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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#276
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Ähm... *hüstel* Wenn die Strafe insgesamt dann lautet "Ein Jahr zur Bewährung und keine Karnickel mehr abknallen", dann finde ich das immer noch recht zahm. Ich möchte keinesfalls mit dem Freund tauschen wollen, nicht mal in seine Gefühls- und Gemütslage blicken, der seine Freundin im Wasser verblutend den letzten Atemzug hat machen sehen. Ab von der irrational-emotionalen Betrachtung ist dann letztlich aber doch das Motiv und der Vorsatz für die Strafbemessung ausschlaggebend, ein Unfall bleibt ein Unfall - ob es hier einer war oder nicht wird letztlich nie mit Gewissheit bekannt sein, aber darauf ist erkannt worden, daher hat sich auch das Strafmaß danach zu richten und nicht nach dem Schmerz der Hinterbliebenen oder Geschädigten und Gott sei Dank auch nicht nach der Ansicht eines (Lynch)mobs oder sonstigen Zuschauern. Ich für meinen Teil möchte auch nicht für einen Unfall x Jahre weggesperrt werden und das trifft sicher für jeden hier zu. Die Gewissheit für den Tod eines jungen Menschen verantwortlich zu sein wird wie hier bereits erwähnt vermutlich belastend genug sein, wenngleich nicht mehr sehr lange.
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#277
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Ich kann mir auch nicht vorstellen (und werde es hoffentlich auch nie erfahren), dass man es nicht merkt, wenn man einen Menschen überfährt. Selbst bei kleinen Stücken Treibholz merkt man doch "da war was" und dreht sich unwillkürlich um. Das ganze würde ja auch anders aussehen, wenn der Bootsführer unter Einfluss von Alkohol stand. Das hätte man bei Hilfeleistung durch ihn vielleicht festgestellt. Tage nach der Fahrerflucht ist das natürlich nicht mehr möglich. Aber das ist reine Spekulation und in dubio pro reo. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#278
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wäre ich Richter gewesen, hätter min. 15 Jahre bekommen
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#279
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Hätter er nicht.
Richter sind zwar frei, aber trotzdem ans Gesetz gebunden. Das, Deine Äußerungen dazu und das vermutlich fehlende Jurastudium sind im übrigen die Hauptgründe dafür, dass Du kein Richter bist.
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#280
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Tauschen möchte ich mit dem Fahrer auch nicht, aber da waren zwei Personen zur falschen Zeit an der falschen Stelle.
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Gruss Vestus |
#281
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Ich hoffe, dass ich Dich falsch verstanden habe. Die beiden Personen waren weder zur falschen Zeit noch am falschen Ort! Der jetzt verurteilte Bootsführer, so er es denn gewesen ist, hatte dort nichts zu suchen; nicht mit der Geschwindigkeit und nicht mit diesem Kurs. Die Vorschriften für die 150 und 300 m Zone zum Ufer sind eindeutig.
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Beste Grüsse aus der Schweiz Tom ![]() https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=7315 |
#282
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Naja und Badende dürfen dort auch nicht sein nicht in dem Bereich wo der Unfall geschehen ist. Aber das wurde schonmal thematisiert. Es ist ein tragischer Unfall passiert und es gibt jetzt einen Juristischen Abschluss (zumindest von Staatsseite). Was zivilrechtlich vielleicht noch kommt (wenn dies in der Schweiz so ähnlich ist wie hier) werden wir wohl nicht erfahren.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#283
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Die Tatsache dass er weiter gefahren ist entlarvt für mich den Charakter des Typen vollständig.
