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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Meines Wissens ist ein Sportanhänger, der sich im Betrieb befindet, zu 100% über das Zugfahrzeug Haftpflichtversichert. Über einen abgekuppelten Anhänger, der sich also nicht im Betrieb befindet, bin ich mir versicherungstechnisch im Klaren. Nun habe ich von einer Regelung gelesen, nach der im Schadenfall eines in Betrieb befindlichen Anhängers 50:50 abgerechnet wird. Also Hälfte Zugfahrzeug und Hälfte Anhänger. Gilt dies für einen versicherungsfreien Anhänger ebenfalls? Das wäre mir völlig neu. Liebe Grüße
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Danke Herbert |
#2
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also wenn es jemand genau weiß, dann hier im Forum blaue-elise Norman.
www.boote-forum.de/member.php?u=799
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Gruß Hans-H. |
#3
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Hallo Herbert,
davon habe ich noch nichts gehört. Es gibt Teilungsvereinbarungen zwischen Versicherungen die sich bei größeren Schäden mit mehreren Beteiligten die Schadenkosten teilen. Unabhängig von der Schuldfrage. Es könnte also sein das so eine Teilungsvereinbarung greift wenn zwei verschiedene Haftpflichtversicherer (KFZ/Anhänger) beteiligt sind. |
#4
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![]() Zitat:
Das was da an Antworten kommt, dürfte nahe einer wissenschaftlichen Abhandlung liegen. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#5
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![]() Zitat:
![]() ...war das nicht die Sache mit dem"..zu faul zum Suchen" ![]()
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es ![]() _________________________________ Gruss, Tom ![]() ![]() |
#6
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Manchmal fehlt einfach nur das richtige Suchstichwort um aus dem Wust der Beiträge das richtige zu finden, das hat er ja nun.
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