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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 10.01.2014, 10:24
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Standard Segelflugschein Gültigkeit

Moin,

in Anlehnung an Willys Führerscheintrööt eröffne ich mal diesen Faden für Segelflieger.

Ich habe vor ein paar Jahren mit dem Segelfliegen aufgehört. Meine letzte Lizenz ist der "Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer" mit Gültigkeit "unbefristet".
Nun war es bislang so, daß der Schein ruht, wenn ich die geforderten Flüge nicht im definierten Zeitraum erbracht habe.
Will ich den Schein reaktivieren, muß ich die geforderten Flüge in Begleitung oder unter Aufsicht absolvieren, dann ist der Schein wieder gültig.

Damit hab ich also Ruhe, bis ich wieder fliegen will...

Denkste!

Jetzt ist man auf die Idee gekommen, den also mittlererweile unbefristet gültigen Schein auf EU-Recht oder was weiss ich umzustellen, was allerdings nur möglich ist, wenn der Schein aktuell aktiv ist, man die notwendigen Flüge also vorweisen kann.
Hier kann man so Worte wie "unbefristet" oder "Bestandschutz" also mal getrost in die Tonne treten.

Hat jemand ein ähnliches Problem oder habe ich das falsch verstanden?

Gruß Torben
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  #2  
Alt 10.01.2014, 10:47
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Standard

Hi,

ist glaube ich bei meinem Gleitschirm Schein genau so.

Aber eigentlich hast Du ja kein Problem außer mehr Aufwand wenn Du wieder fliegen willst, lass den alten Schein so lange ruhen bis du ihn eh wieder aktivieren musst und dann zieh die Umschreibung mit durch.
__________________
Liebe Grüße,

Jörg


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  #3  
Alt 10.01.2014, 11:05
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Ich habe vor ein paar Jahren mit dem Segelfliegen aufgehört. Meine letzte Lizenz ist der "Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer" mit Gültigkeit "unbefristet".
Nun war es bislang so, daß der Schein ruht, wenn ich die geforderten Flüge nicht im definierten Zeitraum erbracht habe.
Will ich den Schein reaktivieren, muß ich die geforderten Flüge in Begleitung oder unter Aufsicht absolvieren, dann ist der Schein wieder gültig.
Lies mal, ob Dir das weiterhilft :

http://www.dassu.de/2011/08/ppl-c-li...eder-erneuern/

http://www.daec.de/service/luft-vere...lotenlizenzen/
__________________
Gruß Fred
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  #4  
Alt 10.01.2014, 12:11
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Der Frosch Der Frosch ist offline
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Hallo,
mal ganz ehrlich und ganz abgesehen von der rechtlichen Lage:

Ist es nicht ganz einfach SINNVOLL, nach einer längeren Pause des Segelfliegens erstmal wieder ein paar Stunden mit Fluglehrer zu kurbeln ?

Ich weiß, das war nicht Deine Frage, aber da ich mich über Deinen Segelflug-Trööt sehr freue möchte ich den Gedanken doch mal hier los werden.

Auch ich habe den Segelflugschein A und B , damals in Oerlinghausen gemacht.
Würde mich aber nie jetzt alleine in eine K8 oder K 13 setzen ohne meine Kenntnisse vorher mit einem Fluglehrer zusammen aufzufrischen und zu verifizieren.

WEISST du denn, was du alles noch WEISST ? Weil- wenn du erstmal in der Luft bist und merkst, das du NICHT mehr alles weißt dann ist das ja doof

Auch ich denke Segelfliegen ist wie Fahradfahren und man verliert die Kenntnisse nicht.

Trotzdem würde ich vor dem ersten erneuten Alleinflug erstmal eine Seilrissübung machen und ein Schleppflug mit anschliessendem Trudeln in 1000 Meter Höhe kann auch nicht schaden







Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Moin,

in Anlehnung an Willys Führerscheintrööt eröffne ich mal diesen Faden für Segelflieger.

Ich habe vor ein paar Jahren mit dem Segelfliegen aufgehört. Meine letzte Lizenz ist der "Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer" mit Gültigkeit "unbefristet".
Nun war es bislang so, daß der Schein ruht, wenn ich die geforderten Flüge nicht im definierten Zeitraum erbracht habe.
Will ich den Schein reaktivieren, muß ich die geforderten Flüge in Begleitung oder unter Aufsicht absolvieren, dann ist der Schein wieder gültig.

Damit hab ich also Ruhe, bis ich wieder fliegen will...

Denkste!

Jetzt ist man auf die Idee gekommen, den also mittlererweile unbefristet gültigen Schein auf EU-Recht oder was weiss ich umzustellen, was allerdings nur möglich ist, wenn der Schein aktuell aktiv ist, man die notwendigen Flüge also vorweisen kann.
Hier kann man so Worte wie "unbefristet" oder "Bestandschutz" also mal getrost in die Tonne treten.

Hat jemand ein ähnliches Problem oder habe ich das falsch verstanden?

