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  #1  
Alt 24.02.2014, 12:37
Mirco187 Mirco187 ist offline
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Standard Boot gekauft mit nummer aber ohne schein

hi...
das boot welches ich gekauft habe-hat eine nummer vom adac-und ich habe auch noch vom vorbesitzer ein schriftstück-vom adac-wo der adac sich auch den schein bezieht und schreibt das dieser bald abläuft und er verlängert werden müsse...nun hatte der vorbesitzer diesen schein aber bei einem brand verloren...

einen ordentlichen kaufvertrag habe ich natürlich auch...

kann ich mich mit diesen angaben einfach an den adac wenden?

wie würdet ihr vorgehen damit das ganze fix von statten geht?
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  #2  
Alt 24.02.2014, 12:41
Santafin Santafin ist offline
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Einfach mal beim ADAC anrufen und nachfragen ;)
Die werden dir schon irgendwas erzählen, ob es wahr ist oder nicht
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Grüße,
Tobias

:::::::::::::.:::::::::::::::::::::::::::::::::::: :.:::::::::::

[x] Nail here for a new monitor.
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  #3  
Alt 24.02.2014, 12:44
Mirco187 Mirco187 ist offline
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ja will nur nix falsch machen und evtl in ewige prozeduren rutschen....
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  #4  
Alt 24.02.2014, 12:48
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
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Du kannst das Boot auch nur mit dem Kaufvertrag anmelden, eine Alternative zum ADAC ist das WSA, weil das Kennzeichen eben unbefristet gültig ist...
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 24.02.2014, 12:50
Mirco187 Mirco187 ist offline
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kann ich dann auch die gross angeklebte nummer behalten? das wäre mir wichtig-wie auch eine über d hinaus geltende zulkassung
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  #6  
Alt 24.02.2014, 12:57
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billi billi ist offline
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Beim WSA bekommst du eine andere Nummer. Ist EU Weit Gültig

Wenn du mit dem Boot In Detuschland bleibst ist das ADAC Kennzeichen auch dauerhaft gültig. nur wenn du ins Ausland fährst nicht.

Normalerweise kein Problem dies mit dem Kaufvertrag auf dich umzumelden.

Hat/Braucht das Boot eine CE-Kennzeichnung ? Hast du Wenigstens das Papier oder gar nichts ?
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 24.02.2014, 13:03
Coastbuster Coastbuster ist offline
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Moin,

also ich würde in Deinem Fall erst mal den ADAC fragen wie er damit umgeht, der hat die Nummer ja auch vergeben. Denk daran, die haben nur Vormittags bis 12.00 Uhr das Telefon besetzt.

Ich habe jetzt auf meine Bootsanmeldung satte 3 Wochen gewartet, obwohl ich die Unterlagen per Mail dort hin geschickt habe. Ein Kaufvertrag reicht bei Umschreibung in der Regel aus.

Anmeldung bei DMVY geht schneller, must aber alle zwei Jahre selber den IBS verlängern, da ist der ADAC besser mit der automatischen Zusendung. Anmeldung per Mail geht beim DMVY nicht, die wollen eine original Unterschrift sehen.

Grüße vom Mainkilometer 25
Frank
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  #8  
Alt 24.02.2014, 13:06
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anjo61 anjo61 ist offline
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Ist doch alles kein Problem.
Du mußt ja das Boot sowieso auf dich umschreiben lassen und hast nun freie Wahl. Du kannst wieder zum ADAC gehen und dir dort den IBS ausstellen lassen oder auch zum WSA oder DMYV gehen.
Mit den dir vorliegenden Papieren kriegst du grundsätzlich überall die Anmeldung. Schau aber mal, ob du abhängig vom Baujahr noch andere Unterlagen wie CE-Zertifikat brauchst.
Bei dem Vertrauensverlust, den der ADAC momentan hat, würde ich jedenfalls nicht dorthin gehen.
Kommt nun drauf an, wo du fahren willst. Für das Ausland würdest du den IBS brauchen (also ADAC o. DMYV), der innerhalb Deutschland unbegrenzt gültig ist und für das Ausland alle 2 Jahre verlängert werden müßte. Wenn Ausland für dich keine Thema ist, dann reicht eine Anmeldung beim zuständigen WSA.
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  #9  
Alt 24.02.2014, 13:08
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von anjo61 Beitrag anzeigen
Kommt nun drauf an, wo du fahren willst. Für das Ausland würdest du den IBS brauchen (also ADAC o. DMYV), der innerhalb Deutschland unbegrenzt gültig ist und für das Ausland alle 2 Jahre verlängert werden müßte. Wenn Ausland für dich keine Thema ist, dann reicht eine Anmeldung beim zuständigen WSA.

