boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 31 von 31
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 02.07.2014, 13:39
peak peak ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 242
72 Danke in 35 Beiträgen
Standard Definition stillliegen

hallo!

Bedeutet stillliegen, dass das Boot ankert, mit dem Ufer vertäut ist oder darauf aufsitzt? Oder muss zum Stillliegen auch niemand an Bord sein?

Wenn ich ein Boot ankere und darauf über Nacht schlafe, liegt es dann während der Nacht still?

Gruß
peak
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 02.07.2014, 13:43
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von peak Beitrag anzeigen
hallo!

Bedeutet stillliegen, dass das Boot ankert, mit dem Ufer vertäut ist oder darauf aufsitzt? Oder muss zum Stillliegen auch niemand an Bord sein?

Wenn ich ein Boot ankere und darauf über Nacht schlafe, liegt es dann während der Nacht still?

Gruß
peak

Auf See musst du dein Boot jederzeit wegmanövrieren können (wurde mir mal erklärt).

Binnen ist ein Boot fest: Wenn es Vor Anker liegt, an Land oder am Steg festgemacht ist.

So ist ja die Frage und die Richtige Antwort im Fragnekatalog Binnen.

hier nochmal die genaue Frage:

3. Wann ist ein Fahrzeug in Fahrt?
a. Wenn es weder vor Anker liegt noch an
Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 02.07.2014, 13:46
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

und hier aus der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung


stillliegend“ ein Fahrzeug, Schwimmkörper und eine schwimmende Anlage, die unmittelbar
oder mittelbar vor Anker liegen oder am Ufer festgemacht sind;
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 02.07.2014, 13:53
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

wichtig ist dann noch:
§7.08

3. Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von
einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden, es sei
denn, die Aufsicht ist wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich oder die zuständige
Behörde lässt eine Ausnahme zu.
4. Gibt es keinen Schiffsführer, ist jeweils der Eigentümer, Ausrüster oder sonstige Betreiber für den
Einsatz der Wache und der Aufsicht verantwortlich.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 02.07.2014, 13:57
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.922 Danke in 4.823 Beiträgen
Standard

Binnen:
BinSchStrO § 1.01

23. "stillliegend":
ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist;

See:
Den begriff des Stillliegens gibt es nicht.
SeeSchStrO Fünfter Abschnitt Ruhender Verkehr, dieser kann Ankern (§32), Anlegen und Festmachen (§33) oder Umschlagen (§34).

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 02.07.2014, 16:03
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 7.013
15.898 Danke in 8.740 Beiträgen
Standard

Am Bodensee auch so:

http://www.karteikarte.com/card/6665...ff-stillliegen

Wer ohne Motor und Segel und nicht vor Anker auf dem See still rumliegt gilt als in Fahrt (ist ausweichpflichtig)
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 02.07.2014, 17:07
peak peak ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 242
72 Danke in 35 Beiträgen
Standard

danke für eure Atworten
Nach 21.24 BinSchStr0 darf ich also in Binnengewässern auf einem Kleinfahrzeug außerhalb genehmigter Liegeplätze bis zu einem Tag ankern und darauf schlafen; von einzelnen Ausnahmegewässern abgesehen.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 02.07.2014, 17:22
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

Du darfst auch länger als einen Tag ankern.

Wo es nicht verboten ist ist es erlaubt und du daerfst so lange Ankern und übernachten wie du willst.

ich hab z.B. schon mal ne ganze Woche vor Anker verbracht.

man muss nur schauen ob es erlaubt ist dort.
z.B. ist in den Althrheinauen von Rheinlanzpfalz das Ankern nur von Sonnenauf- Sonneuntergang erlaubt.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 02.07.2014, 17:24
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 02.04.2012
Beiträge: 1.330
769 Danke in 520 Beiträgen
Standard

Wieso nur 1 Tag ?
Beim Kumpel in der Nähe der Krampe liegt ein Stahlkahn ohne Genehmigung das ganze Jahr an ein und derselben Stelle !
An Land fährt er mit einem Tender.
__________________
Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 02.07.2014, 20:59
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.922 Danke in 4.823 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von peak Beitrag anzeigen
... Nach 21.24 BinSchStr0 darf ich also in Binnengewässern ...
21.xx gilt ausschließlich für die Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen und nicht allgemein für Binnengewässer.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 02.07.2014, 21:06
peak peak ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 242
72 Danke in 35 Beiträgen
Standard

Da habe ich dann zwei Fehler gemacht.

Einmal habe ich "unbemannt" dort nicht gelesen und dann nicht beachtet, dass der Abschnitt Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen behandelt.

Auf den Berliner Wasserstraßen, auf die meine Frage im Speziellen auch abzielt, darf man also unbegrenzt an nicht genehmigten Liegeplätzen ankern und auch im Boot schlafen. Man darf es nur nicht länger als einen Tag unbemannt lassen.
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 02.07.2014, 21:09
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

Man darf es generell nicht unbeaufsichtigt lassen wenn es vor ANker ist.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 02.07.2014, 21:11
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

Ließ einfach nochma den §7.08 der Binneschiffahrtstrassenordnung durch

Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden, es sei denn, die
Aufsicht ist wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich oder die zuständige Behörde lässt eine Ausnahme zu. Ist kein Schiffsführer zuständig, ist jeweils der Eigentümer, Ausrüster oder sonstiger
Betreiber für den Einsatz dieser Aufsicht verantwortlich.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 02.07.2014, 21:15
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.922 Danke in 4.823 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... es sei denn, die
Aufsicht ist wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ...
Und da könnten die Ansichten von Skipper und Rennleitung ganz schnell auseinander driften

Ich liebe derartige Formulierungen in GESETZEN

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 02.07.2014, 21:16
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.486
Boot: Pedro Donky 30
4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Also darf man bei gutem Wetter im Stößensee vor Anker gehen, um mit dem Beiboot durch den Jürgengraben zu rudern?