Selbst wenn ich alle Regeln eingehalten hätte (Uferabstand usw.) und man sagen müsste da darf die Person nie schwimmen...... und ich riesige Probleme bekommen würde weil ich wer weiss was getrunken habe, würde ich sofort anhalten, versuchen zu helfen, wenn´s noch was zu helfen gibt, ......... und würde/müßte mich dann halt den Folgen stellen. Als Richter hätte ich versucht, den Rahmen meiner Möglichkeiten VOLL NACH OBEN auszuschöpfen. Jeder kann Fehler machen, manchmal ist man unverschuldet in ner Situation die man nicht mehr abwenden kann, dann sollte es ja net gleich alles Hab und Gut und den Rest des Lebens kosten .........aber weiterfahren. No sorry. Und wie oben schon geschrieben, bei jedem Treibhölzchen weinen wir ob dem Propeller was passiert ist und schauen sofort nach, und der will nix bemerkt haben wenn er über nen Körper rassiert ![]() ![]() |
#284
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Ich bin mir sicher das er es gemerkt hat. Ich denke der Richter ist sich persönlich auch sicher. Beweisen kann er es leider nicht. Somit kann er die Fahrerflucht nicht als Tatbestand mit aufnehmen. Das muss der Fahrer jetzt mit seinem Gewissen ausmachen, das er ein Leben auf dem Gewissen hat.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#285
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![]() Es reicht für eine Verurteilung, dass das "Gericht die Täterschaft eines Beklagten mit voller Überzeugung feststellt", nennt sich dann Indizienprozeß. Das war letztendlich auch hier der Fall. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#286
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Naja... also ICH bemerke es nicht zwingend, wenn mir irgendwas in die Schraube gerät.
So habe ich auch die Schildkröte nicht bemerkt, die ich leider zwischen Porer und Susak erwischt habe. Das Tier schwamm unter der Wasseroberfläche, ich fuhr schräg gegen schwache und für's Mittelmeer recht lange Dünung, war ein stetiges, aber ruhiges auf und ab ohne Aufpraller. Aus dem Augenwinkel seh' ich die Arme noch in Line schräg zu mir, zu spät :-( Gesehen hab' ich's wohl, gespürt hab' ich gar nichts, obwohl ich (hab' umgedreht) sie sicher erwischt habe, Wasser war rötlich, Tierchen selbst hab' ich nicht mehr gesehen. So eine Schildkröte ist gepanzert. Eine Schlagader am Schenkel, das ist so weich, da merkt man evtl. noch nichtmal it einem kleinen AB etwas. Das schreibe ich jetzt NICHT um den Opi zu verteidigen sondern nur deswegen, weil er es möglicherweise tatsächlich nicht mitbekommen haben kann. Es scheint mir persönlich auch unwahrscheinlich ein Schlauchi zu übersehen (er war ja nun nicht mit einer 84er Manhattan unterwegs), die zwei Mann Besatzung darauf und deren Flucht vom Boot sowie den Zusamm- enstoß mit dem Propeller, sehr sogar. Von der Hand weisen aber lässt es sich nicht, offensichtlich waren die Augen des Bootsführers nicht mehr die allerbesten ("für normale Autos und Boote reicht's noch"), die Ohren vielleicht auch nicht mehr, wir alle kennen Senioren die in Ihrer Reaktionsfähigkeit genauso schwach sind wie in Ihrer Sturheit träge und von äußeren Reizen nahezu abgeschottet von ihrer Umwelt vor sich hin tun. Stelle ich mir die Situation aus diesem Blickwinkel vor kann es sehr wohl ein Unfall gewesen sein, einer mit tragischen Folgen zwar, aber ein Unfall. Wenn er den Zusammenprall also tatsächlich nicht mitbekommen hat, dann ist ihm auch keine Fahrerflucht anzulasten oder eine unterlassene Hilfeleistung. Hier im Gäu war letztens eine Verhandlung gegen einen Senioren der einen Rettungswagen blockierte weil er sich dachte, der Fahrer schaltete Blaulicht und Sirene nur ein, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Wer weiß schon so genau was in den Hirnen von manchen Menschen so alles vorgeht oder eben auch nicht mehr vorgeht. Wer von euch würde denn dem Bootsführer "min. 15 Jahre" aufbrummen wenn es klar wäre, dass er es aus welchem Grund auch immer nicht mitbekommen hat? Nur das ist der springende Punkt, nichts anderes. Alles andere bleibt Spekulation, in meinen Augen ist es beredt genug, dass der sture Sack fein weiterschweigt, sich nicht äußert und auf sein Recht beharrt, dass da ein Gummiboot ja auch nichts zu suchen gehabt hätte. Aber: Ich war nicht dabei, ich weiß nicht wie es wirklich war. Um sowas aber aus seinen Entscheidungen weitestgehend herauszuhalten muss ein Richter schon über eine ordentliche Portion Objektivität, Unparteilichkeit und Abstraktionsfähigkeit verfügen und sich nicht von seinen Emotionen hinreißen lassen. Ums verrecken will ich bei sowas kein Richter sein, ums verrecken nicht - egal wie Du urteilst, es ist immer in irgendeiner Hinsicht ungenügend.