Nein - das Kennzeichen vom WSA gilt EU-weit und muss anerkannt werden, da es das einzige amtliche Kennzeichen ist.
Wurde hier aber schon oft diskutiert.

DMYV und ADAC sind nur amtlich annerkante Kennzeichen
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  #10  
Alt 24.02.2014, 13:58
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Achko Achko ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nein - das Kennzeichen vom WSA gilt EU-weit und muss anerkannt werden, da es das einzige amtliche Kennzeichen ist.
Wurde hier aber schon oft diskutiert.

DMYV und ADAC sind nur amtlich annerkante Kennzeichen

WSA ist glaub ich vorzuziehen. Da muß man sich keinen Kopf machen, ob das Boot noch eine Zulassung hat oder nicht. Und günstiger ist es über die Laufzeit auch.
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Mit maritimen Gruß
........... Achim

---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? -----
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  #11  
Alt 24.02.2014, 14:01
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Zitat:
Zitat von Achko Beitrag anzeigen
WSA ist glaub ich vorzuziehen. Da muß man sich keinen Kopf machen, ob das Boot noch eine Zulassung hat oder nicht. Und günstiger ist es über die Laufzeit auch.
Ich geb dir Recht, aber der TO will ja die Nummer behalten die jetzt schon auf dem Boot ist.

WSA geht schneller ist über die Jahre billiger. Ich frage mich wozu man den IBS benötigt wenn man innerhalb der EU fahren will. (An Frankreichs küsten soll es Probleme geben. Allerdings kenn ich es aus Vereinsinterner erfahrung anders).
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Gruß Volker
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  #12  
Alt 24.02.2014, 14:57
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Die Nummer darfst du behalten, sofern du auch beim ADAC bleibst. WSA heißt andere Nummer.
Bleibst du beim ADAC genießt du Bestandsschutz, sprich: CE muss nicht vorgelegt werden. Bist du mit dem Auto ADAC Mitglied gibt's Rabatt für den IBS, machst du die Versicherung auch übern ADAC gibt's noch mal Rabatt (glaube jeweils 10%).
Und mit jedem abgeschlossenen Vertrag werden die Hürden bezüglich Formalia geringer. Ein Schelm wer böses denkt, aber dass der ADAC ein wirtschaftendes Unternehmen ist hat glaub ich in letzter Zeit eh jeder mitbekommen.

Zum verlorenen IBS:
Normalerweise muss der Vorbesitzer sich einverstanden erklären dass du die Nummer übernimmst und er muss mit dieser Erklärung den IBS zurücksenden.
Da der aber sicher international schon abgelaufen war dürften die sich aber nach vorheriger Rücksprache unter Umständen mit der Erklärung und deinem Neuantrag begnügen. (Hinweis hier: Im Inland ist der IBS unbegrenzt gültig, nur im Ausland nicht.)

Wenns hart auf hart kommt:
Müsste der Vorbesitzer wohl den IBS noch mal neu beantragen und zahlen, zusenden lassen, die Erklärung dazupacken und wieder zum ADAC schicken.
Aber da musst du glaub ich schon ne besonders Ekelhafte Sachbearbeiterin erwischen.
Wenn du dort Kunde bleiben willst sind die eigentlich ganz umgänglich. Einfach anrufen und höflich erkundigen.

Schöne Grüße,
Jan
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  #13  
Alt 24.02.2014, 15:04
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
(..) Kennzeichen vom WSA (..) das einzige amtliche Kennzeichen (..)
Mit Verlaub: flasch (siehe Flaggenzertifikat)



Wichtiger für den Fragesteller, der das IBS-Kennzeichen ja behalten will, wäre die Frage, wie es mit den restlichen Papieren aussieht. Sind CE-Bescheinigung und Vertrag über Erstkauf des Bootes in der EU ebenfalls ein Raub der Flammen geworden?