Matthias
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 02.07.2014, 21:16
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

da geb ich dir recht. Ein Richter wird aber der Einschätzung der WAPO folgen, da die die örtlichen gegebenheiten besser kennne als ein eventuell durchreisender Gast.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 02.07.2014, 21:18
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Also darf man bei gutem Wetter im Stößensee vor Anker gehen, um mit dem Beiboot durch den Jürgengraben zu rudern?

Matthias
Wenn kein ANkerverbot besteht und jemand an Bord bleibt, der das Boot bei Gefahr wegfahren kann besteht kein Einwand.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 02.07.2014, 21:19
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.486
Boot: Pedro Donky 30
4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn kein ANkerverbot besteht und jemand an Bord bleibt, der das Boot bei Gefahr wegfahren kann besteht kein Einwand.
Nein, natürlich keiner an Bord, darum geht es ja.

Matthias
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 02.07.2014, 21:21
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

auch dann gilt §7.08 Absatz 2

der ist doch eindeutig oder?
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 02.07.2014, 21:25
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.486
Boot: Pedro Donky 30
4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Gutes Wetter = bei den örtlichen Verhältnissen nicht erforderlich?

Matthias
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 02.07.2014, 21:26
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

NÖÖÖÖÖÖ

Ich denke eher, dass Örtliche Verhältnisse eher geographischer Natur sind. Und das Wetter könnte ja auf deiner Fahrt umschlagen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 03.07.2014, 00:21
Dominic Dominic ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.132 Danke in 417 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von peak Beitrag anzeigen
Auf den Berliner Wasserstraßen, auf die meine Frage im Speziellen auch abzielt, darf man also unbegrenzt an nicht genehmigten Liegeplätzen ankern und auch im Boot schlafen. Man darf es nur nicht länger als einen Tag unbemannt lassen.
Tatsächlich gibt es außerhalb der größeren Flüsse und Seen kaum Wasserstraßen, wo man wirklich außerhalb von Liegestellen Stilliegen und Ankern darf.
Auf den Kanälen ist es z.B. nach §7.02 pauschal verboten und in den Sonderbestimmungen für die einzelnen Reviere finden sich auch noch einige Verbote und Sanktionen.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com

Geändert von Dominic (03.07.2014 um 00:26 Uhr) Grund: Denkfehler
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 03.07.2014, 07:22
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.922 Danke in 4.823 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
auch dann gilt §7.08 Absatz 2

der ist doch eindeutig oder?
Punkt 2. zweiter Satz ist doch sowas von uneindeutig, schwammig, Gummiparagraph oder wie auch immer

Interessanter ist doch da (für die Berlin-Brandenburger Gewässer) der §21.24 Punkt 6., zweiter Satz unter Berücksichtigung des dritten Satzes:
"Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen. Satz 2 gilt nicht auf einem Kanal und nicht auf der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,00 bis zur Stralauer Spitze (km 25,65)."

Nun muss man nur noch wissen, was ist Kanal und was nicht.
Die HOW (Havel-Oder-Wasserstraße) beginnt mit km 0,0 an der Mündung der Spree in die Havel und endet mit dem Anschluss an die Oder bei km 93,61 bzw. Westoder bei km 135,31.

Von Oranienburg (Abzweig Oranienburger Havel km 24,95) bis Niederfinow (Abzweig Finowkanal bei km 79,00) ist die HOW der Oder-Havel Kanal und von der Schleuse Hohensaaten Ost (km 92,66) bis zum Anschluss an die Oder (km 93,61) der Verbindungskanal Hohensaaten zu Oder.

Das bedeutet, dass in der HOW von km 0,0 bis km 24,95 und von km 79,00 bis km 92,66 unbemanntes Stillliegen bis zu einem Tag erlaubt ist, wenn nicht nach § 7.02 ein Liegeverbot besteht.

Einfacher kann es doch kaum sein

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 03.07.2014, 07:28
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.260
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.207 Danke in 20.734 Beiträgen
Standard

Mit den Besonderen Paragraphen von Berlin und deren Zuständigen Gewässern habe ich mich noch nicht beschäftigt.
Dafür bin ich im Südwesten (Germersheim liegt zwischen Mannheim und Karlsruhe) einfach zu weit weg und mein 3 wöchiger sommerurlaub reicht auch nicht um die Gewässer zu befahren.
Ansonsten würd ich gern mal über die Müritz oder auch durch Berlin fahren.
Natürlich würde ich mir dann die entsprechenden Paragraphen vorher anschauen. (was man ja machen sollte aber scheinbar keiner macht oder keiner versteht sie).
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 03.07.2014, 07:42
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.922 Danke in 4.823 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Natürlich würde ich mir dann die entsprechenden Paragraphen vorher anschauen. (was man ja machen sollte aber scheinbar keiner macht oder keiner versteht sie).
Da hast Du sicher Recht und viele werden garnicht wissen, dass die BinSchStrO einen (gewässerspezifischen) Teil 2 hat

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 31 von 31



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.