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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
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Das Finanzamt / der Zoll machen die Probleme. Die wollen ganz einfach wissen ob irgendwann mal für das Boot MWST bezahlt wurde oder ob es ein "Schwarzkauf" war. Ist schon komisch. Als Selbstständiger muß man 10 Jahre lang alle Rechnungen aufbewaren und ein privater Bootsbesitzer muß die Bootsrechnung bis in alle Ewigkeit griffbereit haben.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#152
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Naja, vor dem EU Beitritt von Kroatien war es ja normal, dass die Boote exportiert wurden und dort angemeldet. So wurde die Mehrwertsteuer zurückerstattet.
Beim Reimport in die EU wird diese nun wieder fällig. Allerdings müsste das Thema bereits bei der Anmeldung in Deutschland erledigt worden sein. Warum die Franzosen da extra einen Nachweis haben wollen ist mir schleierhaft. Das Boot ist in der EU angemeldet, und demzufolge muss ja Einfuhrumsatzsteuer entrichtet worden sein. Ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass Boote vor einem bestimmten Baujahr nicht mehr versteuert werden müssen. Vielleicht hast du ja die deutsche Anmeldung problemlos bekommen, weil dein Boot alt genug ist. Achtung ! Alles nur angelesenes Halbwissen ! Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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#153
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Danke für Eure Antworten. Wüsste aber gerne mehr als halb...
Das Boot (von Grühn aus Koblenz) hatte immer ein deutsches Kennzeichen, ist zwar in Kroatien gefahren, aber nie ex- bzw. wieder importiert worden. Auch ich will es ja nicht nach F exportieren, sondern nur damit fahren, wie ich auch mein Auto gebrauchen würde. Schon eigenartig! LG Cabrio
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Lasst uns das Klima wandeln |
#154
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Also, so kenne ich das Problem nicht.
Wir fahren mit unserem Boot nach F und kaufen dort eine Vignette, ich meine man muss nur die Bootszulassung mitbringen und gut ist. Einen Kaufvertrag vorlegen müssten wir nicht. Ist das Thema nicht mit einer deutschen Zulassung schon durch ?
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die besten Grüße von Uschi
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#155
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Zitat:
Ist das Boot nachweislich seit mehr als 10 Jahren in D bzw. EU zugelassen, dann dürfte doch keiner mehr eine Nachzahlung verlangen können Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#156
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Wie kann man das denn so nachweisen das es anerkannt wird
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#157
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Habe mich jetzt schlau gemacht:
Seit der Einführung des Europäischen Binnenmarktes am 1.1.93 gibt es beim Grenzübertritt auf den Binnenwasserstraßen keine Grenzkontrollen mehr. Boote, die unter der Flagge eines Mitgliedstaates der EU laufen, genießen innerhalb der EU Freizügigkeit in räumlicher und zeitlicher Hinsicht. D.h., dass sich Boote unter deutscher Flagge beliebig lange in F aufhalten können, ohne dass es irgend welcher ABgaben oder Formalitäten bedarf. Voraussetzung ist allerdings, dass das Boot irgendwann einmal ordnungsgemäß in die EU eingeführt wurde. Die Einführung in den Europäischen Binnenmarkt gilt als erfolgt, wenn für das Boot nachweislich die fällige Umsatzsteuer (Mwst) in einem beliebigen EU-Land bezahlt wurde. (Quelle: Edwards-May Binnengewässer Frankreichs, neueste Ausgabe 2011) Der Nachweis ist der Kaufvertrag oder eine Zollbescheinigung. Im Einzelfall kann man die Pressestelle des Zolls der Oberfinanzdirektion Hamburg anfragen. Werde mich also doch noch um den Kaufvertrag bemühen müssen. LG Cabrio
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Lasst uns das Klima wandeln
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#158
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Ich bin nach wie vor der Meinung, das brauchst Du nicht, weil keiner danach fragt. Bootzulassung vorlegen und Vignette kaufen und gut ist !
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die besten Grüße von Uschi
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#159
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Ich glaube auch, das betrifft nur Boote, die aus nicht EU Staaten nach Frankreich einreisen.
Zum geschenkten Gaul - der damalige Neupreis eines solchen Bootes ist ja kein Geheimnis. Diese Rechnung würde ja reichen. Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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#160
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Kommt vielleicht auch drauf an, wer gerade Dienst hat. Die Sea Ray ist kein EU-Produkt und eine Rechnung habe ich überhaupt nicht. Vielleicht stellt mir die Fa Grühn ein Dokument aus? Hab angefragt.
LG Cabrio
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Lasst uns das Klima wandeln |
#161
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Hallo Cabrio-kleine Hilfe für MWST-Boote die vor dem 1,1.1985 in Betrieb genommen wurden entfällt die Nachweißpflicht in den EU-Gründerstaaten.Lese bitte nach unter www.Boote-magazin.de/test vom 20.4.2012 Thema Mehrwertsteuer,ist m.E. erschöpfend behandelt.Verlasse Dich auf keinen Fall darauf, daß nicht gefragt wird-kann gut gehen-muß aber nicht!
Viele Grüße Gerrit |
#162
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Nur Tonic ist Ginlos. Geändert von B4-Skipper (29.09.2014 um 10:59 Uhr) |
#163
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Sorry mein Fehler bitte über Googel eingeben"Mehrwertsteuer Sportboote- die ersten beiden Einträge
Gruß Gerrit |
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