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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen! Folgender Sachverhalt; ein Sportboot ordentlich vom Händler als NEUBOOT innerhalb der BRD verkauft, wird 2003 mit allen erforderlichen Unterlagen von PRIVAT an PRIVAT in die Schweiz verkauft. Das ehemals in Deutschland versteuerte Boot wird ordnungsgemäß in die Schweiz überführt und in der Schweiz versteuert und verzollt. 2014 möchte ich dieses Boot vom Eigner aus der Schweiz kaufen und wieder nach Deutschland ganz offiziell Re-EINFÜHREN, alle unterlagen der in 2003 erfolgten Ausfuhr liegen noch vor. Jetzt meine Frage; muss das Boot WIEDER bei Einfuhr nach Deutschland versteuert werden??? Also wieder 19% auf den Kaufbeleg, dann wäre das Boot eigentlich 2 x mit Mehrwertsteuer belegt worden, oder zählt die ursprüngliche Ersteigner Versteuerung in der BRD? LG Timo |
#2
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Die sicherste Auskunft ohne lange Diskussionen bekommst du gratis und rechtssicher durch einen Anruf bei deinem zuständigen Zollamt.....
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Gruß - Georg |
#3
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wenn du den offiziellen Weg gehen möchtest,
müßtest du das Boot versteuern
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#4
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Guten Morgen Timo,
eine Rückeinfuhr ist leider nur innerhalb 3 Jahren Mwst. frei möglich. http://yachtregistration.de/yacht-und-zoll.htm Der freundliche Zöllner wird Dir vermutlich nicht weiterhelfen Gruss Edi
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#5
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interessanter Link, Edi......wusste ich alles so gar nicht, insbes. mit der Förderung der Yachten...was es alles gibt
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Gruß Klaus |
#6
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intresannt ist auch das Baujahr des Bootes.
Wann wurde es in Deutschland als Neuboot gekauft. (oben steht ja nur, das es 2003 in die Schweiz verkauft wurde). Hatte es schon eine CE ? Wenn nicht wird auch eine Zertifizierung fällig. MWSt. muss nochmal entrichtet werden, da es über drei Jahre außerhalb der EU war, und somit jetzt hier wieder in Verkehr gebracht wird.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#7
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das Boot ist von 2000 wurde vom Händler in Deutschland natürlich mit ordentlicher Rechnung und CE an den Erstbesitzer ( DEUTSCHER ) verkauft, dieser hat dann das
Boot 2003 in die Schweiz verkauft. Auch mit allen notwendigen Ausfuhr und Einfuhrunterlagen. Jetzt stehe ich halt da und befürchte bei Rückeinführung tatsächlich wieder Zoll UND Mwst. zahlen zu müssen. Leider ist der Verkäufer PRIVAT, sonst könnt ich ja TAX FREE kaufen und bei Einfuhr versteuern. Ich telefoniere gleich mit dem Zollamt in Konstanz und dem Wasserschifffahrtsamt! Gebe Euch eine Rückmeldung Danke nochmals für die Info von Nini |
#8
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Anders könnte es sein, wenn das Boot nur im EU-Ausland lag. Dann hätte es seinen Status als Gemeinschaftsware nur verloren, wenn es durchgängig langer als drei Jahre nicht in der EU war. Mit jedem Anlaufen eines EU- Hafens am Bodensee hätte der Dreijahresezeitraum neu begonnen.
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Beste Grüße John
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#9
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Hallo Leute,
ich habe soeben mit dem Zollamt in Konstanz Abtl. WARENEINFUHR telefoniert! HEUL!!!! Das Boot ist in ein EU Drittland ausgeführt worden; egal was mal war oder auch in 2000 oder 2003 bezahlt und entrichtet worden ist! Das Boot kommt zurück in die EU und muss VOLL versteuert werden; also Kaufpreis lt. Rechnung zzgl. 19% zzgl. 1,7% Zoll Etwas anderes wäre es bei EU Ländern, hier gilt tatsächlich eine Frist von 3 Jahren, aber dann fällt auch wieder alles an Somit in Deutschland weiter schauen. Lg Timo |
#10
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![]() Zitat:
![]() Es gibt einige möglichkeiten günstig davon zu kommen aber die darf man hier nicht posten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#11
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Ich habe dem Eidgenossen soeben mitgeteilt, dass ich nur im Rennen bin, wenn der
Kaufpreis um die 19% plus 1,7% reduziert werden! Keine Ahnung ob er das akzeptiert. Ich persönlich habe noch nicht einmal etwas von der Preisreduzierung, da ich ja tatsächlich die blöden 20,7% blechen muss! Auf der anderen Seite muss ich tatsächlich feststellen, dass die GEBRAUCHTBOOTE stehen und stehen und stehen! Ich beobachte Boote die sind seit Juni letzten Jahres auf dem Markt. Aber das muss letztlich jeder wissen, wo sein Limit ist Timo |
#12
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Ruf mal ein anderes Zollamt an, die erzählen dann wieder was anderes.
