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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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moin,
frei wiedergegeben § 4 binnen: ab 1998 erstmalig in verkehr gebrachte boote und motoren benötigen eine ce- kennzeichnung. wer zuwiderhandelt bekommt hohe geldbußen und evtl verlust versicherungsschutz. wird es wirklich eng gesehen? versicherung? zulassung/anmeldung ? wasserschutz? der anlaß der frage ist ein mercury 300 xs ohne ce? gibt es erfahrungen? kann man so einen kaufen? fahren ohne ce oder gibt es ce-zulassungen im einzelverfahren? spielt es eine rolle wenn ein motor ohne ce mit bj nach 1998 an ein boot mit bj vor 1998 angebaut wird? danke Geändert von talon18 (15.01.2015 um 17:31 Uhr) |
#2
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Deine Shift-Taste scheint zu klemmen!!
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#3
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jein, ja, ja, jein, offensichtlich, weiß ich nicht, ja, ja, nein. Bitte
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Beste Grüße John
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#4
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![]() Zitat:
bei der Zulassung werden Motoren in aller Regel nicht auf CE kontrolliert
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#5
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danke für die erste vernünftige antwort.
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#6
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Lies doch mal die Forumsregeln.
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Beste Grüße John
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#7
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Hier mal kurz rauskopiert,die passende Stelle! Leider sind Regeln nunmal da um eingehalten zu werden wenn man sich Hier aufhalten und beteiligen möchte!!
![]() Zur Technischen Seite: Das ist nix anderes ,wie wenn du in dein Auto einen anderen Motor mit mehr PS einbaust! Geht Jahrelang gut,auch beim TÜV etc! Aber lass mal ein Unfall sein und ein Gutachter zerlegt das Auto! Weg ist er, der Versicherungsschutz! Verhält sie beim Boot nicht anders. Mfg Michael ![]() Da dieses Forum auf einem deutschen Server liegt, unterliegt es der deutschen Rechtsordnung. Für die Benutzung der Foren müssen im Interesse der Gemeinschaft folgende weitere allgemeine Grundregeln beachtet werden: Allgemeine Regeln Zum respektvollen Umgang untereinander gehört auch die Lesbarkeit deiner Beiträge. Vermeide es permanent klein zu schreiben oder Bleiwüsten ohne Satzzeichen und/oder Absätze zu verfassen.
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE ![]() Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947 Geändert von michael.b (16.01.2015 um 08:36 Uhr)
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#8
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Also das mit dem Unfall und Gutachter stimmt so imho nicht ganz. Das Gericht bzw. der Gutachter müsste zu dem Schluss kommen, dass der Motor ohne CE ursächlich für den Unfall oder einen höheren Schaden ist.
Hier wird immer Panik wg. fehlender CE gemacht. Bitte zeigt doch mal Beispiele aus der Wirklichkeit auf wo dem tatsächlich so war. Markus |
#9
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Grnau genommen müsste dann bei einem Boot mit Motorschaden, dass einen neuen Motor bekommt auch neue CE gemacht werden. Ebenso sehe ich Probleme bei Booten mit AB. Nur weil Boot und Motor jeweils CE haben, heisst das nicht, dass das Paket CE hat. So wurde es jedenfalls mir als PC Händler in IT Bereich erklärt. Thema waren damals z.B Maus und Tastatur und Einbaukarten. Das wurde alles heißer gekocht als gegessen...
