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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.02.2014, 17:28
Peter. Peter. ist offline
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Standard Wie ist das eigentlich mit der Bringepflicht ?

Hallo,

wenn in einer Satzung eines Vereins eine Bringepflicht für anfallende Gebühren festgeschrieben ist, habe ich dann auch durch eine von mir erteilte Einzugsermächtigung meine Bringepflicht erfüllt

Vielen Dank vorab

Peter.
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Georg Christoph Lichtenberg
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  #2  
Alt 04.02.2014, 17:32
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wenns dann zum vereinbarten Termin auf dem Vereinskonto eingegangen ist,was sollte dann dagegen sprechen
mfg der Bootspeti
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  #3  
Alt 04.02.2014, 17:34
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Zitat:
Zitat von Bootspeti Beitrag anzeigen
wenns dann zum vereinbarten Termin auf dem Vereinskonto eingegangen ist,was sollte dann dagegen sprechen
mfg der Bootspeti
............... aber ich habe doch in diesem Fall keinen Einfluß wann die Kohle abgebucht wird !!!
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  #4  
Alt 04.02.2014, 17:48
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Ich gehe mal davon aus, das der Verein eine Einzugsermächtigung als Zahlung zulässt.
Wenn Du für die Deckung zum Fälligkeitstermin sorgst, hast Du Deine Pflicht erfüllt.

Beste Grüße
Dirk
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  #5  
Alt 04.02.2014, 17:50
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Wenn der Verein das vorsieht, ja.

Wenn Du Deinen Verein, der üblicherweise keine Beiträge per Einzugsermächtigung einzieht, mit einer solchen beglückst, dann nein.
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  #6  
Alt 04.02.2014, 17:51
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Dirk war schneller, zwei Dumme ein Gedanke...
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  #7  
Alt 04.02.2014, 17:58
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Zitat:
Zitat von pruno Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus, das der Verein eine Einzugsermächtigung als Zahlung zulässt.
Wenn Du für die Deckung zum Fälligkeitstermin sorgst, hast Du Deine Pflicht erfüllt.

Beste Grüße
Dirk
.. na ja, also es steht nicht drin daß es ausgeschlossen ist
Deckung natürlich vorhanden !!
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  #8  
Alt 04.02.2014, 18:05
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wenn der Verein üblicherweise keine Einzugsermächtigung nutzt wird muss er das doch nicht expressis verbis ausschließen.

Ich würde das überweisen und gut ist.
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  #9  
Alt 04.02.2014, 18:11
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Warum nicht gleich einen Dauerauftrag anstatt der Einzugsermächtigung?
Somit stellst Du sicher das der Verein den Beitrag zum definierten Zeitpunkt bzw.
zum Zahlungstermin hat.
__________________
Gruss

Matthias

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  #10  
Alt 04.02.2014, 18:16
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Zitat:
Zitat von Peter. Beitrag anzeigen
Hallo,

wenn in einer Satzung eines Vereins eine Bringepflicht für anfallende Gebühren festgeschrieben ist, habe ich dann auch durch eine von mir erteilte Einzugsermächtigung meine Bringepflicht erfüllt

Vielen Dank vorab

Peter.
Sehe ich nicht so. Durch die Einzugsermächtigung wird aus der Schickschuld eine Holschuld, die der Verein ja ersichtlich nicht will.

Der BGH hat zwar in grauer Vorzeit grundsätzlich entschieden, dass man nicht im Verzug sein kann, wenn der Gläubiger zuvor eine Einzugsermächtigung akzeptierte, jedoch spricht die Satzung ja gegen ein Lastschriftverfahren.

Verzug droht oder ist schon eingetreten.

Achtung: IANAL
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (04.02.2014 um 18:22 Uhr)
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  #11  
Alt 04.02.2014, 18:20
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Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Warum nicht gleich einen Dauerauftrag anstatt der Einzugsermächtigung?
Somit stellst Du sicher das der Verein den Beitrag zum definierten Zeitpunkt bzw.
zum Zahlungstermin hat.
So würde ich das machen, dann braucht mahn nicht mehr daran denken.
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Gruß Peter
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Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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  #12  
Alt 04.02.2014, 18:37
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
wenn der Verein üblicherweise keine Einzugsermächtigung nutzt wird muss er das doch nicht expressis verbis ausschließen.

Ich würde das überweisen und gut ist.
überweisen, ja natürlich im Normalfall o.k.
aaaaaaaaaaaaaber,
der ganze Verein steht auf der Kippe. Keiner kann garantieren ob der Verein noch bestehen bleibt.
Deshalb sehe ich es als Minimalchance die Kohle zurück zu bekommen bei Einzug.
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  #13  
Alt 04.02.2014, 18:42
JohnB JohnB ist offline
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Dann würde ich die Einzugsermächtigung sogar ausdrücklich widerrufen.

Wenn es um einen Jahresbeitrag geht, könntest Du überlegen, in Monatsraten zu zahlen.