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#287
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... dann sollte ihm im öffentlichen Straßenraum das Führen jeglicher Fahrzeuge (Fahrrad und Tretroller eingeschlossen) verboten werden.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#288
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Ich hab' mal, über 20 Jahre her, einen 208er Benz-Transporter an einer Tiefgarageneinfahrt beim Rückwärtssetzen bis fast an den Totalschaden eingebeult - und NICHTS davon mitbekommen. Noch ein Stückchen, noch ein Stückchen, schön sachte eingebeult. Ich wollte aber nur wenden. Erst im Lager am Tag drauf fiel mir das auf - und als allererstes natürlich gefragt, wer das jetzt schon wieder war. Erst beim Nachfahren der Route hab' ich auch den Schaden an der Einfahrt gesehen... Deiner Meinung nach hätte ich also im Straßenverkehr auch nichts verloren... denn dieses Einbeulen hat viel länger gedauert, einige Sekunden, nicht nur einen Bruchteil davon. Wär's 'ne Ente gewesen würde hier niemand solche Worte verlieren - und das ist doch das, worauf es ankommt. Natürlich will ich keine Ente mit einem Menschen vergleichen und auch nichts über Werte aussagen, aber, recht abstrakt, Schadenshergang und Schadenshöhe müssen nunmal getrennt voneinander betrachtet werden, will man der Sache gerecht werden. Ente: Mei, ne Ente. Hat's genug davon. Doof, aber ne Ente. Mensch: Drecksau, Führerschein weg, 15 Jahre Knast! Der Hergang ist aber nunmal identisch, also hat's auch so behandelt zu werden. Der Schaden ist viel höher, keine Frage, der Hergang aber nicht - und das ist es, was bestraft (oder eben auch nicht) wird.
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#289
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Trotzdem frage ich mich, wie solche Menschen mit dem, was sie verursacht haben, jemals klar kommen können. Jutta P.S. Deine Signatur gefällt mir !
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. . Herzliche Grüße von Jutta
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#290
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![]() Zitat:
Und doch denke ich mir dass die Antwort darauf so unterschiedlich ausfällt wie die Menschen nunmal sind.
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#291
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Die Mauer stand einfach hinter Dir, ist nicht umhergesprungen und Du hast ganz langsam dagegen gedrückt. Das gelbe Gummiboot schwamm vor dem Motorboot, zwei Menschen sind herausgesprungen und das Boot ist zügig gegen ein "Hindernis" im Wasser gefahren. Das alles nicht zu bemerken, wenn man Herr seiner Sinne ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich. ![]() Der Herr erinnert mich an die drei Affen, auf dem Boot nichts gesehen, nichts gehört und vor Gericht nichts gesagt. ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#292
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Na klar, dass das nicht echt vergleichbar ist ist mir schon auch bewusst.
