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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 05.02.2015, 07:18
Sportskipper Sportskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hast du auch meinen link in #36 gesehen ?
nur um ne Menge Kohle zu sparen.
Ist im Prinzip Baugleich.

mein erster "billiger" ist jetzt schon 5 Jahre alt und hat einige Kartuschen durch. Deshalb hab ich jetzt noch einen zweiten.

Ja, vielen Dank, habe ich gesehen.

Bei dem was das Hobby kostet spielen 25 Euro für die Optik keine Rolle.
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  #52  
Alt 05.02.2015, 07:25
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Naja das ist ja nur der Kocher. du brauchst ja noch die Kartuschen. da sind 12 Stück von vorne rein dabei.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #53  
Alt 05.02.2015, 09:25
Godewind-Skipper Godewind-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Sehr schön. Nur gibt es in Deutschland keine generelle Pflicht zur Abnahme der Gasanlage nach G608.
Ja, und das ist dann die Aufforderung, die festgelegten technischen Regeln für den Umgang mit Flüssiggas auf Booten zu ignorieren ???
Genau das ist es, was ich in meinem ersten Beitrag meinte. Wenn es keinen TÜV gäbe, würdest Du an Deinem Auto dann mit viereckigen Rädern oder mit einer Rohrzange als Lenkradersatz fahren ??
Die technischen Regeln sind von Fachleuten aufgestellt worden, die deutlich mehr Fachwissen auf diesem Gebiet haben als Du und ich. Es ist wie oft im Leben sehr von Vorteil wenn man sich im Grundsatz an solche Regeln hält.
Überdies ist es in D grundsätzlich so, dass Technische Regeln und Arbeitsblätter wie z. B. G 608 zu berücksichtigen sind, auch wenn eine wiederkehrende Prüfung nicht vorgeschrieben ist.

Gruß Jörg
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  #54  
Alt 05.02.2015, 09:31
Benutzerbild von hilgoli
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muss ich eigentlich auf einem Boot mit Gas an Bord auch Logbuch führen und welche Vorschrift regelt das ?


und wie klein muss der geschlossene Raum sein, damit eine undichte Kartusche mit einem Netto Füllgewicht von ca 200gr ein zündfähiges Gemisch erzeugt ?
__________________
Gruß Olli
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  #55  
Alt 05.02.2015, 09:41
Godewind-Skipper Godewind-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Auch nicht nach G607.
FALSCH ! Ohne DVGW - Plakette / Abnahme nach G 607 bekommtst Du heute für ein Wohnmobil keine HU Plakette mehr und bei einem Caravan gilt dies als Geringfügiger Mangel, den Du aber umgehend abzustellen hast ! ( StVZO § 29 und Anlagen)!

Selbst wenn der Caravan auschließlich auf einem Dauercampingplatz steht kommst Du um die Abnahme nicht herum, weil die Platzbetreiber immer mehr darauf achten, um sich im Schadenfalle nicht dem Vorwurf der Fahrlässigkeit und der damit verbundenen Versagung des Versicherungsschutzes auszusetzen. Die ordungsgemäße Prüfung nach G 607 ist oft schon im Mietvertrag für den Campingplatz festgeschrieben.

Grundsätzlich finde ich es persönlich äußerst bedenklich, dass in der heutigen Zeit normaler Menschenverstand und Vernunft oftmals nur über gesetzliche Verpflichtungen durchzusetzen sind.
Im Gegenzug wird sich dann aber wieder über staatliche Gängelung und damit verbundene Kosten ( Prüfgebühren ) beschwert !

Gruß Jörg
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  #56  
Alt 05.02.2015, 09:54
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Hi,

soweit ich weiß, hat ein Einwegfeuerzeug etwa 20L Gas in sich, für ein kleineres Segelboot sicher ausreichend um es zu versenken.
Im Keller darf man übrigens auch keine Gaspullen lagern.

