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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo: Ich habe mir zu meinem Verdränger ein Schlauboot gekauft .im Winter will
Einen 9P AB fit machen .Muss ich das Schlauchboot registrieren lassen. Fahrgebiet NL u.D Führerschein vorhanden Gruß Uli |
#2
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Hallo,
ja auch das Schlauchboot musst du zulassen lassen ![]() LG ![]()
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#3
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selbstverständlich.
und ein Kennzeichen nach der üblichen Norm brauchst Du auch. und in NL selbstverständlich eine Versicherung Gruß Rudolf
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#4
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Moin,
sofern es im Binnenbereich verwendet wird: ja. Beste Grüße Alex
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#5
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Die Frage hatte ich auch gerade für meinen Tender .
Habe erst für hier (Rhein - Mosel) beim WSA Köln nachgefragt und die Info bekommen das ich es NICHT registrieren lassen muss wenn es ausschließlich als Tender zum Hauptboot genutzt wird . Keine Touren oder Spassfahrten ! Aktionsradius Sichtweite etwa . Kennzeichnung "Tender to ...XY..." oder die Reg.Nr. des Hauptbootes . Das gleiche gilt auch für HR . Ganz streng genommen darf es nicht mit einer Leine hinterhergezogen werden sondern muß einen Platz auf dem Boot finden . Versicherungstechnisch ist es mit in der Haftpflicht des Hauptbootes und eine Vollkasko kostet unter 10 Euro im Jahr . Dies für meinen Tender mit 3 PS Motor . Versicherungswert des ganzen etwa 800 Euro . Nun weiß ich jedoch nicht wie es in NL geregelt sein muß .
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Gruß Peter .
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#6
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![]() ![]() Gruß Hubert |
#7
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![]() Zitat:
Denn es heisst: "Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennung." Maasmann25 betreibt hingen ein Fahrzeug mit 9PS und muss entsprechend regstieren. Mein Beiboot hat 2PS und ist entsprechend auch ohne Kennzeichnungspflicht. Beste Grüße Alex Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/ |
#8
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Das weiß ich nicht . Bei mir kommt Tender to ... und die Regnr. mache ich noch zusätzlich .
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Gruß Peter . |
#9
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In NL ist es einfach so, das ein Schlauchboot genauso wie jedes andere Sportboot welches schneller als 20 km/h fahren kann zugelassen werden muss.
Dann ist auch eine Registrierungsnummer auf dem Boot zu führen.
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#10
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![]() Zitat:
Quickstop , nicht nur haben, sondern auch anlegen ! Schwimmwesten für jede Person an board Verbandskasten Feuerlöscher Paddel Zulassung, Versicherungsnachweis und Führerschein mitführen Die Strafen bei Nichteinhaltung sind sehr hoch und es wird seit ein paar Jahren sehr viel und genau kontroliert. Gruß Achim
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#11
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Laut Aussage WSP Berlin, alles mit mehr als 3 PS muß registriert werden, darunter sollte (Diebstahl), muß nicht.
Gruß Hubert |
#12
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![]() Zitat:
Ansonsten bis 3 PS alles easy so wie ich schon geschrieben hatte .
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Gruß Peter . |
#13
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Hier in Berlin ja!!!
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#14
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![]() Zitat:
§ 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind: 2. Kleinfahrzeuge: Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen, ausgenommen e) Beiboote. Beiboot ist da aber ohne PS/ kW-Begrenzung genannt ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#15
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![]() Zitat:
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Gruß Peter . |
#16
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Ist in diesem Fall eine klare Kiste, egal ob NL oder D.
Durch die 9 PS (ob Tender oder nicht) ist unbedingt eine Registrierung erforderlich ! Einen guten Rutsch und im neuen Jahr immer die "Handbreit Wasser unterm Kiel" Hans aus Berlin |
#17
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Gilt für AT: ich habe mein Beiboot mit AB (8 PS) in den Papieren meines Großen eingetragen und brauche damit keine extra Registrierung (Tender to N....).
Gibt es so eine Möglichkeit in D nicht?
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#18
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Das läuft vom Aufwand aber auf das gleiche raus. Man kann die Registrierung ja auch über den DMYV schriftlich machen.
Was mich an der Sache stört, dass man durch das Anbringen einer Kennung das BB ja "beschädigt". Wenn ich dieses verkaufen möchte, bekomme ich wohl kaum die Kennung rückstandsfrei weg ![]() Gruß Hubert |
#19
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Doch, kriegst du
![]() http://www.bootshop-online.de/Schlau...bar-::150.html http://www.ebay.de/itm/Schlauchboot-...-/320941751843 (PaidLink)
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Gruß, Nicole __________
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#20
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Prima, ich danke Dir, habe mir schon überlegt die Nummer im Copyshop auf Folie drucken zu lassen und die dann irgendwie anzutüdeln.
Aber so ist einfacher! Gruß Hubert |
#21
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Bei uns genügen befestigte Tafeln.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
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