Es gibt keinen chaotischeren und uneinigeren Verein als den Zoll.
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#13
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Nein, die Auskunft ist schon so korrekt. Ich war auch schon mit der Thematik beschäftigt und habe schon 3x Boote über den Zoll in Konstanz gebracht. Davon einmal auch Retour nach Germany.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot
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#14
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Beste Grüße John
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#15
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Moin, dazu noch eine Frage: Die MwSt. und der Zoll sind doch auf den aktuellen Kaufpreis lt. Kaufvertrag fällig und nicht auf den Neupreis von 2000, oder?
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#16
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![]() Zitat:
allerdings braucht man nicht meinen das die Zöllner dumm sind und nicht die Marktwerte checken oder teilweise sogar kennen. Also einfach einen niedrigeren Kaufpreis eintragen geht nicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#17
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Soweit ich weiss, ist der Zoll auf den Wert der Ware in DE fällig und nicht auf einen Kaufpreis.
Normalerweise ist Kaufpreis+Fracht der Wert; nicht aber, wenn der Kaufpreis unglaubwürdig ist.
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Beste Grüße John |
#18
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![]() Zitat:
bei unglaubwürdigen Kaufpreisen ermittelt der Zoll einen Warenwert. z.b. bei Booten in den Bootsbörsen. Wenn der Kaufpreis realistisch ist, dann nimmt er den Kaufpreis der auf dem Vertrag ist. Ein Ehemaliger Vereinskamerad hat so seien Maxxum aus Amerika geholt, der Kaufpreis auf dem Vertrag wurde um einiges runtergesetzt und ein Schreiben des US-Händlers beigelegt, der den Kauf aus einer Kreditmasse heraus bestätigt. Der Zöllner meinte noch, das mein Kumpel da ein richtiges SChnäppchen gemacht hätte. Ob der Kaufpreis im Vertrag der richtige war.... ![]() ![]()
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#19
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![]() Zitat:
wohl eher nicht, wenn es von privat an privat in die CH geht, gibts keine 19% zurück........... |
#20
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und nochmal falsch, es gilt der im Kaufvertrag geschriebene Preis, etwas Schummeln ist da natürlich drin bei privat an privat
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#21
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Ja, er hat die 19% deutsche MwSt, nicht bezahlt, aber die 8% schweizer MwST plus Zollgebühren.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#22
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also nochmal: die 19% Mwst. bekommt man NUR zurück, wenn der Verkäufer in D
die Mwst. auch ausweisen kann, sprich ein Händler ist ! da dass Boot damals von PRIVAT an PRIVAT in die CH gegangen ist, hat der die 19% quasi bezahlt und NICHT zurück bekommen ! ein privater verkauft immer Brutto = Netto Der Deutsche, der dass Boot jetzt wieder von PRIVAT aus der CH nach D holt, bekommt ja auch keine 8% CH Mwst. erstattet...............
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#23
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und auch das noch:
ich habe meine SwissCat seinerzeit aus Konstanz für einen Spotpreis gekauft, der schweizer Zoll hat den Kaufpreis aus dem Vertrag natürlich akzeptiert, der Wert wäre in der CH etwa 3x so hoch gewesen, na dass wäre ja ein Ding gewesen wenn ich die 8% hätte auf den tatsächlichen schweizer Wert zahlen müssen............. Schnäppchen von CH nach D sind also ausdrücklich genauso erlaubt, wie Schnäppchen von D nach CH ! |
#24
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![]() Zitat:
Vollkommen richtig, ich hatte das Händlergeschäft im Hinterkopf. Hier beim TE gehts ja um Privat an Privat. Da fällt die Erstattung weg.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot
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