Willy
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  #57  
Alt 05.02.2015, 10:09
dirtyharry dirtyharry ist offline
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Zitat:
Zitat von Godewind-Skipper Beitrag anzeigen
FALSCH ! Ohne DVGW - Plakette / Abnahme nach G 607 bekommtst Du heute für ein Wohnmobil keine HU Plakette mehr und bei einem Caravan gilt dies als Geringfügiger Mangel, den Du aber umgehend abzustellen hast ! ( StVZO § 29 und Anlagen)!

Selbst wenn der Caravan auschließlich auf einem Dauercampingplatz steht kommst Du um die Abnahme nicht herum, weil die Platzbetreiber immer mehr darauf achten, um sich im Schadenfalle nicht dem Vorwurf der Fahrlässigkeit und der damit verbundenen Versagung des Versicherungsschutzes auszusetzen. Die ordungsgemäße Prüfung nach G 607 ist oft schon im Mietvertrag für den Campingplatz festgeschrieben.

Grundsätzlich finde ich es persönlich äußerst bedenklich, dass in der heutigen Zeit normaler Menschenverstand und Vernunft oftmals nur über gesetzliche Verpflichtungen durchzusetzen sind.
Im Gegenzug wird sich dann aber wieder über staatliche Gängelung und damit verbundene Kosten ( Prüfgebühren ) beschwert !

Gruß Jörg

Grundsätzlich richtig.

Aber der TE fragte nach der Benutzung von schraubbaren Gaskartuschen, hier gleiten wir etwas ab.

Noch etwas:

Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Hier wurde genau darauf hingewiesen, was man es NICHT machen sollte.



Hier wurde beschrieben, dass die meisten Unfälle eben durch die falsche Benutzung von Kochgeräten entstanden sind, wovor im obigen link ja gewarnt wurde.

Sollte man das beherzigen, sehe keinen Grund, diese Kocher zu verdammen.

BTW.....ich nutze den Kocher wie in #9 von "Billi" erwähnt, auch schon lange und walte entsprechende Vorsicht ........und noch lebe ich.
__________________
Gruß Rolf



Geändert von dirtyharry (05.02.2015 um 10:15 Uhr)
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  #58  
Alt 05.02.2015, 10:18
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Giligan Giligan ist offline
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Nicht verdammen, sondern von dort verbannen, wo sich Gas sammeln kann.

Anderswo sind die Dinger prima.

Willy
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  #59  
Alt 05.02.2015, 10:46
Godewind-Skipper Godewind-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von dirtyharry Beitrag anzeigen
Grundsätzlich richtig.


Hier wurde beschrieben, dass die meisten Unfälle eben durch die falsche Benutzung von Kochgeräten entstanden sind, wovor im obigen link ja gewarnt wurde.
Grundsätzlich gebe ich Dir da recht, aber auf Deinen Link bezogen
lese ich das aber deutlich anders: Zitat: .....Sicherheits- bzw. Bedienungsaufklebern > für das Sicherheitsproblem ausschlaggebend scheint jedoch primär die Bauart! ....

Sonst wäre ja auch kein Produktrückruf erforderlich !!!
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  #60  
Alt 05.02.2015, 11:23
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
vielleicht mal neu informieren
http://www.autogastanken.de/de/servi...-verboten.html
dazu gibt es auch entsprechende Gerichtsurteile, es war mir jetzt jedoch zu müssig die zu suchen.


wie kann es dann sein, dass in tausenden von Caravan und Wohnmobilen Gasanlagen installiert sind?
wenn diese ordnungsgemäss installiert und korrekt gewartet sind, sehe ich kein Problem darin.
Dass Gaskartuschen nicht in der prallen Sonne zu lagern sind wurde hier schon mehrfach gesagt, wer es trotzdem macht.................
Dass die Autogas-Lobby immer wieder plakativ auf die Sicherheit von Autogas hinweist, ist noch lange kein Beweis dafür, dass ein Auto mit einer LPG-Anlage kein Sicherheitsrisiko in einer Tiefgarage ist. Zumindest private Betreiber von Garagen verbieten deshalb in der Regel immer noch - und zu Recht - das Parken von LPG-betriebenen Fahrzeugen in ihrer Garage. Keine Technik ist 100%-ig fehlerfrei! Nur erzeugen Fehler mal harmlose Folgen und ein anderes Mal die Katastrophe. Fehler in Flüssiggas-Anlagen sind leider meist näher an der Katastrophe.

