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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 17.12.2013, 16:21
Jetrider91 Jetrider91 ist offline
Cadet
 
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Hallo zusammen

Ich wollte mich mal kurz vorstellen da ich der neue hier im Forum bin.
Mein Name ist Janosch und komme aus dem schönen Köln.
Ich fahre seit nunmehr fast 10 Jahren zur See (bzw. zu Fluss)

Ich würde gerne eine Frage stellen da ich denke, dass sie hier am besten beantwortet werden kann.

Ich habe vor einer Woche mein UBI sowie mein SRC gemacht und möchte nun ein Funkgerät an Bord einbauen.
Zur Frage: Muss, wenn in der Zuteilungsurkunde steht das ich unterm Strich 3 Funkanlagen betreiben möchte, auch TATSÄCHLICH alle drei an Bord sein?

Betrieben wird das ganze ERSTMAL nur auf dem Rhein mit der Option auch Seefunk (DSC ect.) zu betreiben. In der Zuteilung steht das ich eine DSC-Handfunke habe, ein DSC-Festeinbau und ein reiner Binnenfunk-festeinbau (ATIS). Die ersten beiden darf ich auf dem Rhein sowieso nicht verwenden und die Pflicht sagt wenn funk an Bord DANN auch benutzen. Als Sportboot muss ich ja nur ein Gerät haben. Was muss ich denn nun?
Ich blicke da echt nichtmehr durch!

Danke schonmal.

Grüße,
Janosch

PS: Ich habe die google ect. alles benutzt und wirklich NICHTS dazu gefunden.
__________________
Hallo,
Gnade, ich bin der neue

Geändert von Jetrider91 (17.12.2013 um 16:28 Uhr) Grund: Kurze Personenbschreibung.
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  #2  
Alt 17.12.2013, 16:47
Benutzerbild von Christo Cologne
Christo Cologne Christo Cologne ist offline
Fleet Admiral
 
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Ich (auch Kölner) kann dir zwar nicht helfen, aber ruf doch mal die Bundesnetzagentur an - die sagen dir bestimmt genau was/wie/wo/wann.
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #3  
Alt 17.12.2013, 16:54
Jetrider91 Jetrider91 ist offline
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Das Problem ist, ruf mal bei einer Behörde an... Wenn du es schaffst den richtigen zu erreichen, wird der dir sagen "JA NTÜRLICH MÜSSEN SIE..." Die sagen doch das was an Nächsten liegt. Das muss jedoch nicht immer der Rechtsprechung entsprechen.
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Hallo,
Gnade, ich bin der neue

Geändert von Jetrider91 (17.12.2013 um 16:56 Uhr) Grund: RS
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  #4  
Alt 17.12.2013, 21:34
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Jetrider91,
wenn deine Funken alle auf der Urkunde stehen müssen sie auch an Bord sein,
das du die See Funke und die Handfunke Binnen nicht nutzen darfst, dürfte klar sein
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #5  
Alt 18.12.2013, 00:31
Jetrider91 Jetrider91 ist offline
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OK... Nur was bringen sie mir an Bord wenn sie ehh ausgeschaltet sein müssen? Ich muss doch sowieso minimal nur ein Funkgerät betreiben wenn Zuteilung besteht.
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Hallo,
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  #6  
Alt 18.12.2013, 06:34
funk-an-bord funk-an-bord ist offline
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Standard Ich habe vor einer Woche mein UBI sowie mein SRC gemacht ...

Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Jetrider91,
wenn deine Funken alle auf der Urkunde stehen müssen sie auch an Bord sein,
das du die See Funke und die Handfunke Binnen nicht nutzen darfst, dürfte klar sein
Die Funkgeräte gehören zur Sicherheitsausrüstung des Bootes.
Und der "Bootsführer" ist gehalten das Fahrzeug sicher zu führen.
Die Frequenzzuteilung ist geändert worden.
Einfacher: es wird nur die Art des Funkgerätes festgelegt, nicht mehr die Baureihe.
Aber klarer ist es auch nicht geworden.
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/S...isch-node.html
Die Ansprechpartner bei der Bundesnetzagentur findest Du hier
http://www.bundesnetzagentur.de/Shar...cationFile&v=2
Es gibt da einen Herrn Funcke.
Gruss, Wilhelm
__________________
SRC/UBI Kurs
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  #7  
Alt 18.12.2013, 09:13
Jetrider91 Jetrider91 ist offline
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Hallo

Also es ist so ich habe eben Rücksprache mit Frau Labahn-Seestädt gehalten darüber und sie sagte mir NEIN SIE MÜSSEN NICHT AN BORD SEIN. Da zwei der drei sowieso Seefunkanlagen sind.
Das nehme ich jetzt mal so an!

Grüße,
Janosch

PS: Frau Labahn-Seestädt ist von der BnetzA zuständig für alle Schiffe mit Namen J-G
__________________
Hallo,
Gnade, ich bin der neue

Geändert von Jetrider91 (18.12.2013 um 14:23 Uhr) Grund: Kurze Erläuterung
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  #8  
Alt 18.12.2013, 09:32
Hombre73 Hombre73 ist offline
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Na dann, herzlich Willkommen im
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  #9  
Alt 20.12.2013, 06:50
funk-an-bord funk-an-bord ist offline
Ensign
 
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Standard Ich habe vor einer Woche mein UBI sowie mein SRC gemacht ...

Zitat:
Zitat von Jetrider91 Beitrag anzeigen
Also es ist so ich habe eben Rücksprache mit Frau Labahn-Seestädt gehalten darüber und sie sagte mir NEIN SIE MÜSSEN NICHT AN BORD SEIN. Da zwei der drei sowieso Seefunkanlagen sind.
Mich interessiert noch, ob es eine weitergehende Begründung gab:
z.B. das grundsätzlich bei vorhandener Frequenzzuteilung auch die Funkbereitschaft vorhanden sein muss.
Weil auf dem Boot, z.B. auf Segelbooten, nur die eine Antenne auf dem Mast sitzt, muss dann beim Wechsel von Binnen auf Küste das passende Funkgerät von ATIS raus und das DSC reingebaut werden.
Mit einem Kombigerät wechselt man nur die Betriebsart ATIS/DSC.
Danke schon für eine Rückmeldung, Wilhelm
__________________
SRC/UBI Kurs
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