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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.03.2014, 18:44
Teddy Teddy ist offline
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Standard SBF See im Beruf?

http://jobboerse.bmvbs.de/cln_033/nn...230__0002.html


Hallo,

wie ist passt das zusammen, SBF und Beruf. Ich schaue mir regelmäßig die Jobbörsen an. Dabei sind mir bisher 3 Angebote von WSÄ aufgefallen bei dem ein SBF gefordert war. Funktioniert das nur beim WSA? In obigen Fall werden nur nautische Kenntnisse verlangt. Ich denke selbst ein "normales Sportboot" bei einem Amt oder Firma eingesetzt wird allein wegen den Unfallverhütungsvorschriften besondere Ausrüstung benötigen. Ist das dann trotzdem noch ein Sportboot nach den Gesetz oder ein kommerziell genutztes Fahrzeug. Was meint ihr dazu.

VG

Bodo
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  #2  
Alt 16.03.2014, 18:50
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Hi

Der/die Angestellte/r soll da ja auch kein Boot fahren, sondern wissen, wovon da geredet wird.

Gruß Thom
__________________

Suche Treidelpferd!

Alle sagten "das geht nicht!"
dann kam einer, der wusste das nicht.......
.....und machte es einfach
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  #3  
Alt 16.03.2014, 19:26
Teddy Teddy ist offline
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Zitat:
Zitat von SunFun Beitrag anzeigen
Hi

Der/die Angestellte/r soll da ja auch kein Boot fahren, sondern wissen, wovon da geredet wird.

Gruß Thom
Hallo Thom,

in diesem Fall ja. Aber ich hab schon 3 Angebote gefunden, wo definitiv ein SBF gefordert war, um ein Boot zu steuern.
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  #4  
Alt 16.03.2014, 19:36
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Meine Vermutung: Die Behörde darf ja selbst bestimmen, wen sie unter welchen Voraussetzungen ihre Behördenboote führen lässt. Für Löschboote gibt es ja wenigstens ein Löschbootpatent, aber zum Beispiel für Polizeiboote gibt es gar nichts Passendes. Wasserschutzpolizisten müssen jedenfalls kein Schifferpatent machen, nur für den Rhein gibt es ein Behördenpatent. Sogar die DLRG darf eigene Regularien aufstellen, nach denen sie ihren Leuten das Führen von Einsatzbooten gestattet.

Folglich wird sich das WSA vielleicht daran orientieren, dass es Leuten einen eigenen Behörden-Führerschein ausstellt, die schon einen SBF haben und man daher davon ausgehen kann, dass sie über ein gewisses Wissen und ggf. Fahrpraxis verfügen.
Noch eine Vermutung: Das wird nur für Kleinfahrzeuge gelten.

Matthias

Geändert von Pianist (16.03.2014 um 19:43 Uhr)
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  #5  
Alt 16.03.2014, 19:44
xerion xerion ist offline
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Moin
ich arbeite seit 15 jahren beim WSA und fahre zweimal im Monat mit einem Boot ich behaupte mal 90 Prozent meiner Kollegen haben einen SBF
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Gruß Lucien
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  #6  
Alt 16.03.2014, 19:50
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Und das sind dann vermutlich alles Fahrzeuge unter 20 Meter, also Arbeitsboote vom Typ "Spatz" und dergleichen, richtig? Oder gilt das auch für die 22-Meter-Eisbrecher?

Matthias
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  #7  
Alt 16.03.2014, 20:01
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Zitat:
Zitat von xerion Beitrag anzeigen
Moin
ich arbeite seit 15 jahren beim WSA und fahre zweimal im Monat mit einem Boot ich behaupte mal 90 Prozent meiner Kollegen haben einen SBF
Hallo,

wie ist das rechtlich möglich? Das Du und Deine Kollegen den SBF haben, ok. Arbeitsboote sind keine Fahrzeuge für Sport- u. Freizeitzwecke und dafür ist ja der SBF gedacht.

@Matthias Die Länge spielt keine Rolle. Ich darf ja auch keinen 15m Fischkutter fahren, aber eine 19m Yacht.

Bodo
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  #8  
Alt 16.03.2014, 20:10
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Ja, das gilt für uns Hobbyfahrer. Aber die Behörde kann für ihre Mitarbeiter und ihre Fahrzeuge eben eigene Regeln festlegen. Nur weiß ich gerade nicht, wie die genau aussehen, vielleicht schreibt Lucien dazu noch was. Da wird es jedenfalls meistens um Fahrzeuge zwischen 15 und 20 Metern gehen (für die ein SBF Binnen im Privatleben ja sowieso nicht gelten würde).

Matthias
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  #9  
Alt 16.03.2014, 20:18
xerion xerion ist offline
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Wir fahren da auch nur Arbeitsboote unter 15m für alles andere ist ein Patent erforderlich.
Wir bekommen keine Extrawurst.
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Gruß Lucien
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  #10  
Alt 16.03.2014, 20:22
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Also wie ich vermutet habe: Ein Arbeitsboot "Spatz" dürft ihr fahren, einen Eisbrecher "Havel" nicht. Das würde auch erklären, warum die Spatzen immer knapp unter 15 Meter lang sind. Aber eine Extrawurst habt ihr natürlich trotzdem, nämlich dass ihr beruflich Arbeitsfahrzeuge mit einem SBF fahren dürft...

(aber ich vermute mal, dass die Euch dafür ein Papier ausgestellt haben und der SBF nur als Nachweis der Kenntnisse gedient hat, oder?)

