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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Nocheinmal Steuern Kroatien
Hallo,
bin heute in meiner Marina in Kroatien angekommen und diese hätten von mir gerne ein Zollbestätigung über bezahlte MwsT. Mein Boot liegt seit 10 Jahren in Kroatien und es wurden nachweislich alle Steuern in Deutschland bezahlt. ( alle Rechnungen vorhanden) Mein Boot ist Baujahr 1991 und ich war bisher der Meinung das ich nichts weiter tun muß als die Kaufverträge bei mir zu haben. Kann mir jemand sagen wie ich dieses Dokument in Kroatien bekommen kann. Gruß Pomjo |
#2
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die beglaubigte Kopie orig Rechnung mit ausgewiesener MWSt muss reichen.....
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Gruß Olli |
#3
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Zitat:
liebe Grüsse Bernhard.. |
#4
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Hallo,
erstmal Danke für die Antworten, aber wo muß ich mir die Zolldeklaration holen? In Deutschland oder Kroatien Was brauch ich dafür? Gruß Pomjo |
#5
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Was Du brauchst ist irgendeine Form von Nachweis darüber, dass Dein Boot in den vergangenen drei Jahren wenigstens einmal innerhalb der
EU war (eine Marinarechnung aus Slowenien zB reicht dafür) - hast Du diesen Nachweis nicht spielt es gar keine Rolle, ob Dein Boot mal in D versteuert war oder nicht versteuert war, wie oben bereits angemerkt verliert jede Ware ihren sog. Gemeinschaftsstatus, wenn sie länger als 3 Jahre außerhalb der EU war - so wie Dein Boot. Das ist aber nun nichts neues, das ist schon sehr viele Jahre so - das hat bislang nur nicht interessiert, solange HR nicht EU-Mitglied war. Nun ist es interessant geworden. Das ist der Grund weswegen so viele fest in HR liegende Skipper immer wieder mal nach I oder SLO fahren und nicht, weil es da so schön ist
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#6
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Äh - was ich grad nicht ganz verstehe ist wieso das bei einem über 20 Jahre alten Boot überhaupt gefragt wird?
War da nicht was mit "älter als x (8? 10?) Jahre" und man ist raus aus der Sache?
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#7
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die Kroaten wollen nur einen Nachweis zum Gemeinschaftswarenstatus.
Boote die bisher unversteuert in Kroatien lagen und älter als 8 Jahre sind können über das Verfahren der Zolldeklaration zur Gemeinschaftsware werden. Mit der original Rechnung mist ausgewiesener Mwst kannst du den Gemeinschaftswarenstatus nachweisen und musst daher nicht durch dieses Verfahren. Die Dame an der Rezeption kann aber nicht wissen, dass dein Boot schon versteuert wurde. Gibt ihr die Rechnung als Nachweis und alles ist gut.Evtl kann sie auch die verschiedenen Verfahren nicht unterscheiden Das man den Gemeinschaftswarenstatus verlieren kann wenn man länger als 3 ausserhalb der EU war ist richtig, aber dieser Sachverhalt wird normalerweise nur auffällig wenn man bei der Wiedereinreise in die EU dummerweise die Wahrheit sagt. Ich denke aber nicht das dies für die Kroaten nun ein Thema ist. Und wenn doch behauptest du einfach brav alle 3 Jahre durch EU Gewässer geschippert zu sein...... Ich kenne keinen Fall in dem man im MM einen alten MWst Nachweis = Orig Rechnung nicht anerkannt hat in dem man einen Nachweis über den Aufenthalt in der EU gefordert hat .
