boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 27.09.2014, 22:30
Benutzerbild von sailor541119
sailor541119 sailor541119 ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 12.04.2005
Beiträge: 3.528
10.063 Danke in 3.088 Beiträgen
Standard Anhängelast für Dummis

Hallo ,
mich beschäftigt grad die Frage, darf ich unsere Sonja mit einem Fahrzeug mit 1400kg Anhängelast auf der Straße bewegen.

Folgende Daten

Führerschein Klasse 3 von 1972

KFZ Anhängelast bis 8% 1500kg

Trailer zGG 1800kg
tatsächliches Gewicht ca.1350kg

Leergewicht Fz 1365kg
max 1860kg
zGG des Gespann 3260kg
__________________
gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 27.09.2014, 22:31
Benutzerbild von Mork
Mork Mork ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2009
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.624
Boot: Chris Craft Continental
7.671 Danke in 2.406 Beiträgen
Standard

Ja klar.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 27.09.2014, 22:33
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.820
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.685 Danke in 8.181 Beiträgen
Standard

erst die Führerscheine ab 1999 beschränken auf 3,5 t.....da heißt das dann Klasse B und nicht mehr 3, die alten Scheine haben Bestandschutz bis 7,49 t


http://www.urbs.de/archiv/recht/change.htm?recht107.htm
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 27.09.2014, 22:43
Benutzerbild von sailor541119
sailor541119 sailor541119 ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 12.04.2005
Beiträge: 3.528
10.063 Danke in 3.088 Beiträgen
Standard

fDie 7,49t sind mir klar, mir geht es eher darum tatsächliches Gewicht und zulässiges Gewicht.

z.B zGG des Trailers 1800kg Leergewicht 700kg - darf ich ihn leer mit meinem KFZ ziehen ?

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
erst die Führerscheine ab 1999 beschränken auf 3,5 t.....da heißt das dann Klasse B und nicht mehr 3, die alten Scheine haben Bestandschutz bis 7,49 t


http://www.urbs.de/archiv/recht/change.htm?recht107.htm
__________________
gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 27.09.2014, 22:48
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.429
19.801 Danke in 14.365 Beiträgen
Standard

das tatsächliches Gewicht zählt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 27.09.2014, 22:49
Benutzerbild von Tobheil
Tobheil Tobheil ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.06.2012
Ort: Kirchheimbolanden
Beiträge: 266
305 Danke in 223 Beiträgen
Standard

Wenn ich das richtig verstehe hat Dein Kfz eine Anhängelast von 1500kg. Damit darfst Du alle Anhänger ziehen die ein tatsächliches Gewicht von max 1500 kg haben ( evtl + stützlast)

MfG Tobias
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 27.09.2014, 22:51
Benutzerbild von Mork
Mork Mork ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2009
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.624
Boot: Chris Craft Continental
7.671 Danke in 2.406 Beiträgen
Standard

Ja klar...

Die Anhängelast besagt ja nur wieviel Dein Auto ziehen darf und bedeutet nicht,
dass der Hänger den Du ziehst nicht mehr laden dürfte.

Das tatsächliche Gewicht Deines Hängers incl. Ladung (abzüglich Stützlast) darf
die maximale Anhängelast nicht überschreiten, das ist alles.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 27.09.2014, 23:03
Benutzerbild von sailor541119
sailor541119 sailor541119 ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 12.04.2005
Beiträge: 3.528
10.063 Danke in 3.088 Beiträgen
Standard

Danke, nun habe ich eine neue Perspective. Der Hintergrund - Bulli für Sonja ist nicht mehr - Trailer muß zum TÜV - kann ich dann problemlos mit dem Leon machen - alles weitere ergibt sich
__________________
gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 28.09.2014, 08:26
peilscheibe peilscheibe ist offline
Commander
 
Registriert seit: 19.12.2004
Ort: Duisburg / Ruhrgebiet
Beiträge: 310
213 Danke in 116 Beiträgen
Standard

