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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Seetagebücher sind für die See und die Mosel ist Binnen
Logbücher sind keine Pflicht. gehören aber zur guten Seemanschaft. In meinem Logbuch steht aber nichts vom verantwortlichen SChiffsführer und nichts vom Rudergänger. hier das Beispiel meines Logbuches Der Eintrag von der Übernahme meines Bootes. da sieht man nicht wer gefahren ist. Die Datei hab ich mir selbst in einer Exeldatei erstell und füre dies auch via Exel.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#77
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Die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen soll ja nur dazu dienen, einen verantwortlichen Schiffsführer auszumachen.
Natürlich kann niemand kontrollieren, ob die Einträge stimmen bzw. ob das Boot überhaupt bewegt wurde. Aber wird man gelasert, hat schon die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, kann man schlecht sagen, das Boot wurde gar nicht bewegt. Also muss man irgendwas eintragen...und wenn man nicht mehr sicher ist, wer gefahren ist, muss man halt sich selbst eintragen und schon haben die Behöreden eine haftbare Person... Gruß Erik |
#78
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Zitat:
Bleibt die Frage, auf welcher (gesetzlichen) Grundlage eine solche Auflage erteilt werden kann Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#79
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Hallo kohuwabohu, das ist doch eigentlich ein einfacher Fall, in der Vorschrift steht
Gruß Frank |
#80
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#81
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Zitat:
Zudem kann der Halter das Video ja ansehen. Wenn er nicht erkennbar ist muss er ja nicht zugeben, dass er gefahren ist. Es kann ja auch jemand anders gefahren sein. Aber das haten wir ja alles schon.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#82
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Fahrtenbuch
nach meiner persönlichen Erfahrung wird das gerne angedroht (im Straßenverkehr) unter anderem auch von losgeschickten Polizisten, die mit der Androhung eines Fahrtenbuches mich an der Ausübung meines Aussageverweigerungsrechtes zu hindern suchten. Ich sage denen immer freundlich, daß ich mich gerne über alles mögliche mit ihnen unterhalte, aber nicht über das, was die interessieren könnten. Auch zu mir vorgelegten Bildern habe ich eine Meinung, ich verschweige sie aber. Der Versuch, mich auf die Polizeidienststelle zu laden ist übrigens genauso ernst zu nehmen wie eine Einladung zum Kaffee, die sollte man ignorieren.
Gerne wird verschwiegen, daß die Auferlegung eines Fahrtenbuches auch verhältnismäßig sein muß. Dies wiederum ist für die Behörde nicht ganz einfach nachzuweisen. Kurz und gut: Bei mir wurden 3 Verstöße geltend gemacht, wo ich die Aussage verweigern durfte und verweigert habe. Fahrtenbuch wurde mir in den schlimmsten Farben angedroht, ich habe nichts davon gehört. Hunde die bellen beißen oft nicht ... Gruß Jörg |
#83
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Zitat:
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#84
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ich wollte damit deine Aussage unterstützen, nicht bemängeln
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