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#10
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[QUOTE=michael.b;3733670]
Zur Technischen Seite: Das ist nix anderes ,wie wenn du in dein Auto einen anderen Motor mit mehr PS einbaust! Ist was anderes...er wird schon wissen was sein Boot darf (abkann). Wenn ein Motor mit einer höheren PS Leistung in ein Auto was auch original in der selben Baureihe mit diesem ausgestattet wurde, verbaut wird, dann TÜV Abnahme oder Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller mit Meldung der Änderung an die Versicherung. Beim Boot...PS und /oder Gewicht vom Hersteller genehmigt-kein Problem. Jede Versicherung wird ihr o.k. geben. Keine CE für den Motor vorhanden-Hersteller mit Angabe von Motornummer anschreiben...wird dieser einem keine erteilen dann wird es sicher an den Abgasemissionen liegen...aber nicht an der Funktionssicherheit ! In diesem Fall-mit der Versicherung reden...je nach Fahrgebiet wird diese einem trotzdem einen Versicherungsschutz einräumen. talon....manches sollte man nicht fragen... ![]() ![]() Glück Auf! Gunar
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#11
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.. dieser vergleich ist sowas von Blödsinn .... wir haben weder Tüv noch eine versicherungspflicht .. die CE ist eine reine ausbremsung der importe !! ich selber habe in usa ein motor ohne CE gekauft,, keine PAPIERE und es gibt überhaupt keine Probleme !
weder bei der einfuhr in bremerhaven noch bei der Versicherung und Anmeldung !!! der Motor ist auch technisch identisch ,,,mit gleicher abgasnorm .Hersteller produzieren andere garnicht !
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#12
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Solange die zulässige Höchstmotorisierung nicht überschritten wird, kann man einbauen was man will. Ich wusste garnicht, das ein Motor CE bekommt
![]() Das CE-Kennzeichen bestätigt, dass ein Boot ein Mindestmaß an Sicherheit bietet – um es zu erlangen, muss bspw. eine definierte Rundumsicht vom Fahrstand aus gewährleistet sein. Die Zertifizierung erfolgt i.d.R. durch den Hersteller baureihenweise, also nicht für jedes einzelne Boot, sondern für das Baumuster. Ist ein Boot zertifiziert, gehören dazu drei Dinge:
![]() Die Plakette umfasst zwingend die maximal zulässige Anzahl Personen an Bord, die maximale Zuladung, die maximal zulässige Motorleistung sowie die Kategorie (hier: C = küstennahe Gewässer).[/QUOTE]
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Das Leben ist schön ![]() ![]()
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#13
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Falsch; siehe CE-Richtlinie.
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Beste Grüße John |
#14
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Das ist aber doch nur auf die Abgasemission bezogen, oder?
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Das Leben ist schön ![]() ![]() |
#15
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Hallo Talon18,
Ich selbst habe unser Boot auch aus der USA importiert, somit war der Motor und das Boot auch ohne CE. Die " Österreichische" CE Verordnung sagt folgendes: alle in Anhang II aufgelisteten, selbstständig auf dem Markt in Österreich, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem anderen gleichgestellten Staat in Verkehr gebrachten und für den Einbau bestimmten Bauteile; b) in Bezug auf Abgasemissionen für i) Antriebsmotoren, die bei Sportbooten und Wassermotorrädern angebaut bzw. eingebaut sind oder speziell für den Anbau an bzw. Einbau in diese Fahrzeuge bestimmt sind; ii) bei diesen Booten angebaute bzw. eingebaute Antriebsmotoren, an denen ein ‚größerer Umbau des Motors‘ vorgenommen wird; c) in Bezug auf Geräuschemissionen für i) Sportboote mit Motoren mit Z-Antrieb ohne integriertes Abgassystem oder Innenbordmotoraggregate; ii) Sportboote mit Motoren mit Z-Antrieb ohne integriertes Abgassystem oder mit Innenbordaggregaten, an denen ein größerer Umbau des Bootes vorgenommen wird und die danach auf dem Markt in Österreich, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem anderen gleichgestellten Staat innerhalb von fünf Jahren nach dem Umbau in Verkehr gebracht werden; Aber dies gilt nur für aus nicht EU- Länder importierte Motoren oder Boote. Ich habe bei Erzeuger bzw. beim Importeur anhand der Motornummer vorab abgefragt ob ein CE- Zetifikat vorhanden ist. Entscheidend für die Freigabe ist das ursprüngliche Abgasgutachten (in meinem Fall war das Abgasgutachten aus der USA viel strenger als notwendig) Diese Bestätigung als Mail genügte für das CE Gutachten. (Das Gutachten wurde in Deutschland ausgestellt)
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LG Harald
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