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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Boote-Forum Mitglieder.
Mein Boot, gerade bezahlt ist jetzt in Roermond verbrannt. Das Geld hatte ich gerade überwiesen 15.12.2014 und wollte am Freitag 19.12.2014 die Papiere abholen. Geh ich recht in der Annahme das der Verkäufer (Versichert) mir ein vergleichbares Boot schuldet? Stutzig hat mich die Sache gemacht als Dr Verkäufer mir am Telefon die Rückgabe des Geldes bereits eingeleitet hat. Danke für jede Hilfe! Gunpowder |
#2
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Istt es denn überhaupt verbrannt, vielleicht hat er es ja woanders für einen höheren Preis verkauft
mfg der Bootspeti |
#3
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Wahrscheinlich ist die Zahlung aus der Versicherung deutlich höher als der Verkaufspreis. Solange der Verkäufer den Untergang der Ware nicht selbstverschuldet hat, besteht auch kein Anspruch auf ein vergleichbares Boot.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#4
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Vielleicht war das Boot höher versichert, wie die Höhe des Kaufpreises ist.
Deshalb möchte er der Versicherung nichts vom Verkauf erzählen. (Bis hier nur eine Vermutung) Ich würde mich jetzt erst einmal freuen, wenn ich die Kohle wirklich wieder bekommen würde. (Tatsache)
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162
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#6
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Hier der Link zur Katastrophe für viele
http://www.bild.de/regional/duesseld...3504.bild.html |
#7
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#8
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Ich versteh dein Problem nicht, wenn´s Geld wieder da ist, dann hast du doch überhaupt keinen Schaden.
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#9
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Ein Boot ist durch einen Brand zerstört. Der Verkäufer regelt eine prompte Rückzahlung des Geldes, damit der Käufer sich schnell umsehen und Ersatz beschaffen kann.
Das ist in etwas das, was eine Versicherung auch für Dich tut. Auch die beschaffen kein Boot, sondern zahlen einen vertraglich bestimmten Geldbetrag aus. Die Vorstellung, doch jetzt bitte ein gleichwertiges/gleichbeschaffenes Boot serviert zu bekommen... mir fehlen angemessene Worte. Vllt ja auch nicht ernst gemeint ![]() |
#10
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Sei doch froh, dass alles so problemlos klappt und Du Dein Geld wieder bekommst.
Schlimmer wäre es doch, wenn das Boot bereits in Dein Eigentum übergegangen wäre und Du noch keine Versicherung gehabt hättest....dann wäre alles futsch gewesen. Ich verstehe nicht wie man aus einem Unglück Kapital schlagen möchte, wie die Geier....
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Gruß Carsten
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#11
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![]() Zitat:
Aber das wurde erst vor kurzem HIER richtig gestellt.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#12
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![]() Zitat:
Es dürfte aber holländisches Recht gelten, keine Ahnung wie es da geregelt ist. Sei froh wenn Du unkompliziert die Kohle wieder kriegst. Der Vermutung von brother Uwe schliesse ich mich an. Würde glaube ich jeder so machen und ist völlig legitim. |
#13
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![]() Zitat:
Sein Traum ist genauso in Rauch aufgegangen wie für jeden tatsächlichen Bootsbesitzer. Da kann man auch etwas Mitgefühl für aufbringen. |
#15
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Sei froh das er versichert ist, sonst wäre es wohlmöglich schwer dein Geld zurück zu bekommen.
Und der Verkäufer wir genug Rennerei haben an sein Geld von der Versicherung zu kommen! Ggf Gutachter und Gericht bemühen müssen! Ich würde ihn eher zum Essen einladen, als hier zu meckern wenn ich so unkompliziert mein Geld zurück bekäme!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#16
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G Leiter hat recht. Kannst ja mal nach Gattungsschuld googeln ;)
Und warum sollte der Verkäufer kein neues Boot liefern? Wenn er das verbrannte Boot versichert hatte, bekommt er es zu 100 % ersetzt und wenn er dann ein neues liefert bleibt ihm der Gewinn aus dem Geschäft wenigstens erhalten. Gruß Chris |
#17
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![]() Zitat:
bei einem Neuboot und einem Händler kein Thema aber bei einem gebrauchten was ganz anderes.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#18
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Nach meinem Verständnis kommt es darauf an, wer zum Zeitpunkt des Schadens Eigentümer der Sache war. In der Regel wird der Zeitpunkt der Übergabe=Eigentümerwechsel vertraglich vereinbart. Mithin gilt der Gefahrübergang gemäß Vertrag, und zwar unabhängig, ob vorher Geld geflossen ist oder nicht. Letzteres würde bedeuten, daß der Verkäufer die Bezahlung der Sache selbst dann einfordern kann, wenn diese sich post contrahendo in Rauch aufgelöst hat
Ich kenne den Fall einer Neuwagenkäuferin, die Ihren Kauf nach nur 0.8 m an der Garagenwand des Händlers beenden wollte. Denn nach Schlüsselübergabe, Papierübergabe und guten Wünschen achtete die Käuferin nicht auf den eingelegten Gang. Ende vom Lied: Zündung an, 1 Hopps und Krach. Die Käuferin klagte, allerdings vergebens. Sachen gibts ![]() |
#19
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![]() Zitat:
Ersatz in Form der Ware müsste der Händler/Verkäufer meines Wissens nur leisten, wenn er für den Verlust verantwortlich ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#20
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Wenn ich nochmal einen schwierigen Fall habe, nehme ich EUCH mit. Dann kann überhaupt nichts mehr passieren...