Ich hatte selbst mal ein Auto (BMW 8 Zyl.) mit LPG-Anlage (von Prins). Lief auch mehrere zig-Tausend Kilometer ohne Probleme. Eines Tages hatte ich dann den typischen Gas-Geruch in meiner Garage. Offenbar eine kleine Undichtigkeit. Gott sei Dank ist nichts passiert. Ich habe das Auto reparieren lassen und sofort verkauft.

Fest eingebaute Gasanlagen in Caravan-Küchen oder auch Booten sind hier bitte nicht mit den mobilen Camping-Gaz-Kochern in einen Topf zu werfen! Es ist der Hersteller - Camping-Gaz - der in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich darauf hinweist, dass der Betrieb in Caravans nicht erlaubt ist.

Gruss


Gerd
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  #61  
Alt 05.02.2015, 11:26
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kornatix kornatix ist offline
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Ich habe jetzt nicht alles in diesem thread gelesen, aber: Gas auf dem Boot ist praktisch, kann aber lebensgefährlich sein, das ist keine Frage.
Trotzdem habe ich auf meinem Boot einen fest eingebauten zweiflammigen Gaskocher mit der üblichen automatischen Wärmesensor-Sperre, falls mal Gas fließt, die Flamme aber aus ist.

Die Gasflasche steht in einer Halterung im Freien, aber gegen Sonne geschützt, in der Außenborder-Motorwanne (= ähnlich wie die Camper das mit ihrem Gaskasten auf der Anhängedeichsel machen). Auf der Flasche sitzt ein zusätzliches Druckminderventil mit Schraub- und zusätzlichem Elektro-Magnetverschluss aus dem Campingzubehör, und der übliche orangefarbene Anschlußschlauch ist schon in der Motorwanne über ein fest verlötetes biegsames Kupferrohr mit dem Kocher in der Kajüte verbunden.

Solange wir den Kocher nicht benutzen, ist die Gaszufuhr also bereits im Freien = in der Motorwanne gesperrt. Wollen wir kochen, müssen wir zunächst per Knopfdruck in der Kajüte den Magnetschalter in der Motorwanne öffnen und dann wie üblich den Kocher aufdrehen und das Gas anzünden. Ist der Kaffe fertig, genügt ein Knopfdruck, und die Gaszufuhr ist wieder in der Motorwanne abgesperrt.

Diese Technik funktioniert bei mir seit über 30 Jahren und ich denke, ich bin selbst dann auf der sicheren Seite, wenn am Anschluss in der Motorwanne mal etwas undicht werden sollte. Trotzdem schnuppere ich natürlich regelmäßig an allen Anschlüssen. Und was die Kartuschenkocher angeht: man kann sich natürlich auch eine Handgranate in die Backskiste legen. Solange keiner am Sicherungsstift wackelt, passiert da auch nichts...
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.

Geändert von kornatix (05.02.2015 um 11:33 Uhr)
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  #62  
Alt 05.02.2015, 12:24
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
... Und was die Kartuschenkocher angeht: man kann sich natürlich auch eine Handgranate in die Backskiste legen. Solange keiner am Sicherungsstift wackelt, passiert da auch nichts...
Fährst du heutzutage tatsächlich noch ohne? Dann angelst du auch bestimmt noch mit diesen komischen "Haken"....
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gregor

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Alt 05.02.2015, 15:01
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kameruner kameruner ist offline
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Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 787
Boot: Sealine Conti 18 / Viamare 380 HD
Rufzeichen oder MMSI: DG4289, MMSI : 211795520
561 Danke in 342 Beiträgen
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Hallo Gemeinde,
nutze zwar keinen auf dem Boot, aber neben dem Zelt.
Praktisch und einfach schnell .
__________________
Grüße vom Main Km 31
Thomas
..... und immer eine handbreit Äppler im Glas .....
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