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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.08.2014, 15:33
Benutzerbild von B.Hallier
B.Hallier B.Hallier ist offline
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Hi,

ich habe zu dem Thema hier im Forum über die Suche nichts gefunden, wer einen Link weiß, bitte einfach posten.

Ich suche eine Haftungsvereinbarung für eine Probefahrt für ein Motorboot.
Für Autos und Motorräder gibt es dergleichen, ich habe aber nichts für Boote gefunden.

Es soll einfach und klar geregelt werden, dass bei Beschädigungen am Boot bei der Probefahrt der eventuelle Käufer aus eigener Tasche aufkommt.
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  #2  
Alt 22.08.2014, 16:26
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
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Bist Du Dir sicher, dass das eine gute Idee ist? Mir fallen da durchaus Gründe ein, die dafür sprechen, keine solche Vereinbarung zu treffen.

Matthias
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  #3  
Alt 22.08.2014, 16:31
G Leiter G Leiter ist offline
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Die wären ?
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  #4  
Alt 22.08.2014, 16:36
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Du weist das im Falle eines Schadens Deine Versicherung nicht mehr zahlt und du dir das Geld vom Probefahrenden holen darfst. Wenn der nichts hat bekommst du auch nichts.
__________________
_________________________
LG
Frank
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  #5  
Alt 22.08.2014, 18:31
Benutzerbild von B.Hallier
B.Hallier B.Hallier ist offline
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Naja bei den mir bekannten Vereinbarungen geht es z.B. um den zusätzlichen Schaden wie die Hochstufung in Versicherungsverträgen etcpp.
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  #6  
Alt 22.08.2014, 18:47
booter booter ist offline
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Hallo!
Bin kein Experte, aber gibt es dazu nicht im BGB diesbezüglich eine Regelung zu Schadensersatz... ?!

Grüße,

Markus
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  #7  
Alt 22.08.2014, 22:36
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von B.Hallier Beitrag anzeigen
Hi,

ich habe zu dem Thema hier im Forum über die Suche nichts gefunden, wer einen Link weiß, bitte einfach posten.

Ich suche eine Haftungsvereinbarung für eine Probefahrt für ein Motorboot.
Für Autos und Motorräder gibt es dergleichen, ich habe aber nichts für Boote gefunden.

Es soll einfach und klar geregelt werden, dass bei Beschädigungen am Boot bei der Probefahrt der eventuelle Käufer aus eigener Tasche aufkommt.
Hallo,

ohne auf für und wider einer solchen Vereinbarung eingehen zu wollen, aber wenn du solche Vereinbarungen für Autos und Motorräder gefunden hast, warum formulierst du es nicht einfach um? Ob da nun Auto oder Boot steht sollte doch bis auf Kleinigkeiten identisch sein, oder irre ich mich da?
__________________


Gruß

Berni
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  #8  
Alt 24.08.2014, 10:57
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Pianist Pianist ist offline
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Mit solchen Tipps wäre ich sehr vorsichtig. Wir Nichtjuristen denken uns, dass es ganz einfach ist, sowas umzuformulieren, und wissen nicht, welche Probleme wir uns damit möglicherweise einhandeln.

Zunächst mal: Die Probefahrt auf einem Boot unterscheidet sich ja wohl erheblich von der Probefahrt mit einem Pkw oder einem Motorrad. Dort hat der Verkäufer keine volle Kontrolle darüber, was der Probefahrer anrichtet, weil man zum Beispiel vom Beifahrersitz aus nicht an die Pedale herankommt.

Bei der Probefahrt mit einem Boot hat man jederzeit die volle Kontrolle und kann sofort eingreifen, bevor man sich und das Boot in eine ungünstige Situation bringt. Man gibt also seine Schiffsführerschaft gar nicht auf, woraus sich ergibt, dass der Probefahrer gar nicht in der Position ist, einen Haftpflichtschaden verursachen zu können. Würde ich zulassen, dass der Probefahrer in einer solchen Situation wäre, hätte ich doch als Schiffsführer versagt. Will man das der Versicherung erklären? Da kann man vermutlich nicht mal einen Schadenersatz für die Hochstufung rausholen.

Ansonsten teile ich die Auffassung von Frank: Wer den Probefahrer in eine derart aktive Rolle bringt, dass er für alle Schäden selbst haften soll, riskiert unter Umständen seinen eigenen Versicherungsschutz. Wenn beim Probefahrer nichts zu holen ist, gibt es ein Problem.

Fazit: Ein Probefahrer unterscheidet sich nicht von irgendeinem anderen Gast an Bord, den man mal ans Steuer lässt (mindestens 16 Jahre alt, geistig und körperlich in der Lage und so weiter, das kennen wir alle aus der Prüfung). Folglich gibt es auch keinen Grund, da irgendwas zu vereinbaren.

Matthias
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  #9  
Alt 24.08.2014, 11:48
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"Fazit: Ein Probefahrer unterscheidet sich nicht von irgendeinem anderen Gast an Bord, den man mal ans Steuer lässt (mindestens 16 Jahre alt, geistig und körperlich in der Lage und so weiter, das kennen wir alle aus der Prüfung). Folglich gibt es auch keinen Grund, da irgendwas zu vereinbaren.

Sehe ich genauso - oder willst du einem Kaufinteressenten "die Probefahrt über´s Wochenende" anbieten?

Mal abgesehen davon, dass die Beweislast für evtl. vom "Probefahrer" verursachte Schäden bei dir liegt.
Das mag ja bei einer Kollision vielleicht noch gehen, aber bei Grundberührung oder Motorschaden wird´s dann schon kniffliger - und Schutzbehauptungen zu widerlegen kann vor Gericht gerne mal Jahre dauern, und Verkaufen geht dann auch erst, wenn keine Partei "das nächste Gutachten" beantragt.