![]() Grundsätzlich stellt sich die Frage, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Wie war die Übergabe geregelt, welches Zahlungsziel, welcher Zahlungsweg war vereinbart? Sofern der Verkäufer den Kaufpreis zurück erstattet hat, finde ich das - unbesehen der rechtlichen Würdigung - absolut korrekt und anständig. Unterstellt; das Boot hätte eine Kaskoversicherung. Geht diese mit Verkauf auf den Käufer automatisch über? Wäre der Verkauf anzeigepflichtig? Wurde der Verkauf fristgerecht angezeigt? Gibt es Selbstbehalte? Handelt es sich überhaupt um einen Versicherungsfall? Im Zweifel würde ich sagen, dass mit der problemlosen Rückzahlung des Kaufpreises der Käufer wirklich Glück gehabt hat. Ein anderes Boot findet sich immer. Vor allem bei der derzeitigen Marktsituation. Ich täte einen Luftsprung machen, wenn ich den Kaufpreis auf meinem Kontoauszug wiederfinden täte; und zwar im Haben. ![]()
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#21
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Hallo gunpowder,
sei doch froh, daß der Verkäufer so korrekt war, gleich die Rückzahlung einzuleiten. Er hat bestimmt selbst eine Menge Aufwand mit der Versicherungsabwicklung, und trotzdem hat er gleich an die korrekte Rückzahlung gedacht. Wäre doch schön, wenn alle Geschäftspartner immer so ehrlich wären. Dieser Brand erinnert mich ein bißchen an den Brand neulich in der Ancora Marina.
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. . Herzliche Grüße von Jutta
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#22
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Lach - es ist Winter ....
aber "er schreit ja auch förmlich danach" Bei: "So´n Schei...., jetzt geht die Suche wieder von vorne los, hatte ein so schönes Boot gefunden, welches jetzt in Rauch auf gegangen ist ...." dann hätte er mein Mitgefühl gehabt, aber so hört sich das ein bisschen nach: "so günstig krieg ich ein solches Boot nie wieder - soll doch der Verkäufer die Differenz zu meinem "Schnapp" drauflegen ....
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#23
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![]() Zitat:
und dass da einer durch die Gegend läuft, der ein Problem mit Booten hat ... ![]() ![]()
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Gruß von der Ostsee, Andreas ![]() --------------------------------------------- Aquastar 38 Ocean Ranger - Neustadt i.H.
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#24
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![]() Zitat:
ich würde mich auch ärgern, dass ein, nach möglicherweise mühevoller Suche, (bin ich ja Meister drin) gefundenes Boot plötzlich ein Opfer der Flammen würde. Hätte aber dann auch die Erleichterung, wenn die Kohle nicht weg, sondern wieder auf meinem Konto wär. Sicher war das Eingangsposting etwas unglücklich formuliert.... ![]() Willy |
#25
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Sehr unglücklich formuliert!..
Je nach Vertrag ober Abmachung könnte der Verkäufer den Schuh auch umdrehn und sagen: es war bezahlt, gehört "eigentlich" nicht mehr mir, sollte nur noch abgeholt werden. Somit wäre das Käufers Versicherungs-Problem? Den Schrei nach gleichwertigem Ersatz oder mehr finde ich fehl am Platz, zumal der Verkäufer den Betrag zurück erstattet. Er wird wohl nicht selber gezündelt haben? Nuja.. manchmal ist der Schall lauter als der Schrei. ![]()
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Gruß an alle, Mitch
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