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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Konfirmitätserklärung
Moin Leute...
Nun hab ich eine Bayliner 2855 jedoch ohne diese Konfirmitätserklärung weil es die damals (bj 95) schlichtweg noch nicht gab. Was mache ich nun ??? Brauche ich die unbedingt? |
#2
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Hi, wenn das Boot schon in Deutschland angemeldet was, oder ist, brauchst du das Sch...ding nicht.
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Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb |
#3
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Sehr gut, danke
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#4
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Für die Kennzeichenzuteilung braucht man CE-Dokumente, außer man kann nachweisen, dass das Boot vor dem 15.06.1998 erstmals in der EU in Betrieb genommen wurde.
Eine ältere Kennzeichenzuteilung nach 1998 reicht nicht.
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Beste Grüße John |
#5
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Sag ich doch.
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Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb |
#6
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nein sagst du nicht. Wenn Boot 95 zugelassen, aber 96 verkauft an einen Käufer außerhalb der EU und 2014 wieder importiert ist CE erforderlich bzw. zumindest der Nachweis schwer zu führen.
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#7
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Danke für eure antworten. Es wurde 95 direkt importiert, Zoll gezahlt und in de zugelassen. Also alles gut ...
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#8
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Zitat:
Außer du möchtest das Boot konfirmieren lassen. Geht aber nur bei den Evangelischen.
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Grüße Michael |
#9
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Zitat:
...und deutsche Boote werden getauft - türkische aber beschnitten
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Grüße HansH ......full throttle ahead!
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#10
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... und katholische später gefirmt.
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Beste Grüße John
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