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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
wo bitte hatte er denn 2 Boote ? das erste Boot war ja verkauft,auch wenn es an jemanden im selben Bootshaus liegend verkauft wurde.. so ein Schwachsinn und ich hatte auch geschrieben das das neue Boot damals als er es 2008 gekauft hatte, es alles seiner AXA Versicherung mitgeteilt hatte,mit Kopien der Kaufverträge ,vom alten genauso wie von dem"Neuen" !!! also es wurde der Versicherung ja alles gemeldet..ordnungsgemäß... also vielleicht erst mal alles richtig durchlesen bevor du einen so hier anflaumst..sind wir vielleicht deiner Ansicht auch auch noch schuld,das das Boot jetzt gebrannt hat??? und wenn das mit der Entsorgung so einfach wäre, dann hätten wir das schon getan...denn wie schon jemand schrieb, das uUmweltamt macht dann auch Ärger,man braucht Zertifikate mit Probe Analysen und so was und das kostet schon viel Geld...und üblicher Weise hat keiner einen Esel im Keller, der die Dukaten scheisst hast du ne Ahnung was solch eine Entsorgung kostet? Wohl eher nicht, da kannst du dir bald ein Beiboot von kaufen.... entschuldige bitte meine Ausdrucksweise...finde es einfach nur nicht fair wie du hier einen angehst und gar nicht weist, was das alles an Probleme aufwirft,bei dem was man alles beachten muss..
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Bis denne Ralf |
#27
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Also bitte jetzt mal Schritt für Schritt:
Deckungszusage von der Rechtschutz hast Du ja jetzt schon mal. Jetzt brauchst Du einen RA um Deine Interessen bei der AXA anzumelden. Evtl. Kannst Du ja auch selbst mal anrufen. Aber bitte schön höflich bleiben bei denen, und keine Vorwürfe machen. Sollte die in den Schaden eintreten werden sie einen Sachverständigen einschalten Der den Schaden taxiert. Dazu braucht der das Boot. Also nicht entsorgen. Stell Dich darauf ein das die Angelegenheit einige Monate dauern wird. Du wirst einiges an Geduld und Einsatz brauchen wenn Du Deinem Freund zur Seite stehen willst. Ich drück Dir die Daumen. Aber Flybridge hat schon auch recht. Wäre die Versicherung ordnungsgemäß abgeschlossen wäre das alles viel einfacher und auch schneller. Nd das man 5 Jahre nicht merkt das man keine Versicherungspolice vom aktuellen Boot hat ist auch wirklich schwer verständlich. Also bitte nicht allen anderen die Schuld geben. |
#28
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Prämienzahlung ist Bringschuld, jeder ist selbst verantwortlich ob er die Prämie einzahlt. Da sind Anwaltskosten sicher nur zusätzliche Aufwendungen. Hilfreicher wär sicher in der Situation ein günstiger Entsorger.
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LG. Hans |
#29
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Zitat:
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#30
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Das liest sich so, als sei bis 24:00 Uhr des Schadenstags das Boot versichert gewesen, da die Versicherung seit 2008 vom Bootswechsel wusste und die Prämien bezahlt wurden. Auch die Tatsache, dass die Versicherung (erst) zum Schadenstag kündigte (das wird immer zu Mitternacht wirksam), belegt, dass das Boot beim Schadensereignis versichert war. Sonst hätte die Versicherung ja gar nichts kündigen können. Somit KÖNNTE der Schaden unter den Versicherungsschutz fallen. Nehmt Euch einen Anwalt, selbst wenn keine Rechtsschutzversicherung zahlt. Die Anwaltskosten wären kleines Geld gegen den bestehenden Schaden (Boot und Entsorgung).
