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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Immer wieder mal wird von Schätzchen berichtet, die als Boden- Garagen- oder Kellerfund deklariert werden.
So ging es vergangene Tage auch mir. Beim aufräumen fiel mir ein Styroporkarton in die Hände. Beim näheren betrachten des Selbigen viel es mir dann wie Schuppen aus den Haaren. Vor ca 20 Jahren mal als gebrauchtes, aber in wirklichkeit nagelneues, original verpacktes und dann in die Ecke gewandertes Seefunkgerät SP-Radio Typ RT2048 (ja genau, die legendäre grüne Kiste ![]() Was nun? Ist das Gerät noch zulassungsfähig? Wer im Forum weiß mehr? Einbauen, als Zweitgerät benutzen und glücklich sein? Was könnte die BNetzA dazu sagen? Im voraus schon mal ein herzliches Danke für die Antworten und Tipps
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Gesendet von meinem C64 mit Datasette und Akustikkoppler. |
#2
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Warum sollte das nicht gehen?
Auf den Kisten wird immer noch gelehrt und geprüft. ![]()
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Gruß Markus
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#3
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Nein, RT2048 geht definitv nicht mehr neu. Habe ich schwarz auf weiß vor einigen Monaten mitgeteilt bekommen.
Obwohl die Geräte in jeder Hinsicht top waren. Grund ist ganz einfach: Es gibt keine gültige Konformitätserklärungen dazu. Jene, die im Netz auffindbar sind, zitieren die falschen (alten) Normen und Standards. Und Thrane&Thrane stellt keine neuen dazu aus. Auch die "originale" ist nach den heutigen Standards nicht mehr gültig. Auskunft: BNetzA und Thrane&Thrane. Solltest du dich nach einiger Bedenkzeit davon trennen wollen, hätte ich Interesse für meine Sammlung .... ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#4
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Derzeit kann man alles anmelden, was mal zulassungsfähig war. Das hat mit einem Streit zwischen Deutschland und der EU zu tun, weil die deutschen Vorschriften nach EU-Meinung zu streng sind. Daher wird man derzeit nicht mal nach der Typenbezeichnung gefragt, wenn man ein Gerät anmeldet.
Von daher: Jetzt ist der passende Zeitpunkt, um alte Geräte wiederzubeleben. Allerdings muss man dann wirklich sicher sein, dass die Geräte korrekt arbeiten, also die richtigen Frequenzpaare, die richtigen Betriebsverfahren und Sendeleistungen auf den jeweiligen Kanälen und so weiter. Wenn man nämlich irgendwo eine Störung verursacht und der Messtrupp das herausfindet, gibt es Ärger. Also ruhig mal durchprüfen lassen, auch ob die korrekte Atis-Kennung rausgeht und so weiter. Und ein CE-Zeichen muss drauf sein. Matthias |
#5
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![]() Zitat:
Prima, im SEE - Bereich braucht man kein Atis und CE-Zeichen gibts beim Chinamann um die Ecke ![]()
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Gruß Ewald
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#6
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Tatsächlich neu seit dem Sommer.
![]() Gute Info! Siehe dazu: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/S...isch-node.html
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#7
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Ich muß mal den genauen Typ nachsehen, für Baugleiche habe ich ein Servicehandbuch für Reparaturen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#8
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#9
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![]() Zitat:
Im übrigen - auch wenn aktuell nicht nach dem verwendeten oder eingebauten Gerät gefragt wird, ist das noch keine Garantie, das man die alten Geräte auf Dauer wieder verwenden darf.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#10
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![]() Zitat:
Die Rechtsgrundlage wurde ja nicht geändert. In der Declaration of Conformity müssten zB folgende Standards angeführt sein (das sind jene, auf welche die R&TTE-Direktive verweist) EN 300162, EN 301025-2 v.1.3.1, EN 301025-3 v.1.3.1, EN 300338-3 v.1.1.1, EN 300698-3, EN 60945 ed. 4, EN 60950-1 Das ist beim RT2848 völlig ausgeschlossen, da manche dieser Standards erst erlassen wurde, nachdem das Gerät schon eingestellt war. Es müssen jene Standards erfüllt sein, die zum Zeitpunkt des EINBAUS (nicht des Erwerbs ![]() ABER: Bei der "Rufnummernzuteilung" wird nach dem Gerät und somit nach der DC nicht mehr gefragt, daher bleibt es bis zum (unwahrscheinlichen) Fall einer konkreten Überprüfung zwangsläufig "unbemerkt". Nebenbei bemerkt: Es reicht natürlich nicht, dass das Gerät diesen Standards genügt, es muss als Nachweis die DC vorhanden sein. Ich wüsste allerdings nicht, dass die DC mitgeführt werden müsste. Im Moment - so lese ich die BNetzA-Website - wird jedenfalls nur mehr eine Rufnummer beantragt und vergeben, aber kein Gerät mehr eingetragen. Es sollte daher in der ehem. "Frequenzzuteilung" praktisch nur mehr die Kennung stehen, nicht mehr aber das Gerät. Wäre schön, wenn wir damit in einer neuen Ära angelangt wären. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#11
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Auf jeden Fall entstehen im Moment keine Änderungsgebühren mehr, wenn Vaddern eine neue Funke zu Weihnachten bekommt und schon eine neue Rufnummernzuteilung hat.
Schade ist trotzdem, wenn ein solides Gerät /Modell wie das Rt 2048 nur noch im Bestandsschutz verwendet werden kann.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#12
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So, meine Unterlagen sind vom DEBEG 6348/6448.
Inwieweit das baugleich wäre, k.A., hatte noch keines offen. Laut Schaltplänen ist die Angabe 2048 aber vorhanden. P.S. Es gibt einen DSC-Controller extern
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#13
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@ apiroma
Hallo Karl-Heinz, in dem Karton ist sogar ein Schaltplan dabei. Werde mal einen Teil davon als Bild posten. Durchaus möglich, dass die Geräte baugleich sind. Der DSC-Controller würde mich natürlich brennend intressieren. Mal sehen, ob der noch irgendwo und für was für einen Preis zu bekommen ist. Vielleicht werde ich das Gerät dann etwas versteckt unter Deck als Backup installieren. Not kennt kein Gebot. Antennenumschalter dran und ruh ist. Wie bereits geschrieben, das Gerät ist ungebraucht, praktisch nagelneu. Einfach zu schade um es weiter verstauben zu lassen.
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Gesendet von meinem C64 mit Datasette und Akustikkoppler. Geändert von Privateer (18.12.2013 um 18:31 Uhr) Grund: Rechtschreibung |
#14
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Die Geräte sind baugleich. Nur die Gehäusefarbe (bei Debeg meist rot) und die Typenbezeichnung sind unterschiedlich. Bei Debegs wurde das Gerät auch mit dem DSC Controller 3817 bzw. 3817R anst4lle des Sailor DSC Controllers betrieben. Selbst ohne DSC Controller würde es noch Sinn machen.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich
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