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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Harbeck 450A 100km/h
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob man für einen Trailer Typ: 450A von Harbeck eine 100 km/h Zulassung bekommen kann? Müsste hierfür etwas umgebaut werden? Der Trailer ist ungebremst und hat keine hydraulischen Dämpfer. Die gesetzlichen Regelungen sind mir bekannt. Demnach sollte es eigentlich kein Problem sein. Reifen nicht älter als 6 Jahre, ist kein Problem. Die Voraussetzung für Masseverhältnis kann ich mir auch ausrechnen, dass passt bei meinem Fahrzeug auch. Jedoch heißt es auch, der Hänger muss für 100 km/h geeignet sein... Ist aber nicht genauer definiert. Kennt sich jemand aus bzw. hat den gleichen Trailer mit 100 km/h?
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Lg vom Rhein-Km 505 Patrick Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man den Kopf nicht hängen lassen. |
#3
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Was muss man denn dafür tun? Bin da nicht so auf dem Laufenden und habe auch einen Harbeck 450. Nur zum TÜV und anmelden? Ode rnoch was umbauen...ich glaube , ich muss mich da auch mal einlesen
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Gruß, Ingo |
#4
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Zitat:
schau mal hier: http://www.harbeck.de/anhaenger-trai..._Regelung_.htm
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Lg vom Rhein-Km 505 Patrick Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man den Kopf nicht hängen lassen.
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#5
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Ich hätte jau auch mal nachberichten können. Der Link ist gut, hatte ich zwischenzeitlich auch schon gefunden. Thx
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Gruß, Ingo |
#6
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Zitat:
Für deinen Fall musst du schauen, dass die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind. Ansonsten Neue montieren. Zugfahrzeug muss ABS haben und für den ungebremsten Anhänger mit zGG 450 kG ein Mindestleergewicht von 1500 kG ! Für die Einhaltung der Voraussetzungen bist du als Halter bzw. Fahrer selbst verantwortlich. ( Für meinen ungebremsten 650 kg Jetskitrailer brauche ich ein Zugfahrzeug mit Leergewicht min. 2167 kg. Geht z.B. mit Mercedes ML, o.Ä. ) Also erst Reifen prüfen, dann zum TÜV, dann zur Zulassungsstelle um neuen Schein zu holen und 100er Plakette. Gruß, Ingo
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#7
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Sind bei ungebremsten Anhängern Stoßdämpfer keine Pflicht?
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#8
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nöö Die einzige Möglichkeit um auf 100 Km/h zu kommen, wäre die 33% Regel ... sprich das Fahrzeug muß dreimal so schwer in der Leermaße sein, als das Hänger voll beladen ... dann klappt das. Achja Geschwindigkeit Index Vorrausgesetzt. MFG Bassti, der nen HP400 mit 100 Schild hat
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#9
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Vorsicht Vorsicht
das mit der "33% Regel" stimmt so nicht ! Zugfahrzeug Leergewicht x 0,3 = maximales Anhängergewicht. Zwischen 33% und Faktor 0,3 liegt eine Differenz die durchaus den Unterschied ausmachen kann ! So war es bei mir jedenfalls. Habe dann das Auto beim TÜV wiegen lassen und das - selbst für mich erstaunlich hohe Ergebnis - im Fahrzeugschein eintragen lassen
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Marc aus dem Raum Karlsruhe Hellwig Marathon V485 Was lange währt.... |
#10
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Woran erkenne ich denn, ob mein Trailer hydraulische Stoßdämpfer hat?
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#11
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Zitat:
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#12
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Mir hat bisher noch keine Zulassungsstelle etwas wegen dem Gewicht gesagt, auf die Frage wegen 100er Zulassung wurde mir gesagt, ab zum TÜV, gucken ob geeignete Stoßdämpfer drunter sind, wenn nicht nachrüsten, Gutachten vom TÜV mit bringen und 100er Plakette mitnehmen.
Oder betrifft das mit dem Gewicht nur ungebremste Anhänger/Trailer ohne Dämpfer? Hab nämlich für meinen 750KG ungebremsten Baumarkthänger auch ne 100er Zulassung bekommen, obwohl die mir dort gesagt haben, ich muss den Dämpfer nachrüstsatz bestellen und einbauen, dann wäre 100er möglich. Zu meinem erstaunen bekam ich aber auf der Zulassungsstelle die 100er Plakette, man sagte mir, das wäre für den Anhängertyp so im System gespeichert. Habe aber auch nicht weiter da nachgefragt, wegen der Dämpfersache u.s.w., wollte ja nicht das die mir die Plakette wieder weg nehmen. Hab das dann für nen Fehler von denen gehalten und einfach Stillschweigend hingenommen.
