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  #1  
Alt 24.02.2013, 21:11
Benutzerbild von Fible
Fible Fible ist offline
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Boot: Kelt Azura 570 Cabin
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Standard EU-Konformitätserklärung Kelt Azura

Hallo Wassersportfreunde,

ich bin neu hier im Forum un benötige Eure Hilfe.
Ich habe letztes Jahr ein Gebrauchtboot von Privat gekauft. Bei der Anmeldung beim Wasser- und Schifffahrtsamt Stuttgartgab es auch keine Probleme. Nun wollte ich das Boot für den Bodensee zulassen. Hierfür ist aber eine EU-Konformitätserklärung zwingend notwendig.
Da es sich bei dem Boot um eine französische Kelt Azura 570 handelt, habe ich Schwierigkeiten diese EU-Konformitätserklärung zu beschaffen.
Der Händler, von dem das Boot ursprünglich verkauft wurde, hatte leider auch keine Unterlagen mehr von dem Boot.
Die Firma Kelt, welche dieses Boot 2002 gebaut gibt es in dieser Form nicht mehr.
Hat jemand im Forum ebenfalls eine Kelt Azura 570 Cabin und könnte mir eine Kopie der EU-Konformitäserklärung zukommen lassen.

Bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß
Fible
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  #2  
Alt 10.03.2013, 11:45
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Boot: Kelt Azura 570 Cabin
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Standard

Hallo Miteinander,

ist keiner hier im Forum, der einen Franzosen fährt?
Vielleicht hat auch jemand einen Bekannten der nicht im Forum aktiv und mit trotzdem weiterhelfen könnte. Unter Umstände hat jemand Bekannte in Frankreich die mir helfen könnten. Leider spreche ich kein Französisch.
Wäre Euch wirklich dankbar, da ich plane mir einen neuen Motor anzubauen, der die Abgaswerte für den Bodensee erfüllt. Für die Bodenseezulassung benötige ich dann die EU-Konformitätserklärung.

Gruß
Fible
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  #3  
Alt 28.04.2013, 10:25
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Boot: Kelt Azura 570 Cabin
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Sonst keiner im Forum mit dem gleichen Problem?
Habt Ihr lösungsvorschläge?

Danke im Voraus

Fible
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  #4  
Alt 29.10.2013, 06:43
1 Paul 1 Paul ist offline
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Hallo Fible,

mach Dir keine Sorgen. Ich habe meine Kelt Azura 570, Baujahr 1998, vor 2 Jahren beim Ladratsamt in Konstanz problemlos ohne Konformitätserklärung zugelassen. Wichtiger als diese Erklärung waren den Prüfern der Motor und die erforderliche Ausrüstung für den Bodensee. Nach knapp 30 Minuten war alles vorbei.

Viel Glück

1 Paul
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  #5  
Alt 29.10.2013, 18:01
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Zitat:
Zitat von 1 Paul Beitrag anzeigen
Hallo Fible,

mach Dir keine Sorgen. Ich habe meine Kelt Azura 570, Baujahr 1998, vor 2 Jahren beim Ladratsamt in Konstanz problemlos ohne Konformitätserklärung zugelassen. Wichtiger als diese Erklärung waren den Prüfern der Motor und die erforderliche Ausrüstung für den Bodensee. Nach knapp 30 Minuten war alles vorbei.

Viel Glück

1 Paul
Das genau ist das Problem. Die Regel trat zum 16.6.98 in Kraft.
2002 ist danach, er braucht also die CE!
Grüße Frank
__________________
Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter.
Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf.
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  #6  
Alt 05.07.2014, 13:09
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Boot: Kelt Azura 570 Cabin
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Hallo Bootsgemeinde,

Frank hat Recht, ohne CE habe ich keine Chance mein Boot dort zugelassen zu bekommen. Leider habe ich das Problem immer noch.
Hat sonst keiner im Forum eine KELT Azura 570 Cabin, der mir eine Kopie seiner Konformitätserklärung zukommen lassen könnte?

Danke Dietmar
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  #7  
Alt 05.07.2014, 13:13
etspace etspace ist offline
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Das Boot war doch innerhalb der EU schon angemeldet, oder?

Die Konformitätserklärung muss doch nur dann vorliegen, wenn ein Boot mit Baujahr nach 16.6.98 innerhalb der EU erstmalig in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen wird.

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  #8  
Alt 05.07.2014, 14:06
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Fible Fible ist offline
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Boot: Kelt Azura 570 Cabin
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Hallo etspace,
die Zulassung bei der WSV-Stuttgart war kein Problem. Nur die Bodenseezulassung stellt ohne CE-Papiere ein Problem dar. Am Bodensee gelten strengere Vorschriften wie anderswo, da der schöne See ja auch unserer Trinkwasserspeicher ist.
Dietmar
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  #9  
Alt 05.07.2014, 14:20
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Fible Beitrag anzeigen
Hallo Bootsgemeinde,

Frank hat Recht, ohne CE habe ich keine Chance mein Boot dort zugelassen zu bekommen. Leider habe ich das Problem immer noch.
Hat sonst keiner im Forum eine KELT Azura 570 Cabin, der mir eine Kopie seiner Konformitätserklärung zukommen lassen könnte?

Danke Dietmar
Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Das Boot war doch innerhalb der EU schon angemeldet, oder?

Die Konformitätserklärung muss doch nur dann vorliegen, wenn ein Boot mit Baujahr nach 16.6.98 innerhalb der EU erstmalig in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen wird.

Zitat:
Zitat von Fible Beitrag anzeigen
Hallo etspace,
die Zulassung bei der WSV-Stuttgart war kein Problem. Nur die Bodenseezulassung stellt ohne CE-Papiere ein Problem dar. Am Bodensee gelten strengere Vorschriften wie anderswo, da der schöne See ja auch unserer Trinkwasserspeicher ist.
Dietmar
Zur CE gibts hier tausend und einen Thread - und auch bei den WSAs durchaus Missverständnisse dazu. Ich habe das mal hier zusammengefasst:
http://www.bootstechnik.de/2013/07/2...ufswertkiller/

Zulassung ist also nur ein Teilproblem - ein Boot, das nach dem 15.06.1998 erstmalig in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt wurde, ist CE-pflichtig, und ohne EU-Zertifizierung am Verkehr teilzunehmen ordnungswidrig. Mit der gelungenen Zulassung ist das Thema also nicht automatisch durch.

Eine Kopie der Urkunde ist nur ein Anfang - die Urkunde enthält die Rumpfnummer und ist daher bootsspezifisch.

Da das Boot 2002 in Frankreich gebaut wurde, ist es CE-pflichtig und war aller Voraussicht nach bereits vom Hersteller zertifiziert (sonst hätte der sich schon mit dem Verkauf ordnungswidrig verhalten). Eine Ersatzurkunde zu bekommen, kann schwierig werden ...
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #10  
Alt 30.07.2014, 06:24
Michael Starnberg Michael Starnberg ist offline
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Koennte evtl. weiterhelfen, bitte per PN melden, ich kann irgendwie keine PN schreiben.

MichaelSTA
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  #11  
Alt 30.07.2014, 09:37
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Fible Beitrag anzeigen
(..) Kopie der EU-Konformitäserklärung (..)
Eine Kopie dürfte nichts nützen, da in der CE-Erklärung die Rumpfnummer drinsteht.

Der Verkäufer schuldet Dir die korrekten Bootspapiere, wegen der von Andreas in Nr. 9 dargelegten Rechtslage.

Ansonsten riecht das nach einer Neuzertifizierung.
__________________
Beste Grüße

John
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