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Beste Grüße John
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#31
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Genau das wollte ich gerade schreiben...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#32
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Die Frage ist doch, ob es für das neue Boot eine Police (Versicherungsvertrag) gibt. Auch wenn man denen die neuen Schiffunterlagen hingeschickt hat und es wird weiter abgebucht, heißt das nicht, das es automatisch einen neuen Vertrag gibt. Es muß dann eine Police geben, die wird auch jede Jahr neu zugeschickt (so zumindest bei mir). Da muß man doch merken ,das man so etwas nicht bekommt und nachhaken. Das würde ja heißen, das Boot war die Jahre über nicht versichert. Was hat denn die Axa gekündigt? Das alte Boot oder das neue Abgebrannte)? geht das aus dem Kündigungsschreiben hervor? Versicherungsnr?
Volker |
#33
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Hallo,
ich kann leider nicht helfen - aber der gesamte Sachverhalt kommt mir doch sehr seltsam vor.... -Da wird eine Versicherungs irgendwie "suboptimal" abgeschlossen, eigentlich besteht sie garnicht. -Dann wird diese "suboptimale Versicherung", die eigentlich garnicht besteht an einem Tag mitten im Monat ( Samstag, den 23.11.13) gekündigt. Die Kündigung erfolgt also schon vor dem 23.11.13 - sonst wärs ja rückwirkend. -Dann brennt die Kiste genau am letzten Tag der gekündigten Versicherung mit seltsamen Abschluß. -Irgendjemand, der dort in der Nähe irgendwann mal Feuerwerkskörper abgebrannt hat, wird dann hier öffentlich verdächtigt, den Schaden hervorgerufen zu haben. Soweit die Fakten. Ich würde zum gesamten Sachverhalt öffentlich garnichts mehr zum besten geben und schnell einen Anwalt nehmen. Auch Versicherungen können Googeln. Gruß HansH |
#34
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Die Versicherung hat uns natürlich erst nach dem 23.11.13 gekündigt..aber rückwirkend zu dem Tag..Wie hatten am Sonntag den 24.11.13 mittags rum telefonisch den Fall der Versicherung mitgeteilt und paar Tage dann später auch vorsichtshalber noch mal schriftlich ..und dann kam erst Später..Anfang Dezember das Schreiben wo ledigich von dem 1/4 jährlichen Betrag der Restbetrag zurück überwiesen wurde und unten stand dann nur......... also es wurde nicht erst die Versicherung gekündigt und dann hat das Boot gebrannt....sondern erst der Brand !!!! Schreiben der Versicherung BeitragsabrechnungErstattungsbetrag wird überwiesen/verrechnet) Vom 23.11.13 bis 2.2.14 erstatten wir ...... Euro zuzüglich Versicherungssteuer ........ Euro.. Insgesamt erstatten wir Ihne umsatzsteuerfrei...... Euro " Vertragsgrundlage: Mit Wirkung vom 23.11.13 erlischt dieser Vertrag mit allen Rechten und Pflichten" das war es, nicht mehr und nicht weniger Post kam erst Anfang Dezember von der Versicherung und dann stand da das Datum mit dem 23.11.13 drin.. und es kann auch gerne die Versicherung hier googeln..hier steht ja nur drin was sie selber geschrieben haben
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Bis denne Ralf |
#35
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Wenn ich dir erzähle, wie viele Versicherungen wir haben (zwei Häuser, Boot, diverse Fahrzeuge und und und), glaubst du, mir fällt es sofort auf, ob ich von jeder einzelnen Versicherung Post bekommen habe? Schließlich wird alles abgebucht.... Dein Beitrag unterstreicht, warum ich in einem vorherigen Beitrag von "Halbwahrheiten" gesprochen habe..., es hilft nichts, nur ein fachkundiger Anwalt kann helfen! Berni |
#36
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Versicherungen beginnen und enden meist um 12:00 Uhr. Die Versicherung wird gekündigt haben, nachdem bekannt wurde (eure Schadensmeldung), dass das eigentlich versicherte Boot (das vorherige) nicht mehr vorhanden ist. Nennt sich wohl Risikowegfall.