Das wäre erheblich wertmindernd bei einem Weiterverkauf des Bootes.
__________________
Beste Grüße

John
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  #14  
Alt 24.02.2014, 15:14
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Mit Verlaub: flasch (siehe Flaggenzertifikat)



Wichtiger für den Fragesteller, der das IBS-Kennzeichen ja behalten will, wäre die Frage, wie es mit den restlichen Papieren aussieht. Sind CE-Bescheinigung und Vertrag über Erstkauf des Bootes in der EU ebenfalls ein Raub der Flammen geworden?

Das wäre erheblich wertmindernd bei einem Weiterverkauf des Bootes.
Nein nicht falsch. Das Flaggenzertifikat ist Offiziell ein Zertifikat, ein SChiffsregister und Binnen ein amtlich annerkanntes Kennzeichen. Auch wenn es von einem Bundesamt ausgestellt wird läuft es nicht unter amtlichem Kennzeichen. Daher auch der selbe Aufbau wie die Kennzeichen vom ADAC und DMYV unterscheidet sich ja nur im Endbuchstaben davon.

Selbst die Binneschiffsregisternummer ist ein amtlich annerkanntes Kennzeichen.
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  #15  
Alt 24.02.2014, 15:23
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Moin,

am einfachsten ist es, den ADAC einfach mal anzurufen.

Wenn man mit dem Verein nichts zu tun haben will, ist der dann einfachste Schritt das Boot beim WSA anzumelden.

Dauerhaftes AMTLICHES Kennzeichen - ohne Ablaufdatum, EU-Weit und günstiger! Allerdings: in deinem Fall ein anderes Kennzeichen.

Achso: Die angeklebte Nummer bekommt man mit einem Fön problem - und rückstandslos runter.
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  #16  
Alt 24.02.2014, 15:36
Vadi Vadi ist offline
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Bei der Bootsanmeldung muss eine Kopie des original Bootsschein mit gesendet werden , vielleicht hat der ADAC diese Kopie noch in seinen Unterlagen.
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  #17  
Alt 24.02.2014, 16:29
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
(..) Das Flaggenzertifikat ist (..) ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. (..)
BSH:
"Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird."

"Wird für das amtliche Kennzeichen die Nummer des Flaggenzertifikates gewünscht, so sind im Antrag bei Abschnitt II Nr. 4 „Amtl. Kennzeichen“ nur die Buchstaben „FZ“ einzutragen."

Siehe auch: §§ 2 und 3 Flaggenrechtsgesetz i.V.m. §21 Flaggenrechtsverordnung


Für mich hier EOD, weil OT. Wenn Du willst, können wir einen neuen Thread aufmachen.
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Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 24.02.2014, 16:37
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
BSH:
"Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird."

"Wird für das amtliche Kennzeichen die Nummer des Flaggenzertifikates gewünscht, so sind im Antrag bei Abschnitt II Nr. 4 „Amtl. Kennzeichen“ nur die Buchstaben „FZ“ einzutragen."

Siehe auch: §§ 2 und 3 Flaggenrechtsgesetz i.V.m. §21 Flaggenrechtsverordnung


Für mich hier EOD, weil OT. Wenn Du willst, können wir einen neuen Thread aufmachen.
brauchen wir nicht.
grundsätzlich ist es ja egal ob Amtlich oder amtlich annerkannt.
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  #19  
Alt 24.02.2014, 16:41
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Mirco187 Beitrag anzeigen
hi...
das boot welches ich gekauft habe-hat eine nummer vom adac-und ich habe auch noch vom vorbesitzer ein schriftstück-vom adac-wo der adac sich auch den schein bezieht und schreibt das dieser bald abläuft und er verlängert werden müsse...nun hatte der vorbesitzer diesen schein aber bei einem brand verloren...

einen ordentlichen kaufvertrag habe ich natürlich auch...

kann ich mich mit diesen angaben einfach an den adac wenden?

wie würdet ihr vorgehen damit das ganze fix von statten geht?
Einfach einen Schein fälschen, beim ADAC ist das kein Problem.....


Sorry für OT, konnte ich mir nicht verkneifen
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  #20  
Alt 24.02.2014, 17:02
JETSTREAM JETSTREAM ist offline
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Ort: bei Luxemburg
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Boot: CondorCarat 8,2lt CastoldiJet
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Einfach einen Schein fälschen, beim ADAC ist das kein Problem.....


Sorry für OT, konnte ich mir nicht verkneifen
Na, der ADAC hat im Moment leider massig Probleme.

Da gibts schon ne Problemwarteliste
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Wissen ohne Goggggggggel
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