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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootstrailer Fremdverwendung
Hallo Wassersportfreunde,
habe auf meinem kleinen Bootstrailer Länge 4,50m grünes Kennzeichen, eine Aluriffelblechplatte montiert. Ich will damit Sportgeräte transportieren. z. B. Fahrräder, Roller ohne Zulassung, Surfbrett, natürlich auch mein kleines Boot, evtl. alles zusammen. Gibt es irgendwo eine Regelung (ggf. schriftlich), wo (auch gegenüber den Herren in Blau) festgelegt ist, was Sportgeräte sind und welche ich auf dem Anhänger transportieren darf. Mit maritimen Grüßen aus dem bayerischen Dasa |
#2
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Soweit ich weiss sind Fahrräder oder Fahrzeuge ohne Zulassung keine Sportgeräte.
Nur Fahrzeuge die keine Zulassung erhalten können, z.B. Motorräder ohne Blinker da ausschließlich fürs Gelände. Wäre somit Steuerhinterziehung, oder einfach schwarzes Kennzeichen und keine Probleme. Steuer ist ja nicht so teuer. Oder Glück haben und nicht erwischt werden. http://www.bootstechnik.de/2013/04/2...-von-trailern/ Ziemlich unten steht was zu deiner Frage
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#3
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Hallo Dasa,
wie Dieter schon beschrieben hat, würde mir das 3 x überlegen da grünes Kennzeichen.
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Grüße vom Main Km 31 Thomas ..... und immer eine handbreit Äppler im Glas ..... |
#4
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Hallo Dasa!
Grünes Kennzeichen + "zweckfremde" Verwendung = Steuerbetrug. In wie weit bei Dir jetzt eine "zweckfremde" Verwendung vorliegt, hängt von der Einstufung Deines Trailers ab. Um herauszufinden, was jetzt mit dem eigenen Trailer ist, gibt es ein Verzeichnis vom Kraftfahrt-Bundesamt, in dem sämtliche Fahrzeugklassen systematisch aufgeführt sind. Darin steht passend zu den Nummern J und (4) [=zusammen ergibt das die Schlüsselnummer] auf der Zulassungsbescheinigung I, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und wie es zulassungsseits eingestuft ist.(ab Seite 46 für Anhänger) z.B.: Bei mir ist das die 85 0100: (Seite 62) Spezialanhänger nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) FZV zur Beförderung-von Sportgeräten: SDAH für Sportgeräte. Hier gibts noch die Fussnote 7.6: 7.6) Jeweils zutreffende Kurzbezeichnung in den Fahrzeugpapieren bei der Fahrzeug- und Aufbauart angeben.- Hier steht bei mir "Bootstransporter" Soweit ich das jetzt verstehe ist jede andere Verwendung als der Transport von Booten mit meinem Trailer eine "zweckfremde" Verwendung und somit nicht erlaubt bzw. wird bei einer entsprechenden Kontrolle durch die Gesetzeshüter als Steuerhinterziehung eingestuft. Und seit dem Fall Höneß....
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Gruß Daniel " We´re gonna need a bigger boat." Chief Martin Brody, 1975 > Glastron Carlson CV23 < >Roger Clark Glastron SSV 174< >Glastron V153 Futura< |
#5
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Servus!
Hab nen Aluträger vorne auf der Deichsel und transportiere damit ne Zulassungsfreie Vespa (Versicherungskennzeichen). Hab den ganzen quatsch mit Finanzamt, Zulassung, etc. offiziell durchgeorgelt, weil ich keine Lust hatte, später Ärger zu haben. Ergebnis: Ich fahre schwarzes Kennzeichen. Ohne irgendwelchen Diskussionsspielraum seitens der Behörden. Schöne Grüße, Jan |
#6
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Zitat:
Die Interpretation des Begriffs "Sportgeräte" i.S.d. § 3 Abs.2 Nr.2e FZV ist der Rechtsprechung vorbehalten. Selbst die Kommentatoren sind sich nicht ganz einig, wo die Grenzen zu ziehen sind. Die Einen definieren "Sport" als jede nicht gewerbliche freiwillige Tätigkeit zur körperlichen Ertüchtigung oder zur Erzielung von Höchstleistungen. Andere wollen die gewerbliche Tätigkeit mit einbeziehen. Die Gerichte orientieren sich jedenfalls i.d.R. an der Zweckbindung oder einfach ausgedrückt: das Privileg der Zulassungsfreiheit für Bootstrailer gilt nur für den Transport von Booten. Die Polizei wird in Kenntnis der Definitionsproblematik in aller Regel bei einer Kontrolle den § 3 FZV großzügig auslegen und beispielsweise über ein Fahrrad auf der Deichsel oder ein Surfbrett im Boot großzügig hinwegsehen, solange das nicht der einzige Transportzweck ist. Bei einem Motorroller dürfte der Interpretationsspielraum aber erschöpft sein. Ein Herr in Blau |
#7
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Hallo Mercurius!