War absichtlich plakativ wegen Deines dargestellten Zusammenhangs zwischen "nicht mitbekommen" und "führen von Fahrzeugen verbieten" ![]() Ich möchte meinen Vergleich von oben noch etwas weiter fassen: Untiefe: Wer keine Seekarten lesen kann verdient's nicht anders usw. Seecontainer: Diskussion darüber wie und ob man sich davor schützen kann, der Bootsführer kann nichts dafür Treibholz: Hähä, hättest mal besser geguckt, selber schuld Ente: Mei, ne Ente. Hat's genug davon. Doof, aber ne Ente. Bordhund eines anderen Bootes: Diskussion darüber ob der Halter oder der Bootsführer mehr Schuld trägt, aber allgemeines Bedauern für den Hund Mensch: Drecksau, Führerschein weg, 15 Jahre Knast! Das ist alles verständlich, keine Frage. Und doch ist allen Dingen eines gemeinsam: Der Fahrer ist ohne Absicht über irgendwetwas drübergebügelt weil er es nicht gesehen hat. Wäre das alles während eines Sturms geschehen wäre es vielleicht sogar gänzlich ohne Strafe geblieben. Ich möchte auch nicht falsch verstanden werden, ich verteidige hier nicht die spezielle Situation oder den schweigenden Opa. Ich verteidige aber sehr wohl die Unschuldsvermutung allgemein und ganz generell meine Abneigung gegen eindimensionales Denken, dazu hab' ich zuviel gesehen, gehört und erlebt in meinem Leben als dass ich nicht immer versuchen würde eine Sache, eine Begebenheit oder einen Umstand aus sovielen Blickwinkeln wie möglich zu betrachten, bevor ich etwas dazu sage oder mir ein Urteil erlaube. Bei den allermeisten Dingen reicht aber mein Kenntnisstand schlichtweg nicht aus um überhaupt bis dahin zu kommen, daher bleibt mir dann nur eine vollkommen subjektive Wertung des Ganzen, welche ich dann aber auch als solche äußere. Hier kann man ohne weitere Kenntnis allerdings immerhin wertfrei feststellen, dass die vorliegenden Beweise und Indizien nicht reichten um ein höheres Strafmaß zu verhängen (trotz der sturen Weigerung sich nicht zu äußern, was sich wohl nur wenig strafmildernd auswirken dürfte) bzw. auf ein anderes Delikt zu entscheiden. Das sagt für mich jedenfalls aus dass ein Bemerken des Unfalls seitens des Gerichts ausgeschlossen wurde. Daher kann ich all die Äußerungen hier zwar emotional nachvollziehen, aber sachlich trotzdem für daneben halten und unserem Rechtssystem danken, dass eben nicht ein jeder Troll hier Richter werden kann. Nur mal ein kleines Beispiel zum Thema "bemerken": Ich bilde mir ein es am Klang und Lauf der Motoren zu hören wenn auch nur ein Injektor einen Zehntelpicoliter zuwenig einspritzt. Ich saß mal nach einer Feierei im Auto einer Freundin zwecks Heimfahrung, aus welchem ich dann stante pede wieder ausstieg nachdem sie es anließ - die Kiste hat gekeucht, gescheppert, gerasselt und gestottert dass es (k)eine Freude war. Auf meine Nachfrage dazu: "Wieso, der hat schon immer so getan?" - Sie hatte das Auto nagelneu vom Händler gekauft ein paar Jahre vorher. Man darf eben nicht von sich ausgehen - andere haben ein anderes Empfinden, in manchen Bereichen vielleicht viel sensibler als man selbst, in manchen Bereichen so feinfühlig wie 'ne Abrissbirne. Die Aufgabe die hier gestellt wird ist keine Leichte: Man muss herausfinden, ob er es bemerkt hat bzw. haben kann oder eben nicht. Naja... was ich persönlich im ersten Moment gerne so alles mit solchen Leuten machen würde ist erfreulicherweise auch keine Referenz dafür, was dann tatsächlich geschieht. Und das finde ich auch ganz gut so.
