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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#52
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Hallo Fred ... kommt noch was nach?
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#53
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Du musst mal überlegen, wann und wo du ein "Dokument" brauchst.
Hafenmeister: Die fragen i.a. nach "papier du bateau" - und nehmen was man ihnen gibt. Meistens wollen sie das als eine Art "Pfand", dass du auch am nächsten Tag deine Hafengebühren zahlst. Ob das ein amtliches, halbamtliches oder sonst was Papier ist - egal, hauptsächlich Papier. Behörden: Die sind schon genauer und nehmen das, was sie kennen, z.B. Flaggenzertifikat oder IBS. Nur sind / waren die Kontrollen durch Gendarmerie, Douane etc. in den letzten Jahren extrem selten oder bei eindeutig privaten Booten gegen Null. ABER: Angesichts der derzeitigen "Sicherheitslage" in Frankreich würde ich mich auf "... kaum kontrolliert .." in 2015 nicht mehr verlassen und mir ein IBS oder Flaggenzertifikat besorgen - leider! Ach so: Es kann dir in franz. Häfen passieren, dass du nach dem Versicherungsnachweis gefragt wirst, also auch mitnehmen. Wolfgang |
#54
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Danke Wolfgang für die plausible Erklärung.
Versicherung habe ich, IBS kommt dann noch hinzu. Grüße Frank |
#55
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Hallo Frank!
Schau Dir das mal an!https://sites.google.com/site/carnet...mantations/icc Gruß, Helmut |
#56
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#57
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![]() Zitat:
Den Link aufbewahren, für den nächsten der fragt ![]() |
#58
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Hallo Frank,
ich stehe vor einem ähnlichen Problem wie Du. Möchte ebenfalls in diesem Jahr für zwei Wochen mit Boot nach Südfrankreich (ca. 40 km westlich von Port Grimaud). Eigentlich wollte ich anfangs auch nur mit der jetzigen WSA-Zulassung runterfahren, was mich jedoch etwas zum Nachdenken gebracht hat, ist die Tatsache, dass die WSA-Zulassung keinerlei Ausführungen in französischer Sprache enthält. Ich spreche zwar schon ein wenig französisch, aber wenn man an die falschen Beamten der französischen Wasserschutz kommt, weiß ich nicht, wo das endet... Hab nicht wirklich Lust darauf, wegen so etwas im Urlaub Probleme zu bekommen. Ich werde auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Urlaub mal beim WSA anrufen und nachfragen, ob die deutsche WSA-Zulassung mittlerweile auch im Mittelmeerbereich Frankreichs akzeptiert wird oder nicht. Die Frage ist nur, ob man da eine verlässliche Auskunft erhalten wird... Gruß Patrick |
#59
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Hallo Patrick,
du hast die vielen Meinungen und auch Widersprüchlichkeiten gelesen. Am Ende wirst Du Dir eine eigene Meinung dazu bilden müssen. Ich bin auch immernoch am lesen und recherchieren, um eine eindeutige Regelung zu finden. Mein Resüme: Relevant sind die französischen Bestimmungen, dazu ganz gut der Beitrag von Helmut #55. Ich habe noch folgendes Zitat gefunden "Andere Höchstmaße oder Besonderheiten gelten z. B. in folgenden Ländern: Frankreich: max. Zuglänge 18 m. Für Wassersportfahrzeuge, die auf dem Trailer durch Frankreich durchgeführt werden, muss der "Internationale Bootsschein" (IBS) oder das Flaggenzertifikat als Eigentumsnachweis mitgeführt werden." Quelle: http://www.slipway.de/tips_trailer.cfm Also der Eigentumsnachweis ist auch für die Herren zu Land interessant. Ich kenne Frankreich recht gut und weiß, dass man grundsätzlich den rein nationalen Dokumenten - was unsere Zulassungsdokumente ja sind - mehr oder wenig skeptisch gegenübersteht. Ich werde im Juni kurz vor dem Urlaub den IBS holen, mein Ansatz bei diesem Thema war die rechtliche Grundlage kennenzulernen ... und das ist recht schwierig! Grüße Frank
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#60
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Hallo Frank,
nach derzeitigem Kenntnisstand werde ich wohl auch in den sauren Apfel beißen und mir lieber nen IBS zulegen, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir werden übrigens auch im Juni runterfahren. ![]() ![]() Grüße Patrick Geändert von P-23 (20.01.2015 um 19:01 Uhr)
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#61
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Nicht zu knapp kalkulieren, denn mitten in der Saison kann die Neuausstellung schon ein paar Wochen dauern.
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#62
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Nur mal so zum Nachdenken:
Wie haben wir das früher gemacht. Da sind wir doch einfach mit einer rein deutschen Autozulassung mit einem nur in deutsch geschriebenen Führerschein und Fahrzeugschein in den Urlaub ins Ausland gefahren. ![]() Und trotz, dass beide Scheine vom Landratsamt ausgestellt wurden, wurden sie immer anerkannt. ![]() Gruß Axel |
#63
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![]() Zitat:
Grüße Frank |
#64
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![]() Zitat:
Hast Du schon mal mit der französischen Polizei am Straßenrand diskutiert? Ich ja ... macht keinen Spaß. Für den Fall bin ich froh, hab ich mein Papierchen dabei - soll ja schließlich Urlaub sein! Grüße Frank
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#65
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Ich weiß nicht was hier eigentlich noch diskutiert wird. In meinen Beiträgen Nr. 16 und 17 auf Seite 1 steht alles rechtlich geprüft drin.
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Beste Grüße Andreas Wer etwas erreichen will sucht Wege, wer etwas verhindern will sucht Gründe. |
#66
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![]() Zitat:
Gemeinsam haben wir nach den rechtlichen Anforderungen an die Schiffspapiere im französischen Seegebiet und der Reise durch das Land gesucht. In Helmuts Beitrag #55 findest du den Link in die französische Gesetzgebung, der exakt beinhaltet was mitzuführen ist. Dein Link beschreibt die Bestimmungen Binnen und reißt Ausland nur sehr unkonkret an. Grüße Frank |
#67
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Hallo,
ich sehs mal so, ob der IBS nun wirklich gebraucht wird oder nicht ist vielleicht noch nicht ganz geklärt. Ich habe Bodenseezulassung und könnte mit dieser überall fahren, wenn ich aber an einen schlecht gelaunten Polizisten oder Hafenmeister gerate habe ich ein Problem im Urlaub. Wir reden hier von 10,- Euro pro Jahr für den IBS, für mich sind diese 10,- Euro kein Problem ich habe IBS und Bodenseezulassung und gehe somit eventuellen Problemen im Urlaub aus dem Weg. Sollte aber jeder selbst für sich entscheiden. Grüße Gerd
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Ich klagte, dass ich keine Schuhe hätte, bis ich einen Mann traf, der keine Füße hatte. |
#68
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![]() Zitat:
das trifft nicht so ganz zu, denn ich schrieb: "Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen auf ausländischen Binnengewässern gilt das jeweilige nationale Recht. Vielfach werden die deutschen Kennzeichen anerkannt. Dies ist bekannt für: Frankreich, Italien, Niederlande, Tschechische Republik, Bodensee (auch schweizerische und österreichische Teile), Republik Polen." Also nicht auf See und in anderen Gebieten, dort dann IBS oder Flaggenzertifikat. Genauer wird es auch in den Folgediskussionen nicht.
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