Nur interessehalber: mit welchen Konsequenzen hat man zu rechnen, wenn z.B. auf dem Bootstrailer mit grünem Kennzeichen eine Vespa oder ein Kleiderschrank transportiert wird?
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Gruß Daniel " We´re gonna need a bigger boat." Chief Martin Brody, 1975 > Glastron Carlson CV23 < >Roger Clark Glastron SSV 174< >Glastron V153 Futura< |
#8
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Hi,
Strafe und nachzahlen der KFZ-Steuer des Hängers seit er in deinem Besitz ist, oder wars seit der Erstzulassung?? Irgendwie so was... Grüße Christopher
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Aktuelles Boot: Ranger 188vs Bassboat mit 150ps Yamaha VMAX 2 Takt “im Refit” Unterwegs auf der Donau, Lago di Bolsena, Spanien, CZ und wo es mich noch hinverschlägt wird die Zukunft zeigen! Bassfishing changed my life…
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#9
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Vielleicht dürftest du noch ein Pferd drauf packen , die haben meines Wissens auch eine grüne Nummer
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#10
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Zitat:
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Gruß Daniel " We´re gonna need a bigger boat." Chief Martin Brody, 1975 > Glastron Carlson CV23 < >Roger Clark Glastron SSV 174< >Glastron V153 Futura< |
#11
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Zitat:
2. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz( §§ 1, 6 Abs.1 PflichtVersG) = Straftat 3. Steuerhinterziehung, wenn der Transport wider besseren Wissens erfolgte (§ 370 Abs.1 AO) = Straftat -- oder -- leichtfertige Steuerverkürzung, wenn man es nicht besser wusste (§ 378 Abs.1 AO) = Ordnungswidrigkeit Wegen tateinheitlicher Begehung wird eine Gesamtstrafe ausgesprochen. Die Tagessätze orientieren sich an der Einkommenshöhe des Täters.
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#12
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Ne, aber Pferdeanhänger wo das Ponny sonst drin steht 😜 |
#13
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Moin,
meine Meinung: Wenn man den Trailer regelmäßig zum Transport von anderen Sachen verwenden und dazu auch baulich verändern möchte (Riffelblechplatte), dann sollte man sich auch den "Luxus" des schwarzen Kennzeichens gönnen, zumal Du gegenüber einem zusätzlichen Transportanhänger doch schon Kosten einsparst (Anschaffung, Ersatzteile, HU...). Das kostet wirklich nicht viel Geld und man ist in jedem Fall stressfrei unterwegs. Würde ich jedenfalls so machen, wenn mein Bootstrailer in der Lage wäre, meinen "normalen" Transportanhänger (mit schwarzem Kennzeichen) zu ersetzen. Beste Grüße, Marius |
#14
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Kfz-Steuer für Anhänger: Je angefangene 200 Kg: = 7,46 Euro/Jahr
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Gruß Heinz, |
#15
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Hallo,
möchte Allen, die mir geantwortet haben danke sagen. Werde nun doch ein schwarzes Nummernschild dranmachen. Mit maritimen Grüßen Dasa |
#16
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Wollte bei meinem Jetloader für Jetski + Quad auch ein schwarzes Nummernschild "dranmachen", wollten die von der Zulassungsstelle aber nicht. Ich müsse erst zum TÜV und ein Gutachten bringen, daß der Hänger auch für Transporte geeignet ist. Ja gehts noch? War dann beim TÜV mal ohne Anhänger und wollt denen mal die Papiere zeigen. Der Freundliche meinte haben sie einen termin? Lassen sie sich einen geben und kommen sie mit dem Anhänger wieder, dann machen wir Gutachten.
Habs dann gelassen. War mir zu blöd un zu teuer. |
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