AB mache ich mir keine Sorgen, der entspricht der Richtlinie 2003/44/EG.
Doch wie sieht es mit der Beleuchtung aus? Mein Boot hat keine BSH-zugelassene Beleuchtung, dafür aber ab Werk eine Zweifarbenlaterne + weiße Rundumleuchte gem. "1972 COLREG". Ist es möglich mit dieser Ausstattung eine Bodenseezulassung zu bekommen (notfalls mit Einschränkung auf Betrieb bei Tageslicht)?
BSH ist keine Vorschrift.

Je nach Böötlesgröße brauchst mehr oder weniger Lampen (Zweifarbenlaterne und Rundumlicht in sinniger Höhe ist schonmal gut). Vorne und hinten brauchst m.M. auch noch ein weisses Licht. Ruf beim Landratsamt an und lass dir nen TÜV-Ing. zuordnen der später die Abnahme und Zulassung machen soll. Mit dem sprechen was es alles braucht, ist ganz einfach. (Auch anderes aus dem rauslocken, Bsp. Tankerdung, etc. wird sehr genau genommen)......Motorwartungsprotokoll brauchst auch.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #4  
Alt 11.10.2013, 08:08
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Ich dachte immer, für einen Urlaub braucht man kein Bodenseeschifferpatent , da erhält man für einen bestimmten Zeitraum eine gesonderte Genehmigung.
Gut das Boot muss eine Bodenseezulassung haben, aber das ist ja etwas Anderes und betrifft nur das Boot.
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die besten Grüße von Uschi
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  #5  
Alt 11.10.2013, 08:13
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Zitat:
Zitat von Monreve Beitrag anzeigen
Ich dachte immer, für einen Urlaub braucht man kein Bodenseeschifferpatent , da erhält man für einen bestimmten Zeitraum eine gesonderte Genehmigung.
Gut das Boot muss eine Bodenseezulassung haben, aber das ist ja etwas Anderes und betrifft nur das Boot.
Das ist richtig, da gibt es ein Ferienpatent, welches einen Monat lang gültig ist, wenn man also regelmäßig im Jahr dorthin will, dann ist es sinnvoller das Bodenseepatent zu machen, möchte man nur einmal im Jahr hin, dann passt das auch mit dem Ferienpatent.

Hier kann man sehen, wie so ein Antrag ausschaut:

http://www.landkreis-lindau.de/media...1188_135_1.PDF
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Gruß vom Mario

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  #6  
Alt 11.10.2013, 08:42
Quax Quax ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
BSH ist keine Vorschrift.
Jetzt bin ich aber verwirrt. Laut Internetseite des Landratsamtes Bodenseekreis dürfen LED-Laternen "in Deutschland nur dann angebracht werden, wenn diese vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSO) zugelassen sind. Erkennbar sind die zugelassenen Leuchten an der Kennzeichnung "BSH".".
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  #7  
Alt 11.10.2013, 08:49
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Jetzt bin ich aber verwirrt. Laut Internetseite des Landratsamtes Bodenseekreis dürfen LED-Laternen "in Deutschland nur dann angebracht werden, wenn diese vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSO) zugelassen sind. Erkennbar sind die zugelassenen Leuchten an der Kennzeichnung "BSH".".
Gilt anscheinend für LED-Laternen, mach es wie Fränkie sagt,ruf an.
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Servus Willi
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  #8  
Alt 11.10.2013, 09:02
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Auf der Seite befindt sich noch ein Merkblatt, ich denke also, Du darft das so lassen, wie es bei Dir ist, ausser, Du hast LED Beleuchtung.

http://www.bodenseekreis.de/uploads/...erfuehrung.pdf
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Gruß vom Mario

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  #9  
Alt 11.10.2013, 19:57
Quax Quax ist offline
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Es sind LED-Lampen an meinem Boot.... ich finde aber keine Vorschrift die darüber etwas aussagt Hier wird wirklich nur der direkte Kontakt helfen können.
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