Der Versicherungsgegenstand (hier das Boot) muss schon genau beschrieben sein (Nummer, Typ, Baujahr), sonst würde ja eine Versicherung für den halben Hafen reichen... Schlechte Voraussetzungen . Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#37
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Zitat:
Die Kündigung dürfte erfolgt sein, weil das Risiko durch Vernichtung des Bootes wegfiel. Es sollte somit versichert gewesen sein. Der Vertrag fiel erst nachher weg und alle Kosten aus Ereignissen bis dahin (also auch der Brand) fallen noch unter den Vertrag. Geht zum Anwalt und berichtet hier bitte bei Gelegenheit.
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Beste Grüße John |
#38
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Hallo berni1311
ok, war schlecht ausgedrückt, ist der Versicherungsnachweis, der auch an Bord mitzuführen ist. Und den gibt es jedes Jahr neu. Mit Bootsnamen drauf. Das muß doch auffallen, wenn da noch der alte drin steht mit den Schiffsdaten. Und wenn es das Papier nicht gibt, war das Schiff nicht versichert. Ich seh das so wie Kuddel. Volker |
#39
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In Deutschland ist mangels Versicherungspflicht kein Versicherungsnachweis an Bord mitzuführen. Also wird er auch nicht routinemäßig ausgestellt, wenn der Versicherungnehmer nicht explizit darum gebeten hat (z.B. für Auslandsreisen) - und schon gar nicht jedes Jahr neu.
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Beste Grüße John
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#40
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ich seh das auch wie John B:
sie hätten dann den Vertrag zu 2008 zurück kündigen müssen und auch die Beiträge ab 2008 bis jetzt zurück erstatten.. warum genau der 23.11.13 ..?weil dann wäre der Brand ja auch noch mit versichert,weil wie jemand anderes schon geschrieben hat,endete die Verischerung erst mittags um 12 Uhr und da war der Brand schon !!!!(morgens so um 6.30 Uhr) und eine Versicherungsnachweis mussten wir auch nie an Bord haben..(wäre auch schlecht,wäre jetzt wie alle anderen Unterlagen auch mit verbrannt)und den gab es auch nur einmal am Anfang ,dann nie wieder....es gab ne Einzugsermächtigung,wo sie einfach die Beiträge eingezogen haben die Haftpflichtversicherung haben sie nicht gekündigt...obwohl wir die jetzt auch nicht mehr benötigen... Beide Verträge gehörten zusammen...... Anwalt ist eingeschaltet...Kostendeckungszusage von der Rechtschutz ist auch endlich da... aber es geht ja langsam voran und dann mal sehen was er erreicht.....
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Bis denne Ralf |
#41
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Jetzt "günstig" bei ebay http://www.ebay.de/itm/Sea-Ray-260-D...item1e8770ab6f (PaidLink)
da werde ich nicht schlau draus, erst heißt es Anwalt ist eingeschaltet, dann wird es ab € 1,- angeboten
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Leinen los, Holger Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz ! |
#42
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Zitat:
ja und wo ist das Problem? der Anwalt kümmert sich doch nicht um die Entsorgung des Bootes..er gab uns sogar auch den Rat es günstig zu verkaufen..... er muss sich um die Versicherungsangelegenheit kümmern,warum gekündigt und so und bis das geklärt wird,kann es Jahre dauern...soll ich das Boot solange da stehen lassen und weiter mtl Stegmiete bezahlen?? und er klärt auch andere Sachen...aber um die Entsorgung muss ich mich eh allein kümmern.... !!!! habe morgen auch Termine wo sich Leute das Boot angucken wollen, die es kaufen wollen..... es gibt ja Menschen die vielleicht daraus noch was machen wollen und wenn es der Motor, Antrieb, Reelling oder sonstiges ist... zu verwerten.... hätte ja sonst nicht so viele Anrufe bekommen um Termine auszumachen....