Würde Dich aber vor Verzug nicht schützen, wenn der Beitrag vorschüssig zu leisten ist.
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Beste Grüße

John
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  #14  
Alt 04.02.2014, 18:55
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Der Verein steht auf der Kippe und stellt sich kiebig an, wenn eine Einzugsermächtigung ins Haus flattert?

Wie hast Du das denn in den vergangnen Jahren gemacht?
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  #15  
Alt 04.02.2014, 18:56
Peter. Peter. ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Der Verein steht auf der Kippe und stellt sich kiebig an, wenn eine Einzugsermächtigung ins Haus flattert?

Wie hast Du das denn in den vergangnen Jahren gemacht?

................... überwiesen
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  #16  
Alt 04.02.2014, 19:06
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Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von Peter. Beitrag anzeigen
................... überwiesen
Wir haben dafür extra die Satzung geändert. Wer nicht zahlt fliegt

Der Mitgliedsbeitrag ist immer eine Bringeschuld. Wie die Sanktionen bei Nichterbringung aussehen steht in der Satzung des Vereins.
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  #17  
Alt 04.02.2014, 20:34
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Libertad Libertad ist gerade online
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Bei uns läuft alles über Einzugsermächtigung. Wer das nicht möchte, muß halt mal mit dem Kassierer reden.
War bisher aber nicht nötig
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Gruß
Ewald
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  #18  
Alt 05.02.2014, 10:14
Kielholer Kielholer ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Bei uns läuft alles über Einzugsermächtigung. Wer das nicht möchte, muß halt mal mit dem Kassierer reden.
War bisher aber nicht nötig
Bei uns bislang auch, aber wegen erhöhten Aufwands seit Umstellung auf Sepa hat unser Marina-Betreiber diesen Service ab 2/14 abgeschafft. Ich glaube, meine Hausbank will neuerdings für jede Einrichtung eines Dauerauftrages 7,50 € kassieren.
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Gruß Wilfried
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  #19  
Alt 05.02.2014, 12:33
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Zitat:
Zitat von Peter. Beitrag anzeigen
(..) Deshalb sehe ich es als Minimalchance die Kohle zurück zu bekommen bei Einzug.
Du willst also einen genehmigten Geldeinzug nachträglich verbieten.

Das könnte schwierig werden und ist nicht sauber.
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John
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  #20  
Alt 05.02.2014, 12:54
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Du willst also einen genehmigten Geldeinzug nachträglich verbieten.

Das könnte schwierig werden und ist nicht sauber.
...... es gibt halt sehr viele vereinsinterne Ungereimtheiten u.a. auch ein offener Rechsstreit.
Der Zahlungstermin liegt leider vor der Rechenschaftslegung des Vorstandes.
Deshalb dachte ich an diese Option.
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  #21  
Alt 05.02.2014, 12:57
JohnB JohnB ist offline
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Steht es um den ADAC schon so schlecht.

Dann zahle halt mit Verweis auf die Situation nicht und übernehme ggf. anfallende Verzugskosten.

Es könnte aber sein, dass Du sogar zahlen musst, selbst wenn der Verein später hopps geht. Insolvenzverwalter sind beim Eintreiben von Außenständen meist recht schmerzfrei.
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Beste Grüße

John
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  #22  
Alt 05.02.2014, 13:20
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Steht es um den ADAC schon so schlecht.

Dann zahle halt mit Verweis auf die Situation nicht und übernehme ggf. anfallende Verzugskosten.

Es könnte aber sein, dass Du sogar zahlen musst, selbst wenn der Verein später hopps geht. Insolvenzverwalter sind beim Eintreiben von Außenständen meist recht schmerzfrei.
ne, ne nixxxxxxxxxx ADAC
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  #23  
Alt 05.02.2014, 17:46
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Bist Du Mitglied oder Gastlieger?
Als Mitglied bist du der Satzung verpflichtet. In fast 100 Prozent der Vereinssatzungen gehört dazu das zahlen der Jahres-Beiträge.
In manchen Satzungen gibt es gar eine Nachschusspflicht für Mitglieder, ein 'finanzielles Sonderopfer', sollte es dem Verein schlecht gehen. Dies kans bis zum sechsfachen des jährlichen Beitrages gehen.
Hast du nicht fristgerecht zum nächsten Vereinsjahr gekündigt, bist du zu den in der Satzung festgelegten Zahlungen verpflichtet. Diese können auch dann für das laufende Jahr eingefordert werden, wenn der Verein 'abgewicklelt' wird.
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  #24  
Alt 05.02.2014, 19:11
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Zitat:
Zitat von Peter. Beitrag anzeigen
.. na ja, also es steht nicht drin daß es ausgeschlossen ist
Deckung natürlich vorhanden !!

Und wenn Du ein Auto verkaufst. Schreibst Du dann in den Kaufvertrag was alles nicht dabei ist?

Die erlaubten Zahlungsmodalitäten werden sicherlich vom Verein genannt sein. Alles andere ist selbstverständlich nicht erlaubt.

Beste Grüße
Dirk
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