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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Schild Rot/Weiß reflektierend in IT?
Hallo!
Hole in 2 Wochen ein Boot vom Gardasee nach Hause. Ist es in IT Pflicht, am Trailerende, oder am Triebende/Propeller, diese Tafel anzubringen? Wie und wo befestigt ihr diese, so dass sie auch bei Autobahngeschwindigkeit dran bleibt? Danke Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#2
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Die Tafel brauchst DU nur, wenn irgendetwas über die Begrenzungsleuchten hinaussteht.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#3
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Hallo Harri,
das Schild muss am Trailerende ,sprich Lichtleiste, befestigt werden,wenn etwas über die Lichtleiste hinausgeht. Wenn möglich Löcher bohren und anschrauben. Zweites Warndreieck nicht vergessen.
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Gruß Rebecca und Joachim Die Schwierigkeit liegt nicht darin, die neuen Ideen zu finden, sondern darin die Alten loszuwerden Geändert von Allerhopser (16.10.2014 um 13:47 Uhr) |
#4
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Ok Leute!
Danke für die Infos! Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#5
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Zitat:
Hallo, dieses Schild wird natürlich nicht an der Lichtleiste angebracht, sondern an dem am weitesten überstehenden Punkt der Ladung! Wenn der hinterste Punkt des Gespanns die Lichtleiste ist, benötigt man, wie oben schon geschrieben das Schild überhaupt nicht. |
#6
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Servus!
Und um es ganz genau zu machen: Natürlich muss das Schild am letzten Ende des Fahrzeugs angebracht werden. Wann? Nämlich: Wenn die tatsächliche Länge des Fahrzeugs die in den Fahrzeugpapieren angegebene überschreitet. Heißt: Zum einen natürlich wenn was über die Länge raussteht (Ladung) zum anderen aber auch wenn das Fahrzeug auch nur ein Stück länger ist als im Fahrzeugschein angegeben. Beispiel dafür: Trailer mit ausziehbarer Lichtleiste, der (aus welchen Gründen auch immer) länger ist als im Fahrzeugschein. Hier ist die Tafel an der Lichtleiste als letztem Punkt anzubringen. Andersherum: Ist der Trailer tatsächlich kürzer als in den Papieren braucht man auch keine Tafel. (Ich persönlich gurke so auch seit Jahren unbehelligt durch Italien.) Schöne Grüße, Jan |
#7
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Aber nicht dass jemand meint, er könne den Antrieb/Motor über die Lichtleiste stehen lassen und dennoch ohne Schild fahren, weil die Fuhre kürzer ist, als im Fahrzeugschein angegeben.
Sobald etwas über die Lichtleiste übersteht, muss ein Schild dran. Das Schild muss an den hintersten Punkt. Davor reicht nicht. Da sind die Carabinieri ziemlich scharf (waren es zumindest früher zu meinen Surferzeiten).
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Beste Grüße John
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#8
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Vor hier weiter Quatsch verbreitet wird:
Ladungsvorschriften In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz- Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel).
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