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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Lediges Thema , Anhängelast
Hallo zusammen,
habe nach langen hin und her endlich ein Zugfahrzeug für eine Abholung gefunden: Folgende Daten sind enthalten: Q.1 2800 F.1 3500 *WW. AHK lt. EGTG Techn.Zul.Ges-Masse D. Zugkombination : 5500* Datum zur Emissionsklasse: 31.01.2014 Darf ich jetzt mit dem Ding einen Trailer (inkl. Boot) mit 2,8 Tonnen ziehen oder nicht? Kenn mich nicht mehr aus. Danke schon mal für die Hilfe. |
#2
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Ja, darfst Du
Zugfahrzeug darf in diesem Moment halt nur 2700Kg auf die Waage bringen!
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Viele Grüße aus dem "Wilden Süden" Harald
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#3
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Ganz einfach, der F.1 darf, der Q.1 nicht.
Grund: Maximale Anhängelast eines Autos kannst du einfach so übersetzen: Komplettgewicht des Hängers PLUS Aufliegelast an der Kupplung darf die max. Anhängelast nicht überschreiten. Also wenn der Q.1 2800 ziehen darf, und 100kg Aufliegelast an der Kupplung haben darf, darf das was angehängt wird max. 2700kg wiegen. Ich weiss es gibt zig Formeln usw. was alles beachtet werde muss, der ADAC schreibt das ja seitenweise. Wenn du das vereinfachen willst, so wie es die Polizei auch macht wenn sie dich kontrolliert und wiegt, kommst du genau auf das oben beschriebene Beispiel.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!" |
#4
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Falls von Interesse für dich, poste ich gerne den Link zu dem Megafred im
zum Thema Anhänge- und Stützlast. Bin nur grad nicht vorm Rechner. Beste Grüsse nach Bernhardswald von einem früheren Donaustaufer!
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#5
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Also ich bin der Meinung, dass die Stützlast auf die Anhängelast addiert werden darf.
Sprich 2800 + 100 = 2900 |
#6
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Na gut, hier die Details: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=179928
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#7
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Wurde schon mal geschrieben, kannst gerne nachlesen
§42 STVZO (1) (..) Bei Personenkraftwagen (..) darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!" |
#8
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Zitat:
Du scheinst die Fragestellung überhaupt nicht verstanden zu haben. Bei Q1 und F1 handelt es sich nicht um Fahrzeuge sondern um Datenpositionen im Fahrzeugschein/Zul.besch. Teil I. Also Angaben zu der techn. zul. Gesamtmasse und Anhängelast.
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Gruß vom Oberrhein. |
#9
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Zitat:
ziehen Zitat:
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Gruß vom Oberrhein. |
#10
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Es fehlt die Aufliegelast, die muss er abziehen.
Egal was Q.1 ist, das ist die höchst zulässige Anhängelast. Und die ist aufgeteilt in Aufliegelast PLUS Anhängergewicht. Max. Anhängelast heisst nicht Gewicht des vollbeladenen Anhängers alleine wenn er irgendwo rumsteht ohne angehängtem Zugfahrzeug.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!" |
#11
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Aufliegelast ?Die Stützlast ist unter 13 in den Papieren angegeben.
Unter F1 wird die techn. zul. Gesamtmasse des Anhängers angeben und unter O1 die gebremste Anhängelast. Alles weitere findest du unter den hier eingestellten Links.
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Gruß vom Oberrhein. |
#12
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Der entscheidende Zusatz steht hier: Zulässiges Zuggesamtgewicht max. 5.500Kg!
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Viele Grüße aus dem "Wilden Süden" Harald |
#13
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Leute, die Stützlast des Hängers wird auf das tatsächliche Gewicht des Zugfahrzeugs angerechnet!
Kleine Rechnung Zuggesamtgewicht 5500 KG ( nehmen wir an max Stützlast wären 100 KG ) dann wären bei einem Anhänger mit 2800 KG Gesamtgewicht ein maximal zulässiges Gewicht für die Zugmaschine von 2600 KG zulässig! Warum werden jetzt einige Fragen, ganz einfach 5500 KG Gesamtmasse minus 2800 KG Anhängermasse ergeben doch 2700 KG, ganz einfach: Wir nahmen eine Stützlast von 100 KG an diese kommt ja zum Gesamtgewicht der Zugmaschine hinzu, die ja nur 2700 KG haben darf, somit darf diese selbst nur noch 2600 KG haben!! Grüße Markus PS: Q1 und F1 sind deshalb verschieden Anhängelasten, weil Q1 für Fahrten mit zu erwartenden Steigungen höher 10% gilt, während F1 quasi die Zuglast fürs platte Land ist (soweit ich mich erinnere)! |
#14
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Lustig, wie kurz das Gedächtnis im Netz ist.
Oder anders: Wie viele hier Posten, ohne die Forums-Suche zu verwenden.
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Beste Grüße John
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#15
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Die Stützlast zählt zum Gewicht des Zugfahrzeugs, nicht zum Anhänger. Amen.
Die Höchstgewichte sind alle auf dem Typenschild dokumentiert, das sich im Motorraum oder am B-Holm hinter der Fahrertür befindet. Dort stehen untereinander das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, das Gesamtzuggewicht und die beiden Achslasten des Zugfahrzeugs vorn und hinten. Das erleichtert den Kontrolleuren die Arbeit: Sie brauchen nicht mehr in irgendwelchen getürkten Papieren nach Spitzfindigkeiten zu suchen, sondern nur noch achsweise zu wiegen und ein bisschen zu addieren. Ist einer der Werte überschritten, folgen die bekannten Konsequenzen je nach Landessitte. |
#16
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Zitat:
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#17
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Es muss ja nicht erneut von vorne losgehen.
Hier ist wirklich geballtes Know-how in (relativ) komprimierter Form vorhanden: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=179928
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
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