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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Neues Funkgerät
Hi.
wen ich mir ein neues UKW Funkgerät kaufe das mit Atis läuft was muss ich ummelden. Kann ich mein Atis einfach neu eingeben, auch wenn es auf mein altes Gerät angemeldet ist. Gruss Kurt |
#2
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Hallo Kurt,
einfach neu eingeben, die Gerätezugehörigkeit wurde letztes Jahr abgeschafft, irgendwo gab es auch einen Link dazu. Gruß, Martin
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Martin
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#3
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1. Ja, Du kannst in dem neuen einfach Deine ATIS-Nummer eingeben. Dass es ein zweites Gerät auf der Welt gibt, in dem die Nummer auch programmiert ist, ist erstmal egal. Wenn Du das alte Gerät verkaufst, solltest DU oder der Käufer einen Factory Reset durchführen (was bei vielen Geräten nur der Fachhandel gebührenpflichtig kann).
2a. Wenn Du eine alte Frequenzzuteilungsurkunde, in der die Typenbezeichnung enthalten ist, hast, solltest Du hier: Bundesnetzagentur Außenstelle Hamburg Sachsenstr. 12 und 14 20097 Hamburg Tel.: 040 / 23655-0 Fax: 040 / 23655-182 E-Mail:seefunk@bnetza.de mal nachfragen, was zu tun ist. Best case gar nichts, ggfs. bekommst Du ein (kostenloses) formloses Schreiben als Anlage zur Frequenzzuteilungsurkunde mit dem Hinweis auf den Anlagenwechsel. Diese Anlagen (da in Deutsch) werden allerdings nicht in allen Ländern akzeptiert. Worst case musst Du einmalig die Frequenzzuteilungsurkunde ändern lassen (65,- EUR); da heute der Gerätetyp dort nicht mehr eingetragen wird, würde Dein altes Gerät da dann vermutlich nur ausgetragen. Die Außenstelle Hamburg antwortet i.d.R. zügig und immer sachkompetent auch auf E-Mails. 2b. Hast Du eine neue Frequenzzuteilungsurkunde ohne Gerätetyp, musst Du nichts tun.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#4
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Danke Seestern,
habe in Hamburg angerufen, dort wurde mir gesagt eine kurze Email mit dem Garäte Typ würde reichen. gruss Kurt |
#5
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Blöde Frage mal: Wenn man zwei Geräte an Bord hat, was bei Berufsschiffen ja eh Pflicht ist, haben die nicht ohnehin dieselbe Kennung? Oder zwei Kennungen?
Matthias |
#6
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Die haben die gleiche Kennung (sowohl MMSI als auch ATIS), allerdings müssen sie keineswegs vom gleichen Typ sein. Und früher war der Typ Teil der Frequenzzuteilungsurkunde, wobei durchaus mehrere Geräte in der Urkunde eingetragen sein können.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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