Ergänzung: Einzig bei der 100er-Zulassung zählt das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, unabhängig vom tatsächlichen Gewicht. Blöde Regelung!
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 28.09.2014, 09:51
D Bayr D Bayr ist offline
Captain
 
Registriert seit: 25.11.2013
Beiträge: 622
Boot: Motorboot
423 Danke in 220 Beiträgen
Standard

Ohje....
Ich dachte ich hätte das Thema vor langer Zeit verstanden, jetzt bin ich wieder sehr verwirrt.
Angenommen:
Auto Leergewicht 1650
Zuladung Auto 480 kg
Anhängelast max 2100 kg

Jetzt habe ich nur B.
D.h. ich dürfte ziehen einen Hänger bis 1370 zGg, da mit nur Klasse B nicht das tatsächliche Gewicht zählt sondern das zGg des Gespanns (und zwar bis 3,5t)?!?
Das von euch oben geschilderte trifft (so dachte ich bis heute) nur bei Klasse BE zu (oder wie beschrieben vor 1999, aber da zähle ich nicht dazu).

Bin ich bis hierhin schon falsch????

So, nun war aber mein Plan ich mache den B96 um bis 4,25t zGg bewegen zu dürfen.
würde ja bei oben genannten Daten (Auto zGg 2130 kg und Anhängelast maximal 2100 kg) gerade so reichen.

ABER jetzt noch 2 mal Verwirrung:
1.) Darf jetzt mit der B96 Erweiterung auch ein 3,5 t Trailer mit nur 2100kg tatsächlichem Gewicht gezogen werden?

2.) Jetzt habe ich noch wo gelesen dass es beim B Führerschein im Bezug auf das zGg des Hängers auch auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs ankommt (maximales zGg des Hängers ist maximales Leergewicht des Zugfahrzeugs und unter 3,5t).
Sollte das noch stimmen, ist diese Regelung beim B96 doch deaktiviert oder????? Weil sonst braucht man ja gar keinen B96, es sei denn vielleicht für dicke SUVs, da das doppelte Leergewicht des Zugfahrzeugs meist unter 3,5t bleibt.


Kurz gesagt für einen der die ganzen Regelungen kennt:
Darf ich jetzt mit meinem Fahrzeug
Leer 1650kg
Zuladung 480 kg, max Anhängelast 2100kg

einen Bootsanhänger bis 2100 kg zGg UND tatsächliches Gewicht ziehen?


Danke schon mal vorab.

Vielleicht habe ich dann auch endlich mal dieses Mysterium verstanden....
__________________
Grüße Thomas

Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 28.09.2014, 11:08
kurz kurz ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.09.2010
Ort: Zürich
Beiträge: 3.714
Boot: MacGregor26m
1.372 Danke in 921 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Ja klar...

Die Anhängelast besagt ja nur wieviel Dein Auto ziehen darf und bedeutet nicht,
dass der Hänger den Du ziehst nicht mehr laden dürfte.

Das tatsächliche Gewicht Deines Hängers incl. Ladung (abzüglich Stützlast) darf
die maximale Anhängelast nicht überschreiten, das ist alles.
Das stimmt so, aber nur für Innerhaber der BE-Führerscheine (oder eben alter Lappen).

Wenn jemand NUR B hat, darf er auch einen leeren Bootstrailer von 450kg nicht ziehen, wenn der Trailer 2500kg beladen werden DARF.

Sehr schlechte Regelung für uns, weil man nicht mal jemanden mit dem leeren Trailer eine kleine Fahrt machen lassen dürfte.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 28.09.2014, 11:15
Leuchtturm Leuchtturm ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 07.11.2005
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 1.889
1.393 Danke in 922 Beiträgen
Standard