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"Skipper, wenn du auf dem Meer bist, ... nimm dir alle Zeit deines Lebens, es ist die beste!" -------------------------------------------------------- Björn - JATYJU - Neumorschen |
#13
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Zitat:
Du hast Das Problem nur bußgeldpflichtig in die Zukunft gelegt
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#14
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Die Auskunft war falsch. Ungebremste Anhänger brauchen keine Stoßdämpfer für die Zulassung bis 100 km/h. Allerdings gilt der oben genannte Faktor 0,3. In Deinem Fall bedeutet das, dass Du ein Fahrzeug mit mindestens 2500 kg Leergewicht brauchst, um den Hänger mit 100 km/h ziehen zu dürfen.
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#15
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Zitat:
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"Skipper, wenn du auf dem Meer bist, ... nimm dir alle Zeit deines Lebens, es ist die beste!" -------------------------------------------------------- Björn - JATYJU - Neumorschen |
#16
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Ob ein Anhänger die Tempo 100 Zulassung bekommt ist die eine Sache - ob man die Regelung dann auch in Anspruch nehmen darf, ist wieder eine ganz andere Sache !
Denn die 100er Freigabe des Hängers bezieht sich nur darauf, ob der Anhänger selbst fit für 100 ist ! Ob man dann auch 100 fahren darf hängt wiederum komplett davon ab, ob die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger die eindeutig geregelten Gewichtsverhältnisse einhält ! Früher war die 100er Zulassung an die Kombination aus einem ganz bestimmten Anhänger in Verbindung mit einem ganz bestimmten Zugfahrzeug geknüpft. Diese Bindung gibt es inzwischen nicht mehr. Man darf einen 100 zugelassenen Anhänger mit jedem Auto mit 100 ziehen, solange dieses mit ABS und dem entsprechenden Mindest-Leergewicht ausgestattet ist. Bei ungebremsten Anhängern ist es meines Wissens unerheblich ob Stoßdämpfer verbaut sind! Diese sind nur bei gebremsten Anhängern obligatorisch um überhaupt eine 100er Plakette bekommen zu können. Dabei gilt dann auch ein ganz anderes Massenverhältnis zwischen den beiden Teilnehmern. Wie erwähnt muss ein Zugfahrzeug rund 2500kg EINGETRAGENES LEERGEWICHT haben und zudem ABS besitzen, damit ein ungebremster 750kg Anhänger mit 100er Zulassung auch tatsächlich mit 100 gezogen werden darf. Schnallt man ein 1500kg Auto (oder auch ein 2800kg Auto ohne ABS) vor denselben Anhänger, dann gilt wieder Tempo 80 Laut der Regelung ist alleine der Fahrer dafür verantwortlich dies zu ermitteln, ob der Zug in dieser Kombination die 100 in Anspruch nehmen darf. Die Aussage "aber der anhänger hat doch eine Plakette", die gilt nicht
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Marc aus dem Raum Karlsruhe Hellwig Marathon V485 Was lange währt.... |
#17
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Bist du dir da sicher? Würde mich ja freuen, aber woher hast du dieses Wissen? Wäre sehr interessant für mich, denn ich habe einen gebremsten Trailer mit 100km/h Zulassung, aber m.E. hat dieser keine Stoßdämpfer.
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#18
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Das steht überall, wo Informationen zur 100-km/h-Zulassung zusammen getragen wurden, z.B. auch hier:
http://www.kuhnert-anhaenger.de/tempo100.html |
#19
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Zitat:
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#20
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Es kommt dadurch zum Ausdruck, dass eine Bremsanlage nirgends als Voraussetzung für 100 km/h genannt ist. Unter Punkt 4 wird dann noch erläutert, dass der Gewichtsfaktor ohne Bremse 0,3 ist.
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#21
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in Punkt 4 steht doch, daß weder eine Bremsanlage noch hydraulische Stroßdämpfer gefordert sind.
Nur eben mit der Einschränkung, daß dann der 0,3er Faktor gilt. Und nur wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, der Faktor 1,1 herangezogen werden kann...?! |
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