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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Beste Grüße John |
#27
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Zitat:
Nur wenn er Unternehmer (§ 2 UStG) ist und die Leistung im Rahmen seines Unternehmens (§ 1 UStG) erbringt.
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Gruß René |
#28
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Hi,
sowas gibt es heute doch auch noch, man verlangt einfach etwas TG ( Taschengeld) So kommen alle Beteiligten auf ihre Kosten und sind zufrieden. Gruß Udo |
#29
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Moin, wenn Sportboote gewerblich genutzt werden, gibt es besondere Auflagen. Ist 'ne ellenlange Liste, kann man ergoogeln.
Gruß Ulli ...................
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Mein Profilbild muss geändert werden... |
#30
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Die Frage ist eben, ob die schifffahrtsrechtliche Bewertung eine andere ist als die steuerliche Bewertung. Aus steuerlicher Sicht: Wenn er ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, die Einnahmen also Jahr für Jahr niedriger sind als die Betriebskosten des Bootes (und eine fiktive Abschreibung des Bootes), dann fallen keine Steuern an. Er kann dann aber natürlich auch keine Kosten ansetzen, die Einnahmen aus anderen Bereichen mindern. Also das Bootshobby als Steuersparmodell geht nicht. Und es ist übrigens auch vollkommen egal, wie man das nennt, ob "Taschengeld" oder "Aufwandsentschädigung". Steuerlich zählen immer die tatsächlichen Verhältnisse.
Nehmen wir also mal an, die jährlichen Betriebskosten (Liegeplatz, Treibstoff, Versicherung usw.) betragen 4.000 EUR, und er nimmt 1.000 EUR ein, dann ist das nichts, woraus irgendeine Steuerpflicht entsteht. Allerdings sollte man das auch dokumentieren, um für spätere Nachfragen des Finanzamtes gerüstet zu sein. Schifffahrtsrechtlich bin ich mir nicht sicher, ob man das da genau so sehen kann: Gewerbliche Personenbeförderung mit dem Sportbootführerschein auf einem Sportboot ist verboten. Wenn aber die Einnahmen unter den Ausgaben liegen, kann man wohl kaum von einer gewerblichen Tätigkeit sprechen, denn die ist als "nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht" definiert. Von daher könnte es glatt sein, dass das zulässig ist. Ich wüsste nicht, dass irgendwo steht, dass man nur Leute mitnehmen darf, zu denen man ein persönliches Verhältnis hat. Eine ähnliche Situation besteht ja, wenn man z.B. mal ein Filmteam oder einen Fotografen mitnimmt, um Aufnahmen vom Wasser aus zu machen. Matthias |
#31
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Zitat:
Auf meinem Boot zahlen Gäste immer...ne Kiste Bier oder das Grillfleisch
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor
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#32
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How Up do High Knee ! Gruss Malte |
#33
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Bei mir zahlen Gäste nie, eingeladen ist eingeladen.
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Beste Grüße John
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#34
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Hallo,
so lange ich keine Werbung mache und kommerziell Rundfahrten anbiete, bin ich auf der sauberen Seite, wenn ich mir meine Unkosten von den Passagieren ersetzen lasse. Machen alle Flieger und Ballonfahrer so. Zitat:
die Idee, auf einer Party Getränke abzukassieren. |
#35
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Zitat:
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#36
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Zitat:
Sorry, aber innerhalb eines Vereins kann ich jederzeit Freunde und Paxe mitnehmen, solange ich zum Selbstkostenpreis fliege. Wenn hinter meinem Rücken vom Verein Werbung gemacht wurde, ist das Sache des Vereins! |
#37
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Für meine Gäste ist Boot fahren etwas ganz besonderes und klr lade ich Sie ein, aber für Sie ist es selbstverständlich etwas mit zu bringen
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor |
#38
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Bei gemeinnützigen Vereinen ist das doch noch anders. Die wirtschaften in 4 Geschäftsfeldern, welche vom Finanzamt getrennt nach Steuerpflicht abgeklopft werden. Das sind der ideelle Tätigkeitsbereich, die Vermögensverwaltung, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb und der Zweckbetrieb. Und gerade der Zweckbetrieb wird hier angesprochen. Diese Einnahmen werde geduldet, weil der Verein sonst seine Grundlage verliert. Und da sind Fahrten gegen Entgeld gestattet, solange die Kleinunternehmerregelung nicht überschritten wird, also nicht mehr als 16 t€ im Jahr. Wenn mehr eingenommen wird, ist Umsatzsteuer fällig. Und verkauft man dazu noch Bier an Bord, ist dieses Bier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Dann geht sofort Umsatzsteuer los und wohl auch Gewerbesteuer. Also lieber nicht.
Das ist alles recht kompliziert und man weicht dann gern auf Spenden aus. Ist aber auch gefährlich, weil das Bezahlen ja nicht ganz freiwillig und eine wiederkehrende Einnahmeart ist. Gruß vom Lehnitzsee
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Holzboote sind nie dicht - und ihre Eigner auch nicht. |
#39
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Zitat:
Gruß |
#40
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Zitat:
Die Mitfahrzentralen würde es dann kaum noch geben.
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gregor |
#41
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Mein Name steht ganz oben links, Genossen !
Gruß Gunther fleissig |
#42
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Noch keiner Hier geschrieben, dass dafür der Sportbootführereschein dann nicht mehr ausreicht
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#43
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Falsch, Pianist in Beitrag #30, Gewerbliche Personenbeförderung mit dem Sportbootführerschein auf einem Sportboot ist verboten
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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Zitat:
Dann ist ab #30 jede weiter Diskussion eigentlich überflüssig oder sollte sich der TO erst mal informieren wie hoch die Kosten für ein Kapitänspatent, die genehmigungen usw. sind.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Zitat:
Volltreffer Gruß Freddy |
#46
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Informiere Dich mal richtig, was Selbstkostenflug bedeutet und welche gesetzliche Voraussetzungen zu beachten sind. Mir scheint, bei Euch läuft etwas schief .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#47
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Zitat:
http://www.luftrecht24.com/lufrecht-...htssicherheit/ |
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