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Neue Bußgeldliste in NL
Hi,
hier die neue Bußgeldliste von 2014. Gruß Udo http://www.angeln-in-den-niederlande...htm#Boetekaart http://www.angeln-in-den-niederlande...water_2014.pdf |
#2
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Zitat:
euch ein frohes neues Jahr. Da freut man sich auf die kommende Saison! Andererseits, wenn man sich ein bisschen an die Regeln hält gehts doch eigentlich.. |
#3
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Moin moin, man sollte diese Liste an jeder Theke in den Yachthäfen auslegen.
Dann die Kommentare der schlauen Skipper anhören. Viel Unwissen kann nur mit einer satten Geldstrafe erklärt werden. Dann kann man sagen: Geht doch. Das Wasser verzeiht keine Fehler. Allzeit "Gute Fahrt" Rolf aus Duisburg |
#4
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wenn ich so manche fahren sehe, ist das eigentlich noch viel zu billig.
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Grüße Michael |
#5
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Moin,
diese "Preiskategorie" wäre im deutschen Strassenverkehr allemal angebracht! Aber da hat man wohl Angst zuviel Wählerstimmen zu verlieren! Die Niederländer machen das schon richtig!
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#6
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Hi
Mal eine Zwischenfrage, wir kamen neulich auf das Thema Fahrer und Führerschein in NL. Darf man wie hierzulande ohne Sbf ein Boot fahren wenn einer an Bord den oder die Scheine hat? Laut ADAC ja. Denen glaube ich aber nicht alles
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Grüßle Marco |
#7
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Als Rudergänger und insofern der der den notwendigen Schein hat in der Lage ist das Boot zu führen (also z.b. nicht betrunken ist) darf man.
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#8
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Hi,
da wird sehr viel Halbwissen verbreitet Aber das hier sollte dir weiterhelfen. Gruß Udo http://www.tes-freunde.de/downloads/...ehrer_2012.pdf Mindestalter Die Person am Ruder eines schnellen Motorbootes muß mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle anderen Fahrzeuge muß man mindestens 16 Jahre alt sein. Ausnahme: • Bei offenen Motorbooten, die kürzer sind als 7 Meter und eine Höchst - geschwindigkeit von 13 km pro Stunde nicht überschreiten muß man mindestens 12 Jahre alt sein. • Segelboote, die kürzer sind als 7 Meter, und Ruderboote erfordern kein Mindestalter Geändert von Leukermeerbewohner (06.01.2014 um 18:11 Uhr) |
#9
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Moin moin, also auch in Holland ist nicht alles ohne Gesetze!
Der verantwortliche Schiffsführer muss sich vorher "Erkundigen". Über die Unwissenheit kann man nur den Kopf schütteln! Erst informieren und dann Schiffchen fahren. Allzeit "Gute Fahrt" Rolf aus Duisburg |
#10
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ja darf er, er fungiert dann als Rudergänger
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#11
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Das ist ja interessant. Stehtbdas auch irgendwo offizell?
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#12
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#13
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ich habe mal gelernt, das für Deutsche im Ausland auch deutsches Recht zur Anwendung kommt. z.B. In Italien besteht Führerscheinpflicht erst ab 30PS wenn ein Deutscher dort fährt muss er ab 5PS ( alte Regelung ) bzw. ab 15 PS einen Führerschein haben. Gilt das nicht auch für Schiffsführer ( der mit dem Schein ) und Rudergänger ( der ohne Schein )
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Grüße Michael |
#14
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Zitat:
In Kroatien besteht ab 1 PS Führerscheinpflich und da brauch auch der deutsche sofort einen Führerschein obwohl er sich in Deutschland noch Führerscheinfrei bewegt. Dort wo die Regelungen Lascher sind wie in Deutschland gelten erst mal die Nationalen Regelungen des Landes wo man sich befindet. Erst im Versicherungsfall wird es interresannt. In Italien kannst du auch als Deutscher mit 30PS Führerscheinfrei fahren. Wenn was passiert hast du probleme
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#15
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das gilt nur für Boot mit Italienischer Zulassung z.B. Mietboote, die darf ein Deutscher auch ohne Führerschein führen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#16
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Nur ne Frage:
Gibt es so einen "Bußgeldkatalog Wassersport" auch für Deutschland? |
#17
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Zitat:
jupp aber Strafen sind teilweise von Bundesland zu Bundesland und von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich. Am Neckar z.B. gibts die Faustfomel pro Km/h überschreitung 25€ hier wurde irgendwo mal der Bussgeldkatalog der Müritz eingestellt Suchfunktion könnte helfen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#18
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Danke Volker für die schnelle Antwort.
Hab auch gerade mal gegoogelt: http://www.wassersport.beermann-web..../bussgeld.html Keine offizielle Quelle, aber die Übersicht zeigt nicht nur die Verwarnung-/Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße. Und noch was habe ich gefunden: http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf Geändert von Fronmobil (08.01.2014 um 09:50 Uhr) |
#19
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Zitat:
Jeder Verstoß kann mit bis zu 5.000 EUR geahndet werden, je nach Einschätzung des uniformierten Beamten.
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Beste Grüße John
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#20
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Hallo Rolf,
in einigen Häfen liegt das aus oder es gibt entsprechende Aushänge. Gesehen habe ich das z.B. in der Randmeeren in de Eemhof und auch anderen Häfen in der Gegend. Gruß Achim Zitat:
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