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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #76  
Alt 05.09.2014, 10:47
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das liegt aber an expliziten AGB-Klauseln der Autovermieter und ist deshalb mit dem hier diskutierten Problem nicht vergleichbar.
John, ohne darauf weiter eingehen zu wollen: Auch AGB dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, schon garnicht zum Nachteil des Konsumenten.
Es liegt nicht an den AGB, sondern am BGB , dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Abteilung "Schadenersatz".

Genau das meinte ich damit: Die Sache ist ausjudiziert. Unser Schadenersatzrecht ist so, nicht die AGB der Autovermieter.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #77  
Alt 05.09.2014, 10:57
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
John, ohne darauf weiter eingehen zu wollen: Auch AGB dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, schon garnicht zum Nachteil des Konsumenten.
Es liegt nicht an den AGB, sondern am BGB , dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Abteilung "Schadenersatz".

Genau das meinte ich damit: Die Sache ist ausjudiziert. Unser Schadenersatzrecht ist so, nicht die AGB der Autovermieter.
Das BGB lässt die AGB zu, aber ohne die AGB wäre die Haftung nicht gegeben.
__________________
Beste Grüße

John
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  #78  
Alt 05.09.2014, 13:22
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Ich gehe mal davon aus das der TE. ein Übernahme- / Übergabeprotokoll unterschrieben hat.
Wenn er alles als "heile" unterschrieben hat und nach der Rückkehr das B-Ruder ( angeblich ) nicht mehr lief wird er den Schaden wohl bezahlen müßen.
Er sollte sich trotzdem den Schaden ansehen, wenn überhaupt noch möglich.
Es wird wohl wie bei Leihwagenfirmen sein das manchmal Dinge kaputt sind und vom Kunden bezahlt werden sollen die nie kaputt waren.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #79  
Alt 05.09.2014, 23:30
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Edwin,
genau diese Fälle sind aber fixfertig seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, ausjudiziert und völlig klar:

Wenn du mit dem Leihwagen über einen Nagel fährst, dann hast du als Mieter den Schaden zu bezahlen (gleich wie bei einem Steinschlag auf der Windschutzscheibe).
Andreas, das mag durchaus stimmen und ist bei Autovermietern auch relativ leicht durchziehbar. Was AGB's betrifft - naja, davon lassen sich halt leider viele abschrecken, nach dem Motto - wenn's da drinnensteht, dann muß es wohl auch rechtlich so sein.

Aber egal - bei Bootsvermietern ist der Vercharterer eher schlecht beraten, wenn er seine Kunden mit solchen Dingen vergrault. Der Vercharterer lebt i.d.R. von Stammkunden, meist ganz im Gegensatz von Autovermietern.

L.G.

Edwin
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  #80  
Alt 06.09.2014, 01:31
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Der Vercharterer lebt i.d.R. von Stammkunden, meist ganz im Gegensatz von Autovermietern.
Schon klar,
aber wenn er die Schäden, die seine Kunden verursachen, auf seine eigene Kappe nimmt, wird er nicht lange leben.
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  #81  
Alt 06.09.2014, 10:52
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Für mich stellt sich einfach nur die Frage warum ist das Bugstrahlruder ausgefallen.
Wenn die gelockerten Befestigungsschrauben dafür ursächlich sind dann trift den Charterer keine Schuld, hat er einen Fremdkörper angesaugt und der führte zum Ausfall dann ist das Pech und dafür ist die Versicherung da.
Wenn ich den Kahn auf Grund setze und der Propeller ist hin bin ich auch haftbar.
Wenn ein Vercharterer das aus Kulanz auf seine Kappe nimmt ist das ok aber nicht verpflichtend für andere.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #82  
Alt 06.09.2014, 15:25
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
...
Wenn ich den Kahn auf Grund setze und der Propeller ist hin bin ich auch haftbar.
...
Eben.
Und du musst ihn noch nicht mal auf Grund setzen. Auch wenn der Prop durch Treibgut (ein Stück Holz, das man nicht sehen konnte) beschädigt wird, gilt dasselbe.
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Gruss Andreas

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