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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
![]() mich beschäftigt grad die Frage, darf ich unsere Sonja mit einem Fahrzeug mit 1400kg Anhängelast auf der Straße bewegen. Folgende Daten Führerschein Klasse 3 von 1972 KFZ Anhängelast bis 8% 1500kg Trailer zGG 1800kg tatsächliches Gewicht ca.1350kg Leergewicht Fz 1365kg max 1860kg zGG des Gespann 3260kg
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht ![]() |
#2
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Ja klar.
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#3
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erst die Führerscheine ab 1999 beschränken auf 3,5 t.....da heißt das dann Klasse B und nicht mehr 3, die alten Scheine haben Bestandschutz bis 7,49 t
http://www.urbs.de/archiv/recht/change.htm?recht107.htm
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#4
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fDie 7,49t sind mir klar, mir geht es eher darum tatsächliches Gewicht und zulässiges Gewicht.
z.B zGG des Trailers 1800kg Leergewicht 700kg - darf ich ihn leer mit meinem KFZ ziehen ? Zitat:
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht ![]() |
#5
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das tatsächliches Gewicht zählt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#6
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Wenn ich das richtig verstehe hat Dein Kfz eine Anhängelast von 1500kg. Damit darfst Du alle Anhänger ziehen die ein tatsächliches Gewicht von max 1500 kg haben ( evtl + stützlast)
MfG Tobias
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#7
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Ja klar...
![]() Die Anhängelast besagt ja nur wieviel Dein Auto ziehen darf und bedeutet nicht, dass der Hänger den Du ziehst nicht mehr laden dürfte. Das tatsächliche Gewicht Deines Hängers incl. Ladung (abzüglich Stützlast) darf die maximale Anhängelast nicht überschreiten, das ist alles.
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#8
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Danke
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gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht ![]() |
#9
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Ergänzung: Einzig bei der 100er-Zulassung zählt das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, unabhängig vom tatsächlichen Gewicht. Blöde Regelung!
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#10
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Ohje....
Ich dachte ich hätte das Thema vor langer Zeit verstanden, jetzt bin ich wieder sehr verwirrt. Angenommen: Auto Leergewicht 1650 Zuladung Auto 480 kg Anhängelast max 2100 kg Jetzt habe ich nur B. D.h. ich dürfte ziehen einen Hänger bis 1370 zGg, da mit nur Klasse B nicht das tatsächliche Gewicht zählt sondern das zGg des Gespanns (und zwar bis 3,5t)?!? Das von euch oben geschilderte trifft (so dachte ich bis heute) nur bei Klasse BE zu (oder wie beschrieben vor 1999, aber da zähle ich nicht dazu). Bin ich bis hierhin schon falsch???? So, nun war aber mein Plan ich mache den B96 um bis 4,25t zGg bewegen zu dürfen. würde ja bei oben genannten Daten (Auto zGg 2130 kg und Anhängelast maximal 2100 kg) gerade so reichen. ABER jetzt noch 2 mal Verwirrung: 1.) Darf jetzt mit der B96 Erweiterung auch ein 3,5 t Trailer mit nur 2100kg tatsächlichem Gewicht gezogen werden? 2.) Jetzt habe ich noch wo gelesen dass es beim B Führerschein im Bezug auf das zGg des Hängers auch auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs ankommt (maximales zGg des Hängers ist maximales Leergewicht des Zugfahrzeugs und unter 3,5t). Sollte das noch stimmen, ist diese Regelung beim B96 doch deaktiviert oder????? Weil sonst braucht man ja gar keinen B96, es sei denn vielleicht für dicke SUVs, da das doppelte Leergewicht des Zugfahrzeugs meist unter 3,5t bleibt. Kurz gesagt für einen der die ganzen Regelungen kennt: Darf ich jetzt mit meinem Fahrzeug Leer 1650kg Zuladung 480 kg, max Anhängelast 2100kg einen Bootsanhänger bis 2100 kg zGg UND tatsächliches Gewicht ziehen? Danke schon mal vorab. Vielleicht habe ich dann auch endlich mal dieses Mysterium verstanden....
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#11
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![]() Zitat:
Wenn jemand NUR B hat, darf er auch einen leeren Bootstrailer von 450kg nicht ziehen, wenn der Trailer 2500kg beladen werden DARF. Sehr schlechte Regelung für uns, weil man nicht mal jemanden mit dem leeren Trailer eine kleine Fahrt machen lassen dürfte.
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#12
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Wenn du nur B hast mußt du bei 3,5 T schluß machen. Das gilt z.b auch dann wenn dein Auto 2 Tonnen darf und der Hänger auch 2 Tonnen "Darf" bei B geht es nicht darum was Tatsächlich ist sonderen was darf. Meine Kinder durften meinen SUV mit 2,5 tonnen und meinem Leeren Hänger mit 450 kg Gewicht nciht ziehen weil er eben eine Traglast(ZGG) von 2,3 Tonnen hat.
Eine schwachsinnige Regelung aber eben Gesetz. einen 750 Kg ungebremsten Hänger darf man aber hinter einem 3,5 Tonnen SUV begtreiben dann kommt man bis auf eben 4,25 Tonnen Gesammt Gewicht ist die einzige ausnahme. Wie gesagt einen Leeren Hänger darfste dann auch wenn der Gebremst ist nicht fahren. Komische EU Gesetzgebung.
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Gruß und Ahoi Martin Geändert von Leuchtturm (28.09.2014 um 12:16 Uhr) |
#13
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B96 ist eh die schwachsinnigste Klasse der Welt. Damit darfst du leicht erklärt auto bis max. 3500kg plus anhänger 750kg fahren. Das war nur ein Beispiel um die Rechnung zu vereinfachen. Diese Führerscheinklasse hat die Wohnwagenindustrie ins Leben gerufen. Ich habe vor einer woche BE mit meinen 26 Jahren nach geschoben. Bevor ich 300€ für B96 zahle mache ich lieber für 500€ richtigen BE. Der ist ja schliesslich fürs Leben. Den nimmt dir keiner weg.
![]() Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D
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#14
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Wieviele haben denn noch ihren Führerschein bei der Bildzeitung im Fernkursus gewonnen
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#15
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uli07, danke sehr konstruktiv.
Ich in meinem Fall finde den B96 schon sinnvoll, denn wenn Auto zGg bis 2130 kg und Anhängelast max 2100 kg. müsste ich mit dem B96 also alles zu 100% ausnutzen können, wenn ich nichts übersehe. Und dafür nur einen Tag zu opfern und 300 Euro zu bezahlen (an sich schon teuer für einen Tag, aber billiger wie BE, der mir auch nicht mehr bringt), nehme ich als Angebot unseres Gesetzgebers an. Am Fahrzeug wird sich die nächsten Jahre nichts ändern und falls doch, nichts an den maximalen Anhängelasten, da mir mein Auto vorgegeben ist.
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#16
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Da du auch zu denen gehörst die einen Führerschein haben aber nicht wissen welchen und wofür finde ich meinen Kommentar schon konstruktiv.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#17
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mmmmh... statt diesen Beitrag dein Profil auszufüllen wäre konstruktiver gewesen!
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#18
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Warum, bist du sooo neugierig?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#19
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nein, ich mag nur dumme Bemerkungen nicht, wenn sie anonym kommen.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#20
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Naja, dein vollständiger Name und deine Adresse stehen in deinem Profil auch nicht.
Ich finde es schon erschreckend wenn man nicht weiß was man mit seinem Führerschein alles bewegen oder nicht bewegen darf. ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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