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Gruß Olli |
#8
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Zitat:
Wennst nicht in den letzten 36 Montaen vor dem Beitritt Kroatiens zur EU ( 1.Juli 2013 ) mit dem Boot nachweislich in der EU warst, dann ist dein Boot jetzt Retourware und muß neuerlich versteuert werden. Die Zolldeklaration müssen alle Boote durchlaufen, ob sie etwas zahlen müssen hängt von den einzellnen Umständen ab. Dazu ist bis zum 31.März 2014 Zeit. Die Deklaration kann nur über eine Spedition gemacht werden. Man kann auch bis 31.3.2014 das Land verlassen. PS: Ich hab die Zolldeklaration schon. |
#9
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Das Ding hat zwei Seiten....formaljuridisch sagt ein 10 Jahre alter Mehrwertsteuernachweis leider gar nix.....dachte früher auch anders....durch intensives Beschäftigen mit dem Thema bin ich mittlerweile auf viele Feinheiten des Systems draufgekommen........der Nachweis der Mehrwertsteuer ist bei einem älteren Boot kein Thema....da gibt's Verjährungsfristen......in der Praxis ist die Behörde damit zufrieden......für uns Kroatienlieger mit älteren Booten geht's eigentlich nur um den Nachweis des innergemeinschaftlichen Status....ein Boot welches einige Jahre ununterbrochen in Kroatien liegt hat trotz bezahlter MWSt..formaljuridisch den innergemeinschaftlichen Status wieder verloren....in der Praxis, da pflichte ich Higoli bei.....wird es keine Rolle spielen...da sich Kroatien sich vor einer Aktion scharf hüten wird...da 50 % keinen wasserdichten Nachweis zusammenbringen...(z.B trailerbare Boote aus Deutschland)...da dann ihr Tourismus zusammenbricht....aber wie gesagt....das ist nicht 100% ig
Auf Nummer sicher gehen wir Kroatienlieger mit der Zolldeklaration....Kollege Floh1 hat sie bereits gemacht.sie kostet ca. 250,-- Euro zuzüglich etwaige 1,7 % Zoll..ich warte noch bis Jänner Februar, wer sich im Raum Biograd uns anschließen will kann eine PN schicken.. Ob jemand bei den alten Booterl was macht muss jeder selbst entscheiden...falls ich Zoll zahlen muss wird mich das Ganze 700-800 Euro kosten......da ich im Urlaub nicht jedesmals zusammenzucken will wenn ein Polizeiboot die Bucht reinkommt werde ich die Summe investieren, obwohl ich glaube, dass es unnötig sein wird......aber es beruhigt die Nerven. liebe Grüsse Bernhard Geändert von Justforfun (27.10.2013 um 06:21 Uhr) |
#10
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Zitat:
"6.3. AUSLÄNDISCHE BOOTE UND YACHTEN, DIE DEN STATUS DER WARE DER GEMEINSCHAFT HABEN Die Pflicht des Erwirkens der Zoll-Einfuhrdeklaration für die freie Inverkehrsetzung haben auch Eigner, deren Wasserfahrzeuge sich im Verfahren der vorläufigen Einfuhr in der Republik Kroatien befanden und den Status der Ware der Gemeinschaft haben. Beim Nachweis des Zollstatus der Ware der Gemeinschaft wird anlässlich der freien Inverkehrsetzung in der Republik Kroatien keine Mehrwertsteuer und kein Zoll berechnet. Als Nachweis über den Zollstatus der Ware der Gemeinschaft dient die Bestätigung der zuständigen Steuer und Zollorgane des Heimatstaates" Ich interpretiere das so, dass eine, wie auch immer geartete, Bescheinigung des deutschen Zolls eingeholt werden muss und damit der Nachweis geführt wird. Was aber, wie in meinem Fall, wenn das Schiff in Holland gekauft und versteuert ist. Ob ich darüber beim deutschen Zoll eine Bescheinigung bekomme? Im Moment erscheint mir das gesamte Procedere derart undurchsichtig, dass ich erstmal gar nichts mache, auf keinen Fall werde ich irgendwelchen kroatischen Speditionen Geld in den Hals stopfen. Da soll Kroatien erst mal seine Hausaufgaben machen und nachvollziehbare Ausführungsbestimmungen veröffentlichen. Bis dahin erscheint mir Nichtstun die sinnvollste Variante zu sein.
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Schöne Grüße Bodo |
#11
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Hallo Bodo,
Ohne jetzt einzelne Passagen aus deinem Beitrag zu dokumentieren möchte ich dir sagen, in deinem Beitrag 6.3. AUSLÄNDISCHE BOOTE UND YACHTEN, DIE DEN STATUS DER WARE DER GEMEINSCHAFT HABEN hast du schon einen Teil der Durchführungsbestimmung für bestimmte Boote erwähnt. Die Spedition über die ich die Deklaration in Šibenik gemacht habe ist nur 2 Türen vom Zoll entfernt, dort hat mit mir gar niemand gesprochen, außer dem Verweis dies gehe nur über eine Spedition. |
#12
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Hallo,
ich sehe das Thema ist immer noch heiß! Ich lasse meine Zolldeklaration nun von SeaHelp machen, ich glaube die wissen wie's geht und ich habe keine lauferei. Danke für eure Antworten Pomjo |
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