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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Ok. Ich denke die Sache ist geklärt. Habe mit meinem Anwalt gesprochen.
Hier das wesentliche. 1. Der Verkäufer ist verpflichtet mir die Kaufsumme zurück zu erstatten 2. Der Käufer, also ich, haben kein Anspruch auf die Kaskoversicherung des Verkäufers. Das heißt er bekommt von seiner Versicherung das Boot ersetzt, (ein vielfaches der Kaufsumme wie vereinbart). Hätter der Verkäufer das das Feuer gelegt, hätte er mir ein Ersatz beschaffen müssen. Daher ist der Verkäufer sehr nett wenn er anstandslos das Geld zurück überweist. Nach 2 Jahren Suche, wieder alles von vorne. Abgesehen das ich diesen Preis nie wieder erzielen werde. Am Ende habe ich mein Geld wieder, der Verkäufer unverhofft das dreifache der Kaufsumme und alle sind froh. Vielen Dank für die vielen Beiträge. Mast und Schootbruch Gunpowder
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#27
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![]() Zitat:
Wie hoch er das boot Versichert hat und was er davon bekommt sind immer zwie paar Stiefel Ich könnte mein Boot auch zum dreifachen Wert versichern die Versicherung würde im Schadensfall aber immer nur den Marktwert zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns auszahlen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#28
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mfg Martin (dessen Boot auch immer noch in Höhe des damaligen Kaufpreises kaskoversichert ist)
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#29
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Die Frage ist ob der Verkäufer überhaupt gegen Brand versichert ist...
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Der Tom TROUBLE TEAM ![]() ![]() ![]() |
#30
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95% wären in der Situation froh, überhaupt zeitnah den vollen Kaufpreis zu sehen. Nicht wenige Händler gehen dann in die Insolvenz, da unterversichert, Prämien nicht bezahlt, zu spät gezahlt, gar nicht versichert, Brandschutzauflagen nicht erfüllt, ...
Zeitnah den vollen Kaufpreis zurückzubekommen ist imho schon ein Glücksfall.
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#31
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#32
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Tritt in dem Fall nicht die Versicherung des Hallenbetreibers, bei dem das Feuer entstanden ist, in Kraft?
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Gruß Rolf ![]() |
#33
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Nein!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#34
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Auch nicht die von dem ersten Boot was (warum auch immer gebrannt hat)
Ist nicht wie bei Autos
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#35
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Dafür ist die Kasko da, damit man im unverschuldeten Schadensfall diesen ersetzt bekommt. wenn es ein Technischer defekt auf einem anderen Boot war, dann ist dies auch kein Haftpflichtfall. nur wenn ein schuldhaftes Verursachen festgestellt wird ist der Verursacher haftbar. wenn es hier Brandstiftung war dann muss man sich an den Brandstifter wenden um das geld zu holen. bzw. Die Kasko wendet sich dann an diesen. Wenn man keine Kasko hat bleibt man auf seinem Schaden sitzen und muss eventuell noch die anteiligen Entsorgungskosten tragen die ja auch von der Kaso übernommen werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#36
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![]() Zitat:
wenn das auto anfängt zu brennen und ein anderes Auto nimmt Schaden ist dies auch kein Haftpflichtfall sondern wird von der Kasko des Geschädigten übernommen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#37
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Hi,
wenn mit jemand meinen Kombi zusammengeschoben oder abgefackelt hätte, wäre auch ein ansehnlicherer Betrag dabei heraus gekommen als durch den Verkauf. Nehmen wir an, ich verkaufe ein Auto mit Defekt, was weiß ich welcher, Steuergeräte kaputt, Fehler muss erst gesucht werden, kost natürlich eine Mörderkohle, der Wagen geht also billig durch die Tür. Nun brennt die Schüssel ab, ehe der Käufer sie holt....dann sag ich der Versicherung, "die Gurke war kaputt und sie müssen die möglichen Werkstattkosten von der Auszahlung abziehen?" Nö, da geb ich ihm seine Kohle wieder und warte auf das, was mir die Versicherung zahlt. Klar, hier macht das keiner, alle sind ehrlich wie Mutter Theresa. Willy
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#38
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![]() Die Sache ist ja jetzt geklärt und wir können Gunpowder viel Glück bei der weiteren Suche wünschen ![]() man man man, der Winter fängt gerade erst an ![]() |
#39
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Nur, jetzt werden Boote kurzfristig teurer. Angebot und Nachfrage
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#40
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Ich verstehe den Ärger, vielmehr sollte man sagen die Enttäuschung des Käufers nach 2 Jahren Suche!