Ansonsten bist du der Schiffführer und der Kaufinteressent mal kurz Rudergänger - für den du eh die Verantwortung hast .
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #10  
Alt 24.08.2014, 12:06
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Zitat:
Zitat von B.Hallier Beitrag anzeigen
Hi,

ich habe zu dem Thema hier im Forum über die Suche nichts gefunden, wer einen Link weiß, bitte einfach posten.

Ich suche eine Haftungsvereinbarung für eine Probefahrt für ein Motorboot.
Für Autos und Motorräder gibt es dergleichen, ich habe aber nichts für Boote gefunden.

Es soll einfach und klar geregelt werden, dass bei Beschädigungen am Boot bei der Probefahrt der eventuelle Käufer aus eigener Tasche aufkommt.
Findet sich gelegentlich in den AGB, zB hier in § 5 http://www.bootsservice-wettin.de/agb.htm

Viele der genannten Argumente halte ich nicht für nachvollziehbar: Wieso sollte - falls überhaupt jemand mit dem potenziellen Käufer mitfährt - der Händler bzw. Eigner verantwortlicher Schiffsführer sein? Würde ich als Verkäufer / Vermittler / Händler schon gar nicht machen.

Bei mehreren Leuten mit Schein an Bord ist der Schiffsführer vor Antritt der Fahrt zu bestimmen. Der trägt die Verantwortung.

Wer ein Boot probefahren will, hat einen Führerschein oder er hat am Steuer nichts zu suchen, denn was will er da ohne Schein = ohne Erfahrung denn beurteilen? Ob der Motor schön klingt?
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #11  
Alt 25.08.2014, 08:47
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Bei einem gewerblichen Verkauf könntest Du evtl. recht haben das der Verkäufer nicht mit an Bord ist und somit der potenzielle Käufer auch der Schiffsführer ist. Ich gehe in diesem Fall aber auch davon aus das dieser gewerbliche Bootshändler entweder über eine entsprechende Versicherung verfügt oder von einem Anwalt eine entsprechende Vereinbarung hat ausarbeiten lassen die der potenzielle Käufer unterschreiben muss (aus der z.B. eine Eigenbeteiligung draus hervor geht).

Beim privaten Bootsverkauf läuft das meiner Meinung nach anders.
Da ist der Bootsverkäufer mit an Bord und wird auch nicht die Schiffsführung an den potenziellen Käufer abgeben. Dieser wird immer nur Rudergänger sein.
Sicher wird der potenzielle Käufer einen SBF haben, aber heißt das für den Verkäufer wirklich das er speziell mit diesem Boot auch umgehen kann ???

Also ich würde die Schiffsführung niemals abgeben und somit bräuchte ich auch nicht solch eine Vereinbarung.

Gruß
Jörg
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  #12  
Alt 25.08.2014, 08:54
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Wer ein Boot probefahren will, hat einen Führerschein oder er hat am Steuer nichts zu suchen, denn was will er da ohne Schein = ohne Erfahrung denn beurteilen? Ob der Motor schön klingt?

Veto ... denn wer nur den Seeschein hat, und die Probefahrt auf Binnengewässer macht, muss ja nicht Erfahrungslos sein [emoji6]


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  #13  
Alt 25.08.2014, 09:19
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Unter welchen Umständen soll so eine Haftungsvereinbarung denn einen Sinn entfalten?

Meine Vorstellung von Probefahrt ist ausschließlich die oben schon skizzierte: Skipper = Eigner/Verkäufer, Steuermann = Kaufinteressent. Unter anderen Umständen würde ich mich jedenfalls weder als Interessent noch als Verkäufer auf eine Probefahrt einlassen.

Und das mit dem Führerschein ist auch Quatsch. Als ich mein zweites Boot kaufte hatte ich schon viele Jahre Erfahrung auf einem führerscheinfreien Jollenkreuzer. Einen Führerschein hatte ich aber trotzdem, woran man sieht, wie wenig bis gar nichts das eine mit dem anderen zu tun hat.
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  #14  
Alt 25.08.2014, 09:37
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ghaffy ghaffy ist offline
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Ist ja gut, Männers.

Die Frage war ja nicht, ob du oder ich oder sonstwer unter diesen oder jenen Umständen eine Probefahrt selber machen oder zulassen würden, sondern wie allenfalls ein Haftungsvereinbarung zu formulieren wäre.

Und da gibt es eben unter anderem die genannte Formulierung

Den Rest, warum, wieso oder nicht, kann Björn beantworten.

Was sollte im Übrigen einen Verkäufer daran hindern, einem Interessenten ein Boot für ein Wochenende zur Probe zu überlassen? Dass du oder sonstwer das vielleicht niemals machen würdest, ist ja wohl keine ausreichende Begründung.

Wenn ich zu meinem Autohändler gehe und ihm ernsthaft klarmache, dass ich mich für das gebrauchte Cabrio XY interessiere, dass ich es aber mal mit meiner Liebsten am Wochenende ausprobieren möchte, um sie auch zu überzeugen, bekomme ich das von meinem Autohändler und unterschreibe, dass ich im Schadensfall die Schäden am Auto zu bezahlen habe. Und mein Autohändler fährt (hoffentlich) an diesem Wochenende NICHT mit.
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Gruss Andreas

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  #15  
Alt 25.08.2014, 09:41
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Was sollte im Übrigen einen Verkäufer daran hindern, einem Interessenten ein Boot für ein Wochenende zur Probe zu überlassen?
In diesem Fall würde ich mal mit Charterverträgen abgleichen, denn so etwas verstehe ich nicht mehr unter einer Probefahrt.
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