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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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..und natürlich auch alle anderen. ![]() Den Banken wird vorgeworfen, dass sie nur im eigenen Interesse prüfen, buchen, beraten etc. und der Kunde eigentlich nur seinen Kredit nutzen will. Also muss alles, was vor der Auszahlung liegt ( ab dort Nutzung durch den Kunden) vom Lieferanten ( hier der Bank) getragen werden. Ergebnis: Ich bin umgeben von Verbrechern ! Zum Beispiel mein Reifenhändler.............. Der Verbrecher ( so wird hier ja bisweilen tituliert ![]() Dabei liegt das doch nur in seinem Interesse, damit ich die Reifen auch verbrauchen kann. Ohne Montage fährt kein Reifen, wie kommt der Mensch zu seiner Forderung? Oder hier im Forum.....wie kann jemand im Flohmarkt für den Versand etwas verlangen? Ist doch schließlich nur in seinem Interesse dass er seinen Kram los wird, oder?? Huch ich habe ja auch schon Versandkosten weiter gegeben. ![]() Also ich habe für dieses Bankurteil kein Verständnis, erklärt es doch alle Beteiligten zu unmündigen Deppen. Fröhliche Weihnachten Euch allen! Viele ![]() Joachim |
#102
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Darum geht es in diesem Fall überhaupt nicht. Deine Argumentation geht voll am Thema vorbei.
Wenn du ein Auto kaufst, wird dann eine extra Gebühr dafür verlangt das ein Kaufvertrag aufgesetzt wird, das du vom Verkäufer beraten wirst? Wenn du es dann in die Werkstatt gibst, wird dann eine Gebühr verlangt das sich der Meister das Auto anguckt und danach einen Werkstattauftrag schreibt? Wenn man zum Teil sieht was für Gebühren da gezahlt worden sind, steht das doch nicht im Vergleich zum Aufwand der da betrieben wurde für die Prüfung. Zum Teil 3% vom Finanzierungsbetrag sind bei einem Auto mal gut und gerne 700€. Das plus die Zinsen sind doch etwas zu viel verlangt. Oder hat sich ein Mitarbeiter von der Bank 2 Wochen lang damit beschäftigt meine Kreditanfrage zu bearbeiten und zu prüfen. Komischerweise gibts bei neuen Verträgen ja keine Gebühr mehr, wobei der Sollzins gleich geblieben ist. Müssen anscheinend noch genug Geld verdienen.
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#103
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![]() Stell dir vor dein Reifenhändler prüft erstmal ob du es dir überhaupt leisten kannst bei ihm Reifen zu bestellen, dafür möchten er dann 50€ haben. Erst dann verkauft er dir deine Reifen. Das würdest du also okay finden??
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Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab...
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#104
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Machen wir uns nix vor, alle Aufwände zzgl Gewinne bezahlt der Kunde/Endverbraucher. Sonst verlässt der Anbieter den Markt und zwar ziemlich schnell. Andreas |
#105
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Du kannst doch zu einem anderen Autohändler gehen. Wie sich die Kosten für einen Kredit nennen ist doch fürchterlich egal. Die eff. Kosten sind doch entscheidend und sind doch verhandelbar. Wenn sie bei einem Kreditnehmer nicht verhandelbar sind, stimmt etwas mit seiner Bonität nicht oder die Bank will halt nicht verkaufen. Ist doch ganz einfach. |
#106
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Das Problem ist nur zur Zeit überhaupt einen Anwalt zu finden. Alle angefragten hatten zu viel zutun und haben abgelehnt. Ich habe nun selbst einen Antrag auf Mahnverfahren gegen die Bank (wobei - Bank heißt die ja gar nicht) gestellt um die Verjährung nicht zu verlieren. Den Musterbrief mit Einschreiben hatte ich vor ein paar Wochen geschrieben, ohne Reaktion. Auf telefonisches Nachfragen hieß es nur: noch nicht in Bearbeitung. Vermutlich wollen die das aussitzen und hoffen, dass viele Kunden den 2.Schritt nicht gehen. Vom Handy mit vielen Grüßen, Stefan
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Gruß, Stefan |
#107
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Es handelt sich m.E. NICHT um die ach so erheblichen Kosten einer Bonitätsprüfung, weil diese in dem Umfang gar nicht erforderlich wäre.