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Bis denne Ralf
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#43
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Hallo Ralf,
die Entsorgungskosten werden durch die Versicherungsgesellschaft getragen. Und rein rechtlich geht das Eigentum an der geschädigten Sache zunächst an die Versicherungsgesellschaft über. Erst wenn die die geschädigte Sache frei geben, kannst du es verwerten. Vorausgesetzt natürlich, daß Versicherungsschutz besteht.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
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da hast alles richtig gemacht,
wenn die Versicherung das Boot nicht mehr sehen will kann es entsorgt werden, für einen Käufer sind Motor Transom und Antrieb sind schon nach was Wert wenn man auf alte OMC Technik steht, wenigstens den Schrottpreis, den Rest kann man ohne größere Probleme selbst zersägen und entsorgen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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an lalaoO
als erstes ..ich bin nicht Ralf,mein Mann ist leider Januar 2009 verstorben... steht aber noch unten drin..keine Ahnung wie das weg geht... nun zu dem Fall...wen du alles von Anfang an gelesen hättest,wüsstest du, das die Versicherung unsere Versicherung genau zum Brandtag rückwirkend gekündigt hat, somit gehört der Versicherung leider nicht das Boot,das wäre ja schön gewesen,dann hätte ich nicht so viel mich um alles kümmern müssen... an ralfschmidt: danke das wenigstens du es auch so siehst wie wir...nur das mit dem zersägen und entsoregn ist hier leider nicht so einfach... am einfachsten ist es in einem Stück in einem Container abtransportieren zu lassen und wird dann nach Gewicht berechnet..ok..wir müssten vorne ca 1,5 Meter probieren mit ner Kettensäge kürzer zu bekommen...aber dann wird es in dem Stück in einen 7 Meter Container gepackt und abgefahren und entsorgt...aber erst nachdem wir die Probe Analyse kostenpflichtig haben machen lassen.. das brauchen wir nicht,wenn wir das Boot über einen Kaufvertrag im ganzen verkaufen.dann interessiert es auch das Umweltamt hier in Berlin nicht mehr,denn die waren schon auf dem Bootshausgelände weil jemand den Bootshausbesitzer hatte probiert anzuschwärzen oder so..einen anderen Grund wüßten wir nicht... denn es ist nichts ausgelaufen... auf jedenfall lasse ich mich jetzt überraschen was bei ebay raus kommt, bzw bei den anderen Terminen die morgen und Samstag vorbei komemn wollen ,wo alle am Telefon gesagt haben,sie kaufen es ungesehen..bzw so,wie sie es auf den Bildern gesehen haben.. wenn alles nicht klappt,dann kann ich es immer noch entsorgen..
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Bis denne Ralf |
#46
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Wenn ich das richtig verstanden habe, willst du doch mittels Anwalt klären lassen bzw. einklagen, daß die rückwirkende Kündigung angefochten wird bzw. nicht rechtskräftig ist. Deshalb von mir der Vermerk. Des weiteren wurde von dir im Verlauf dieses Trööts ja auch angekündigt, den Makler ggf. haftbar machen zu wollen (Vermittlerhaftung). Ich würde mich an deiner Stelle also so verhalten, als wäre das Boot versichert. Und noch ein letzter Rat: Such dir einen echten Fachanwalt für Versicherungsrecht. Und ich spreche hier aus Erfahrung. Nicht jeder Anwalt ist spezialisiert auf das Versicherungsrecht.
What ever, ich möchte nur einen Rat geben.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
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Zitat:
Ein Fachanwalt sagte einmal nach desaströsen Fehlern des gegnerischen Anwalts, am liebsten wären ihm auf der Gegenseite Kollegen, die AUCH sein Fachgebiet bearbeiteten. Und keine Scheu haben, jetzt den Anwalt noch zu wechseln. Selbst wenn‘s was kostet. Hat Dir der Anwalt zum Bootsverkauf geraten und sollte sich das als falsch herausstellen, haftet er für einen Beratungsfehler. Lass Dir den Rat deshalb schriftlich bestätigen.
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Beste Grüße John |
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