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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() Zitat:
![]() Oder anders herum: Die CE-Pflicht für den AP ergibt sich NICHT aus der Richtlinie 2006/95/EG, also kann die Pflicht zur Bedienungsanleitung in deutscher Sprache auch NICHT aus dieser Richtlinie abgeleitet werden. Eigentlich logisch, oder ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#27
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Und dazu muss er, innerhalb von 14 Tagen, noch nicht einmal angeben warum
![]() Trotzdem würde mich interessieren, wie eine Klage auf "Bedienungsanleitung in deutscher Sprache" ausgehen würde. Wäre doch viel interessanter als einfach zurückschicken ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#28
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...und wenn die dann einfach eine finden?
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gregor ![]() |
#29
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.... du hast in meinem Beitrag oben etwas überlesen.... und nur die Rosine herausgepickt
![]() ist doch schon ganz schön verwirrend, denn diese Geräte benötigen ja auch CE (und eine deutsche Bedienungsanleitung) Zitat:
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() Geändert von dieter (12.02.2015 um 07:37 Uhr) |
#30
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"Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unvallverhütungsvorschrift..."
1. welche UVV und 2. steht in der UVV, dass eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache Pflicht ist ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#31
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Begriffsbestimmungen gelten nun mal nur für das Gesetz/ Vorschrift, in dem dies Begriffsbestimmung vorgenommen wurde.
Ist ein Rudeboot ohne Motor ein Kleinfahrzeug ![]() Nach BinSchStrO § 1.01 Nr. 14 - JA Nach KlFzKV-BinSch §1 Nr. 2 - NEIN Deshalb ist die Vermischung von Prod-SG und UVV nicht zielführend ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#32
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alles klar... der Begriff "Elektrische Betriebsmittel" wird also je nach Gesetz unterschiedlich interpretiert...
Elektrische Betriebsmittel (Richtlinie 2006/95/EG) wie z. B. Haartrockner, Kaffeemaschinen, Leuchten, alle Geräte die mit Spannung zwischen 50-1000V Wechselspannung oder 75-1500V Gleichspannung betrieben werden. Neben der CE-Kennzeichnung müssen Name und Anschrift des Hersteller, Herstellerzeichen oder die Handelsmarke, die wesentlichen Hinweise zu Strom, Spannung, Leistung usw. am Gerät angebracht und eine verständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache beigefügt sein. Quelle: http://www.berlin.de/lagetsi/themen/40082.html Unter einem elektrischen Betriebsmittel versteht man ein elektrisches Bauelement, eine Baugruppe oder ein Gerät einer elektrischen Anlage. Die wörtliche Definition lautet: „Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.“ – Definition nach Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) A3: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Betrieb...ktrotechnik%29
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#33
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![]() Zitat:
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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