Ein Privatkunde muss seine monatlichen Einkünfte nachweisen um sich Bonität zu verschaffen. Dann hat die Bank noch die Stellscharaube des Eigenkapitals mit der der Kredit entlastet wird und nebenbei erfährt wie situiert der Kunde ist. Notfalls noch ein Bürge und schlimmstenfalls eine Antragsablehnung. Bei Privatkrediten von Geschäftskunden wissen die Banken ohnehin um die persönliche finanzielle Situation des Kreditnehmers, weil sie das Komplettengagement im Blick haben. Die hier vom Gericht einkassierte Bearbeitungsgebühr ist ja erstaunlicherweise bei fast jedem verschieden hoch. Warum denn? Ich lese hier Summen von bis zu mehreren Tausend EURO, während ich z.B. gar keine zahle, wie ich festgestellt habe. Natürlich kostet die Bearbeitung Geld...... das ist aber bei manchen bereits im niedrigeren Zinsatz eingepreist, während andere das zum höheren Zinssatz zusätzlich bezahlen mussten. Fazit: Die Banken verdienen m.M.n. mit den Zinsen genügend Geld und werden an der künftig nicht ausweisbaren Bearbeitungsbügebühr nicht leiden. Ob DADURCH der Zinssatz steigt wird der Markt entscheiden. Plädoyers -wie hier zu lesen- die die Renditen der Banken verteidigen halte ich persé für absurd und bringt ja sogar die Banker zum grinsen.
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Gruss Wolfgang
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#108
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#109
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![]() Irgendwo stand doch dass das tagecht verjährt...... oder vertue ich mich? ![]()
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Gruss Wolfgang |
#110
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Du hast Deine Forderung geltend gemacht. Das unterbricht bereits den Lauf der Verjährungsfrist.
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Beste Grüße John |
#111
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Beste Grüße John |
#112
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Du hast wohl recht - aber dafür ist das Zustellungsdatum eines Mahnbescheides maßgebend, nicht das Datum der Beantragung desselben !
Und diese Ausfertigung und Zustellung dauert ..... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#113
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#114
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Der Eingang beim Gericht zählt.... Oder nicht?
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#115
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Ja eingang bei Gericht ist Entscheidend für die Verjährung. Wird aber trotzdem knapp wegen der Feiertage.
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Gruß und Ahoi Martin |
#116
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Der Eingang bei Gericht ist das entscheidende Datum, nicht wann der Mahnbescheid bei der
Bank eingegangenen ist ![]()
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Gruß Sylvio ![]() |
#117
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Ja, so hat man mir das beim Amtsgericht auch mitgeteilt - und den Rat gegeben mit Einschreiben/Rückschein zu schicken damit das Eingangsdatum auch dokumentiert ist. Vom Handy mit vielen Grüßen, Stefan
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Gruß, Stefan |
#118
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#119
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Montag ist Frist. Hagen ware per Auto erreichbar. Sollte die Santander nicht zahlen fahre ich eben hin...
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#120
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Die habe ich nachgefordert und auch die wurden dann ohne Rückfrage o.ä. gezahlt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#121
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Freut mich. War bei spk und creditplus auch... Warten wir es sv
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#122
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Hat jemand schon was von der Deutschen Bank zurück Bekommen? Ein Infoschreiben ist Angekommen und besagt das die auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dauert/erstreckt sich aber bis ins Jahr 2015 .
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by Micha ![]() |
#123
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Das meine nicht ich, sondern das BGB; nennt sich Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen: http://dejure.org/gesetze/BGB/203.html
Die Bank gibt sich natürlich gerne den Glorienschein des Großzügigen, wenn sie auf etwas verzichtet, was sie gar nicht hat.
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Beste Grüße John |
#124
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Gäbe es da BF nicht, könnte ich nichts zurück fordern.
![]() Ist schon arg ungerecht wie der Verbraucher informiert wird (vor allem verarscht wird). Immer mehr muss man sich um irgend was kümmern. ![]() Am Montag bin ich auf der Post und beim Amtsgericht. Dann habe ich meine Frist eingehalten. 300 inkl. Zinsen sollten es werden. Die verblase ich doch lieber mit dem Boot, als... Kalli
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![]() "Der schwarze Schwamm!" |
#125
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Moin, ich verstehe die Amtssprache nicht so gut und wäre froh wenn man mir erklären könnte was die Menge der Anzahl ist.
Ich habe hier ein Brief vom Gericht erhalten in dem steht: ...in dem Rechtsstreit A gegen B erhalten sie anliegendes Schriftstück zur Stellungsnahme binnen 2 Wochen. "Das verstehe, nur der Vollständigkeit erwähnt." Dann das: Bitte reichen sie die erforderliche Anzahl an Abschriften gem. §133 Abs. 1 ZPO ein. Wieviel ist denn die erforderlich Anzahl? Hier steht auch keine genaue Anzahl der Kopien. Ich habe eine Rechnung und ein Anschreiben, die ich einreichen täte. Wie viel Kopien soll ich davon machen? "Warum immer so kompliziert, wenn es auch einfach ginge." ![]() Hintergrund ist: Ich habe geklagt und die Bank gab mir die Bearbeitungsgebühren inkl. Zinsen zurück. Nun möchte ich die Gerichtskosten geltend machen und täte einfach eine Kopie der Zahlungsaufforderung vom Gericht zusenden - fertig. Gruß Kalli
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![]() "Der schwarze Schwamm!" |
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