Matthias
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  #11  
Alt 16.03.2014, 20:34
xerion xerion ist offline
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Ja ok wenn du das so siehst denn hast du wohl recht mit der Extrawurst .
Wenn du mal irgendwo eine Baustelle am Wasser siehst die durch eine Firma
betrieben wird denn frag mal die Arbeiter die dort mit einem Boot fahren ob sie im Besitz eines SBF sind .
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Gruß Lucien
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  #12  
Alt 16.03.2014, 20:50
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Zitat:
Zitat von xerion Beitrag anzeigen
Wir fahren da auch nur Arbeitsboote unter 15m für alles andere ist ein Patent erforderlich.
Wir bekommen keine Extrawurst.
Ok, damit habe ich meine Antwort.

Danke

Bodo
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  #13  
Alt 16.03.2014, 20:53
xerion xerion ist offline
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Zitat:
(aber ich vermute mal, dass die Euch dafür ein Papier ausgestellt haben und der SBF nur als Nachweis der Kenntnisse gedient hat, oder?)
Ja richtig
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Gruß Lucien
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  #14  
Alt 16.03.2014, 21:07
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Es gab, weiss nicht ob immer noch, die Regelung, gewerbliche Fahrzeuge unter 15m sind Führerschein und Patentfrei.

Zum Beispiel das Kirchenboot Johann Wichern in Duisburg war genau so gebaut.

14,90 m lang und 14,9t Verdrängung.
Führerscheinfrei.

Typboot Spatz hat in der Regel 2 Zulassungen.
Einmal ins Schiffregister und zusätzlich als Sportboot.

Vorteil, SBF reicht, wenn nur das Boot bewegt wird.
Ebenso reicht dann ein Mann Besatzung.

Ansonsten sind Schifführer m. Patent und Matrose erforderlich.
Wenn sie schleppen oder schieben.

Die meisten Wasserbauer haben den SBF.
Dazu kann man intern eine Prüfung ablegen.
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Gruss
Robert
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  #15  
Alt 16.03.2014, 21:37
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Jetzt hänge ich mich mal mit einer Erweiterung der Frage ran: Nehmen wir mal an, ein Inhaber des SBF Binnen wird gefragt, ob er auf seinem Sportboot mal einen Fotografen oder ein Kamerateam mitnimmt, damit die Leute dann Aufnahmen vom Wasser aus machen können. Dafür erhält derjenige eine Entlohnung. Wir gehen desweiteren davon aus, dass er das nicht oft macht und die Einnahmen keinesfalls die Kosten für das Boot (Betriebskosten und imaginäre Abschreibung) übersteigen. Also liegt (steuerlich) kein gewerbsmäßiges Handeln ("nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht") vor. Aber die Leute halten sich ja aus beruflichen Gründen an Bord auf. Aus schifffahrtsrechtlicher Sicht erlaubt oder verboten? Letztendlich wäre das ja dieselbe Situation wie bei einer Firma, die an einer Wasserbaustelle arbeitet.

Matthias
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  #16  
Alt 16.03.2014, 21:58
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Jetzt hänge ich mich mal mit einer Erweiterung der Frage ran: Nehmen wir mal an, ein Inhaber des SBF Binnen wird gefragt, ob er auf seinem Sportboot mal einen Fotografen oder ein Kamerateam mitnimmt, damit die Leute dann Aufnahmen vom Wasser aus machen können. Dafür erhält derjenige eine Entlohnung. Wir gehen desweiteren davon aus, dass er das nicht oft macht und die Einnahmen keinesfalls die Kosten für das Boot (Betriebskosten und imaginäre Abschreibung) übersteigen. Also liegt (steuerlich) kein gewerbsmäßiges Handeln ("nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht") vor. Aber die Leute halten sich ja aus beruflichen Gründen an Bord auf. Aus schifffahrtsrechtlicher Sicht erlaubt oder verboten? Letztendlich wäre das ja dieselbe Situation wie bei einer Firma, die an einer Wasserbaustelle arbeitet.

Matthias

So ähnliche Gedanken habe ich mir auch schon gemacht. Welchen Schein braucht z.B. ein Wissenschaftler der mit einem Motorboot rausfährt um Vögel oder Robben zu zählen.

Bodo
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  #17  
Alt 16.03.2014, 22:05
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Pianist Pianist ist offline
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Naja, also da würde ich mir nun wirklich keine Gedanken machen. Wer alleine unterwegs ist, wird vermutlich niemals in die Situation kommen, dass er erklären muss, was er da macht. Wenn ein Professor gemeinsam mit seinen Studierenden rausfährt, muss er da schon eher mal drüber nachdenken. Aber da dürfte ein Sportküstenschifferschein das passende Papier sein, der kann auch gewerblich genutzt werden. Wobei man "gewerblich" und "beruflich" nicht unbedingt in einen Topf schmeißen sollte.

Matthias
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  #18  
Alt 17.03.2014, 08:48
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Mit dem Sportküstenschifferschein darf man nicht gewerblich fahren. Das geht erst ab SportSeeschifferschein.
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  #19  
Alt 17.03.2014, 08:53
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Dann editiere doch bitte diesen Artikel, wenn Deine Quelle aktueller ist. Vielen Dank!

Matthias
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  #20  
Alt 17.03.2014, 09:06
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Sorry, da habe ich anscheinend Unrecht.
Die Änderung ist wahrscheinlich noch nicht sehr alt.
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  #21  
Alt 17.03.2014, 09:14
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Macht ja nichts. Aber von den Forschern auf See noch mal zurück zum Kamerateam auf einem Sportboot binnen. Erlaubt oder verboten? (beim Fotografen wäre es eher eine akademische Diskussion, denn man sieht ja niemandem von außen an, ob er seine DSLR beruflich oder privat vor dem Gesicht hat)

Matthias
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