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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Wenn ich mir das Bootfahren alleine nicht mehr finanzieren kann dann lass ich es.
Ich nehme gerne jeden mit aber nichts an.
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Gruß Albert |
#27
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Laß doch einfach das Boot "offiziell" außen vor.
Du brauchst doch nur die Erstattung von Kosten; da hat man als AG gegenüber AN oder Kunden relativ große Möglichkeiten.
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Gruß Stefan |
#28
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[QUOTE=Wolle56;3485578]Puh. Scheinbar nicht so einfach das Thema. Man müsste es als Privatevent deklarieren. Nur dann fällt natürlich auch die Möglichkeit aus, Spesen oder sonstiges vom AG zu erhalten. Würde damit ja nicht reich werden wollen sondern sehe es eher als eine Möglichkeit,das private angenehme ggf mit dem geschäftlichen zu verbinden. Quasi als Kontaktpflege zu Kunden wo man einen guten Draht hin hat.[/QUOTE]
Und genau das darf und kann es meiner Meinung nach auch sein. Die finanztechnische Seite wurde hier mehrfach erläutert. Solange Du das nicht mehr als 4 x (willkürliche Zahl!) im Jahr machst und Deinem Arbeitgeber nicht mehr als Deine Selbstkosten in Rechnung stellst, wirst Du keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Die zweite Geschichte ist Deine Haftung als Schiffsführer, wenn etwas passiert. Da würde ich Dir auch empfehlen, mal mit Deiner Versicherung zu reden. Grundsätzlich kannst Du doch auf Dein Boot zur Mitfahrt einladen, wen Du willst. Ob das nun Geschäftsfreunde sind oder andere Freunde, geht zunächst einmal niemanden etwas an - solange die Mitfahrer nicht an Dich bezahlen, sondern Dein Arbeitgeber pauschal für die Nutzung des Bootes. Aber bitte: Klär' das mit Deiner Versicherung. Wenn die Dir Deckung zusagt (in der Fliegerei nennt man das Passagier-Haftpflicht), bist Du auf der sicheren Seite. Gruss Gerd |
#29
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Zitat:
Kommt aber fast aufs selbe raus, denn bei einem Boot welches den Firmengewinn minimieren würde, müßte man dem Finanzamt schon die geschäftliche Nutzung nachweisen was in der Regel nicht möglich ist zumindest nicht 100% wenn man es privat nutzen will
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Gruß Jörg |
#30
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Wenn es ein einmaliger oder seltener Fall ist, dass man mit Kollegen losfährt, kann daraus doch kein Gewerbe abgeleitet werden. Genauso könnte man fragen, ob man Kollegen im privaten PKW mintnimmt oder im Sommer mal während der Arbeitszeit zum Grillen in den Schrebergarten einlädt. Wenn haftungsbezogene Bedenken existieren, läßt man sich vor Fahrtantritt einen Zettel unterschreiben, auf dem jeder Fahrgast etwaige Forderungen von vornherein ausschließt.
Wenn man das mit Profil klären möchte, empfehle ich die Website: http://www.bunte-flotte.de/ und/oder ein Gespräch mit Max Hiller vom Wirtschaftsverband Wassersport. Telefonnummer des Verbandes: 030-35 13 60 90 Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de
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