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#293
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Das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Zwischen "nichts passiert" und "GAU" liegen oftmals nur wenige Zentimeter oder Bruchteile einer Sekunde. Das weiss jeder der ein paar Jahre auf dem Buckel hat. Das Beispiel vom Erik mit seinem Transporter hatten wir vor ca. 25 Jahren im Bekanntenkreis, nur war der dreijähriger Sohn des Fahrers noch dazwischen. Was will man diesen Menschen noch zusätzlich bestrafen, und vor allem: wie?
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Gruss Vestus |
#294
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![]() Zitat:
Nun ja, die Urteilsbegründung kennen wir halt nicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#295
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Auch der kapitän des Tankers der vor ein paar Tagen ein Polizeiboot bei Wien versenkt hat sagt aus er hätte es nicht bemerkt ??
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#296
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![]() Zitat:
Der vom Gesetz vorgebene Strafrahmen bedeutet ja nun nicht dass der Richter nach eigenem Gutdünken sich darin bewegen darf wie er grad will, sondern nach Abwägung aller ihm bekannten Umstände ein im Rahmen liegendes gerechtes Urteil zu fällen hat. Nachdem also für das Delikt noch reichlich "Luft nach oben" wäre kann man sich, gerade im Zusammenspiel mit dem dem Strafmaß nicht förderlichen Schweigen des Beklagten, schon ein grobes Bild davon machen, wie das Gericht den Hergang bewertet.
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#297
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Geiles Beispiel! In meinen Augen ist es durchaus ein Unterschied, ob ich bei Badewetter ein quietschgelbes Gummiboot vom Steuerstand eines Sportbootes aus nicht gesehen haben will oder aber von der Brücke eines 110m-Tankers nachts im Stadtlichtgewitter ein tarngraues Polizeischlaucherl nicht. Aber: Beide führen an etwas nicht gesehen zu haben. Und darüber hat man sich zu unterhalten, nicht ob man der Meinung ist dass man selbst es sehr wohl gesehen hätte.
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#298
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"Gegen 20 Uhr gab es einen Krach. Ich dachte, wir hätten einen Baum gerammt. Erst danach sah ich ein gekentertes Schiff, aber keine Opfer." Der Aufprall wurde zwar nicht gesehen, aber akustisch wahrgenommen und der Ursache auf den Grund gegangen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#299
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Das Urteil ist vielleicht ok, das: "Der Mann hat die Tat stets bestritten." ist es nicht. Da ist jemand gestorben, das lässt sich schlecht bestreiten. Soll vielleicht ein anderer gefahren sein? Da würde mich doch mal interessieren wie so eine Verwechslung möglich ist!
Aber: "Am Montag vor Gericht verweigerte er die Aussage." Ob schuldig oder nicht, so eine Tragödie sollte man doch versuchen aufzuklären. Er hat das Recht die Aussage zu verweigern und das ist vielleicht auch die beste Strategie für eine möglichst positiven Ausgang. Aber jemand der nur an sein Wohlergehen denkt wo jemand anderes sein Leben verloren hat kann nicht allzu geplagt sein von seinem Gewissen. Angsichts dessen hätte die Strafe meiner unbedeutenden Meinung nach nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat ![]()
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#300
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Ich habe zum Thema Strafmass, in einem Kommentar in der Berner Zeitung, noch Folgendes gelesen:
"Mit dem Strafurteil, so es denn nach allen Instanzen, die der Beschuldigte anruft, rechtskräftig wird - ist der Fall noch lange nicht erledigt. Es folgt dann noch der zivilrechtliche Prozess durch die Opferfamilie. Der ist wichtiger, als ob er in den Knast geht. Ohne Schuldspruch kriegt die Opferfamilie nichts. Man denke nach. Extreme Strafforderungen führen bei Indizen oft zu Freispruch in dubio." Der Verurteilte akzeptiert übrigens das Urteil des Regionalgerichts nicht und will den Fall ans nächst höhere Gericht weiterziehen. |
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