Aber der Verkäufer kann nichts dafür, zahlt den Betrag zurück ohne rumzumachen, bliebe ihm warscheinlich sowieso nichts anderes übrig. Auf die Idee zu kommen, da man scheinbar nen wirklich sauguten Preis ausgehandelt hat, noch viel mehr zurück zu verlangen als man bezahlt hat, auch noch zum Anwalt rennt, nur um ein vergleichbares Boot zu kriegen das "normalerweise" weit über diesem Preis verkauft wird, finde ich unterste Schublade! ![]() Würde ich verstehn wenn der Verkäufer selbst abfackelt, weil er doch nimmer zufrieden ist mit den Peanuts.. aber doch nicht wenn da n Unfall war und mehrere Boote abbrennen, ihn sozusagen noch prellen wollen weil er ja mehr kassiert, und das gefälligst abgeben soll damit ich mir ein gleichwertiges Boot leisten kann.??. Sry! ![]()
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Gruß an alle, Mitch
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#41
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Vielleicht reicht es ja schon wenn der TE mal auf den Arm darf um gestreichelt zu weden.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#42
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![]() Zitat:
Zitat:
dazu Frage ich mich doch, für was habe ich dann eine Haftpflicht? Zumindest weiss ich, dass bei einem Boot, das durch einen -von einem Gutachter festgestellten - techn. Defekt einen Brand auslöst und dabei andere schädigt- dessen Haftpflicht für den Schaden eintreten muss, sowohl für die Boote, für die Stege und auch geschädigten Gebäude.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() Geändert von dieter (18.12.2014 um 16:05 Uhr) |
#43
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Bleiben wir bei einem Feuer. Wenn sich dein Fahrzeug z.B. in der Tiefgarage entzündet (teschnischer defekt), dann hast du ja keinen Einfluss auf die Ursache und bist auch nicht haftbar. Haftpflicht springt bei den anderen Betroffenen nicht ein. Wenn dein Fahrzeug losrollt weil du die Handbremse nicht angezogen hast, dann bist du Haftbar. Wenn du dein Fahrzeug auf einem trockenen Acker mit heißem Kat abstellst und es einen Brand gibt der andere Fahrzeuge beschädigt, dann bist du haftbar. Haftpflicht springt ein Ist im Prinzip wie beim Boot oder Haus. wenn mein Boot am Steg in Brand gerät und mein Nachbar hat einen Schaden, Tritt meine Haftpflicht erst ein wenn nachzuweisen ist, dass ich für das Feuer verantwortlich bin.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#44
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![]() Zitat:
wie beim Haus und anderen Sachen, die Dir gehören...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#45
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Boote lagen Nebeneinander im Hafen Durch technischen Defekt entzündet sich Boot 1 Boot 2 erleidet Totalschaden (inkl. Todesfall einer 14 jährigen) Boot 2 bekommt kein Geld vom Halter boot 1 Kasko Boot 2 übernimmt en Sachschaden
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#46
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![]() Zitat:
Er bekommt von meiner Nichts. Wurde hier schon oft diskutiert.
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#47
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...hier steht z.B. das Gegenteil :
http://www.deutsche-anwaltshotline.d...am-nachbarhaus http://www.focus.de/immobilien/miete...d_1016350.html
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#48
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Wenn du richtig liest sind hier beide Hauseigentümer ihrer Sicherungspflicht nicht nachgekommen. Somit Haftbar. Ist ganz difisiel. Zitat: da seine Nachlässigkeit die Ursache für den Schaden der Nachbarn geschaffen hatte. Es sei seine Pflicht gewesen, das Brandrisiko in seinem Haus zu minimieren. „Am Brand der Nachbarhäuser hat der Eigentümer zwar nicht selbst Schuld, kann aber als sogenannter 'Störer' dafür verantwortlich gemacht werden, da er seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist“, erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Surhoff.
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#49
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also wenn das richtig ist , dann kann ich meine Haftpflicht-Versicherungen alle kündigen, die brauche ich nicht mehr, denn ich muss ja nirgends haften.
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und was ist bei einem Boot oder bei einem Haus die Sicherungspflicht.... mal abgesehen von Brandstiftung, zündet man je seine Hütte/Boot nicht absichtlich an....
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#50
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![]() Zitat:
Grundsätzlich ist richtig, keine Haftpflicht ohne Verschulden. Ausnahmen ergeben sich z.B. aus dem Betrieb eines KFZ. Hier greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Eine Haftung ohne Verschulden ist möglich. Gerade das Beispiel übergreifendes Feuer könnte eine Schadenersatzpflicht bei KFZ ohne Verschulden begründen. Bei Sportbooten gibt es keine Gefährdungshaftung, also Haftung nur nach schuldhaftem Handeln. |
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