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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 07.04.2014, 19:59
Rol1 Rol1 ist offline
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Standard Anhänger Zulassen mit Fahrzeugschein ohne ABE?

Moin,

ich habe zwei Fragen was Einzelabnahmen beim Tüv buw Ummeldung angeht.

Ich habe einen Bootsanhänger (Schwedisches Modell) gekauft.
Der Hänger ist noch zugelassen und hat neuen TÜV sowie Fahrzeugschein.

Der Verkäufer meinte die Einzelabnahme ,die er damals beim Tüv machen musste, damit er Ihn zulassen konnte sei beim Umzug abhanden gekommen.

Brauche ich jetzt beim Ummelden überhaupt ein Gutachten oder reicht nicht einfach der Fahrzeugschein (den man ja ohne Gutachten eh nicht bekommen hätte) und Kaufvertag?

und falls nicht -

Müsste beim TÜV die entsprechende Einzelabnahme / Gutachten nicht noch gespeichert sein , sodass die einem eventuell das Teil nochmal ausstellen ohne große Neuabnahme?

MfG
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  #2  
Alt 07.04.2014, 20:30
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badmax badmax ist offline
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Zitat:
Zitat von Rol1 Beitrag anzeigen
.

Brauche ich jetzt beim Ummelden überhaupt ein Gutachten oder reicht nicht einfach der Fahrzeugschein (den man ja ohne Gutachten eh nicht bekommen hätte) und Kaufvertag?
bei mir hat es nicht gereicht.
Mein Trailer war zugelassen, hatte frischen TÜV, nur leider keine ABE.

Es gab die drei Möglichkeiten, laut meiner Zulassungsstelle :

- Der Vorbesitzer besorgt die Kostenpflichtig bei der alten Zulassungsstelle
- Die Trailerfirma anschreiben und nach einer Kopie der ABE fragen
- Oder ein Komplettgutachten

Vor Jahren hatte ich sowas schon mal, da hat meine Zulassungsstelle mit der
alten Zulassungsstelle tel. und sich die ABE rüberfaxen lassen.
geht wohl in der heutigen Zeit nicht mehr...
__________________
schöne Grüße
Tommi


Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit...

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  #3  
Alt 07.04.2014, 20:34
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Schorek Schorek ist offline
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Moin, du musst Dir von dem Straßenverkehrsamt wo er zugelassen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, dass der Trailer nicht geklaut ist. Dann musst Du den Trailer bei Deinem Amt vorführen, dann wird die FIN kontrolliert. Dann bekommst Du für den TÜV eine Bescheinigung, das der Trailer nun wirklich nicht geklaut ist und dann wird eine neue ABE erstellt. Ca. 150 EUR. So lief es bei mir. LG Andreas
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  #4  
Alt 07.04.2014, 21:10
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ohne die BE mußt schon mehr als Glück habe damit du so durch kommst,
in aller Regel geht es nicht ohne, der Vorbesitzer kann dir aber leicht eine neue BE ausstellen lassen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #5  
Alt 07.04.2014, 22:16
Rol1 Rol1 ist offline
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danke für die Antworten !

ich habe dem alten Eigner mal geschrieben ob er das Gutachten von der Zulassungsstelle bei der er den Hänger angemeldet hat besorgen kann.
Wenn nicht muss ich halt ne neue Einzelabnahme machen lassen
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