Gruß Torben
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  #5  
Alt 10.01.2014, 12:52
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Auch ich habe den Segelflugschein A und B , damals in Oerlinghausen gemacht.
OT:
Was sind das für Scheine ?
Ich hatte zu meinen Beiblättern A+B auch die Segelfluglizenz - die hieß aber Beiblatt C.

Ich glaube, dass es sich von selbst versteht, dass man nach längerer Flugabstinenz erst einmal wieder Erfahrung sammelt bzw. diese auffrischt.
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Gruß Fred
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  #6  
Alt 10.01.2014, 14:50
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Das solltest Du klären, am Besten noch vor dem 8.4.2014!!
Weißt Du ob Oldenburg für Dich zuständig ist???
Ich bin demnächst in Whv wegen meiner CVFR.
Ich werde Oldenburg Kontakt aufnehmen und kann dann auch mal für Dich fragen.
Besser aber ist, deine Lizenz ist zum Termin aktiv (ich habe meine PPL-A letztes Jahr extra aktiviert)

JAR-FCL wird ohne Probs übernommen, nur der alte PPL-A wird dann zum LSA, kein Problem innereuropäisch!!
Für weltweiten FLug brauchst Du dann Praxis- und Theoriestunden!!
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Grüße
Karl-Heinz
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Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #7  
Alt 10.01.2014, 23:30
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Danke Fred, der untere link hilft weiter.
Punkt 20 Segelflug beantwortet, was ich bislang nur gehört habe.
Ich muß tatsächlich wieder aktiv werden, damit mir der Schein erhalten bleibt.
Die Leute in den Behörden schreiben einen aber auch nicht mal an, um einen über diese wichtige Neuerung zu informieren.

Gruß Torben
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  #8  
Alt 11.01.2014, 17:16
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Zitat:
Zitat von Konsul Beitrag anzeigen
lass den alten Schein so lange ruhen bis du ihn eh wieder aktivieren musst und dann zieh die Umschreibung mit durch.
So habe ich es mir damals vorgestellt - wenn ich das jetzt so machen würde habe ich wohl 2015 keine Glider Pilot License mehr.
Daher der Trööt.


Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen

Ist es nicht ganz einfach SINNVOLL, nach einer längeren Pause des Segelfliegens erstmal wieder ein paar Stunden mit Fluglehrer zu kurbeln ?
Ja, daher auch die gesetzlichen Auflagen. Darum geht es aber nicht, weil selbstverständlich. Das Thema war, daß es eben jetzt passieren muß, sonst ist der Zug abgefahren...



Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Das solltest Du klären, am Besten noch vor dem 8.4.2014!!
Weißt Du ob Oldenburg für Dich zuständig ist???
[...]
Ich werde Oldenburg Kontakt aufnehmen und kann dann auch mal für Dich fragen.
Besser aber ist, deine Lizenz ist zum Termin aktiv
Frag gern mal nach, das sollte ja ein nationales Problem sein, egal, wer für mich zuständig ist.

Gruß Torben
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  #9  
Alt 12.01.2014, 11:00
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
OT:
Was sind das für Scheine ?
Die A Prüfung war damals erster Alleinflug mit Flugplatzrunde, die B Prüfung war dann ein kleiner Dreiecksflug mit Thermik finden.

Ist das heute anders ??
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  #10  
Alt 12.01.2014, 11:40
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Die A Prüfung war damals erster Alleinflug mit Flugplatzrunde, die B Prüfung war dann ein kleiner Dreiecksflug mit Thermik finden.

Ist das heute anders ??
Ich hatte nur einen Flug mit einem Prüfer zu absolvieren. Ein Dreiecksflug war nicht gefordert.
Mein Schein war dann das Beiblatt C zum Luftfahrerschein.
Das war 1981, wie es heute ist weiß ich leider nicht.
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Gruß Fred
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  #11  
Alt 12.01.2014, 14:24
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Die A Prüfung war damals erster Alleinflug mit Flugplatzrunde, die B Prüfung war dann ein kleiner Dreiecksflug mit Thermik finden.

Ist das heute anders ??
Das sind die Ausbildungsabschnitte 1 + 2 bis zum Schein.
A-Prüfung: 3 Platzrunden im Alleinflug
B: 3 Alleinfl. mit Kurvenwechsel und Rollen
C: 3 All.Fl. mit Kurv.Wechs., Slip, hochgezogener Fahrtkurve

Gruß Torben
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  #12  
Alt 13.01.2014, 16:15
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Das sind die Ausbildungsabschnitte 1 + 2 bis zum Schein.
A-Prüfung: 3 Platzrunden im Alleinflug
B: 3 Alleinfl. mit Kurvenwechsel und Rollen
C: 3 All.Fl. mit Kurv.Wechs., Slip, hochgezogener Fahrtkurve

Gruß Torben
Danke Torben - aber das sind ja keine offiziellen Scheine, sondern lediglich die Ausbildungsabschnitte.
Auch gibt es dafür keine offiziellen Prüfungen, lediglich der Fluglehrer bzw. Ausbildungsleiter nimmt diese Prüfungen ab.
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Geändert von Fred (13.01.2014 um 16:39 Uhr)
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