Wenn du nur B hast mußt du bei 3,5 T schluß machen. Das gilt z.b auch dann wenn dein Auto 2 Tonnen darf und der Hänger auch 2 Tonnen "Darf" bei B geht es nicht darum was Tatsächlich ist sonderen was darf. Meine Kinder durften meinen SUV mit 2,5 tonnen und meinem Leeren Hänger mit 450 kg Gewicht nciht ziehen weil er eben eine Traglast(ZGG) von 2,3 Tonnen hat.
Eine schwachsinnige Regelung aber eben Gesetz.
einen 750 Kg ungebremsten Hänger darf man aber hinter einem 3,5 Tonnen SUV begtreiben dann kommt man bis auf eben 4,25 Tonnen Gesammt Gewicht ist die einzige ausnahme.
Wie gesagt einen Leeren Hänger darfste dann auch wenn der Gebremst ist nicht fahren.
Komische EU Gesetzgebung.
__________________
Gruß und Ahoi Martin

Geändert von Leuchtturm (28.09.2014 um 12:16 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 28.09.2014, 11:19
Benutzerbild von Sven2209
Sven2209 Sven2209 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.09.2014
Ort: 46147 Oberhausen
Beiträge: 1.074
Boot: 2015-2020 Bayliner 1851 SS 3,0 2020 Crownline 242CR 2002
886 Danke in 484 Beiträgen
Standard

B96 ist eh die schwachsinnigste Klasse der Welt. Damit darfst du leicht erklärt auto bis max. 3500kg plus anhänger 750kg fahren. Das war nur ein Beispiel um die Rechnung zu vereinfachen. Diese Führerscheinklasse hat die Wohnwagenindustrie ins Leben gerufen. Ich habe vor einer woche BE mit meinen 26 Jahren nach geschoben. Bevor ich 300€ für B96 zahle mache ich lieber für 500€ richtigen BE. Der ist ja schliesslich fürs Leben. Den nimmt dir keiner weg.


Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D
__________________
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 28.09.2014, 12:05
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.587
7.174 Danke in 4.437 Beiträgen
Standard

Wieviele haben denn noch ihren Führerschein bei der Bildzeitung im Fernkursus gewonnen
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 28.09.2014, 12:22
D Bayr D Bayr ist offline
Captain
 
Registriert seit: 25.11.2013
Beiträge: 622
Boot: Motorboot
423 Danke in 220 Beiträgen
Standard

uli07, danke sehr konstruktiv.

Ich in meinem Fall finde den B96 schon sinnvoll, denn wenn

Auto zGg bis 2130 kg
und Anhängelast max 2100 kg.

müsste ich mit dem B96 also alles zu 100% ausnutzen können, wenn ich nichts übersehe.

Und dafür nur einen Tag zu opfern und 300 Euro zu bezahlen (an sich schon teuer für einen Tag, aber billiger wie BE, der mir auch nicht mehr bringt), nehme ich als Angebot unseres Gesetzgebers an.

Am Fahrzeug wird sich die nächsten Jahre nichts ändern und falls doch, nichts an den maximalen Anhängelasten, da mir mein Auto vorgegeben ist.
__________________
Grüße Thomas

Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 28.09.2014, 13:05
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.587
7.174 Danke in 4.437 Beiträgen
Standard

Da du auch zu denen gehörst die einen Führerschein haben aber nicht wissen welchen und wofür finde ich meinen Kommentar schon konstruktiv.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 28.09.2014, 13:09
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.820
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.685 Danke in 8.181 Beiträgen
Standard

mmmmh... statt diesen Beitrag dein Profil auszufüllen wäre konstruktiver gewesen!
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 28.09.2014, 13:12
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.587
7.174 Danke in 4.437 Beiträgen
Standard

Warum, bist du sooo neugierig?
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 28.09.2014, 13:17
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.820
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.685 Danke in 8.181 Beiträgen
Standard

nein, ich mag nur dumme Bemerkungen nicht, wenn sie anonym kommen.
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 28.09.2014, 13:26
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.587
7.174 Danke in 4.437 Beiträgen
Standard

Naja, dein vollständiger Name und deine Adresse stehen in deinem Profil auch nicht.
Ich finde es schon erschreckend wenn man nicht weiß was man mit seinem Führerschein alles bewegen oder nicht bewegen darf.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.