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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Forianer,
unser Boot ist beim WSA aus persönlichen Gründen auf den Namen meiner Lebensgefährtin registriert. Nun haben wir uns nach langen Jahren doch dazu entschlossen zu heiraten. Sie hat meinen Namen angenommen. Muss diese Namensänderung auch beim WSA eingetragen werden? Vielleicht kennt sich ja einer von Euch damit aus.
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Gruß Christoph |
#2
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Beste Grüße John
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#3
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Habe heute auch mal beim zuständigen WSA angerufen.
Das Ganze geht auch problemlos schriftlich (nicht ganz unwichtig für die arbeitende Bevölkerung): - Formular downloaden, ausfüllen + unterschreiben. - Kopie vom neuen Perso. - wenn man will (sicherheitshalber) Kopie der Heiratsurkunde - alten Bootsschein im Original - 10 € in bar das ganze in nen Kuvert, Marke drauf und ab damit. Der neue Bootsschein kommt dann auf dem Postweg zurück. Jetzt müssen wir nur noch auf den neuen Perso warten. ![]() Ja, ja, unsere Bürgerämter sind schwer überlastet. ![]()
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Gruß Christoph |
#4
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Der Perso wird zentral in der Bundesdruckerei hergestellt. Das Einwohnermeldeamt ist nur durchleitende Stelle.
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Beste Grüße John
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#5
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Das ist aber böse!
Der Personalausweis darf nicht kopiert werden!(Ausnahme: Schwarz-Raubmordkopier-Geld-Verhinderung bei Banken) Steht im Personalausweisgesetz. Gruß Michael |
#6
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Beste Grüße John |
#7
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bei mir ist das WSA sozusagen ums Eck und daher fahr ich da lieber hin und hab alles gleich in der Hand.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#9
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Auch wenn sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot findet, so stellt die Regierungsbegründung zur Neuregelung klar:
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Soll ist nicht muss ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#10
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Das bindet Behörden oder andere Dritte, da das Kopieren eine Datenerhebung bzw -nutzung wäre. Der Inhaber darf seinen Ausweis durchaus kopieren.
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Beste Grüße John |
#11
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So sehe ich das auch.
Bei persönlichen Erscheinen reicht die Vorlage des PA, da wird keine Kopie gezogen. Deshalb wird das WSA die PA-Kopie auch vernichten, wenn die relevanten Daten (Vor- und Familienname, geboren am und Anschrift) übernommen wurden. In der Natur der Dinge liegt es jedoch, dass diese personenbezogenen Daten, genauso wie die Boots- und Motordaten, beim WSA gespeichert werden - sonst bräuchte es ja kein Kleinfahrzeug-Kennzeichen ![]() Das Einwohnermeldeamt darf die Daten "verkaufen", aber wegen einer PA-Kopie wird sich in die Büx gemacht ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#12
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Hallo,
ich kenne das so, dass die Kopie des Personalausweises (wird auch für die Ausgabe von Schifferdienstbüchern beim WSA verwendet) nach Verwendung für die Datenerfassung entweder auf Wunsch des Ausweisinhaber vernichtet oder mit den beantragten Papieren an den Antragsteller zurückgesendet werden. Die Kopie ersetzt ja nur die persönliche Vorlage durch den Antragsteller. Die Kopie geht also nicht zu den Akten. Bis dann Dominic |
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