boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 02.03.2015, 09:48
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.237
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.714 Danke in 1.713 Beiträgen
Standard MwSt-Frage F/D/I/HR

Hallo,

wir haben bei einem französischen Händler unser neues, gebrauchtes Boot gefunden. Es ist Baujahr 2010 und der Vorbesitzer war ein Franzose.
Angemeldet war es auf Korsika.

Momentaner Eigentümer ist definitiv der Händler. Die Löschung in Frankreich übernimmt der Händler.

Übernehmen werde ich das Boot in Italien, da im Kaufpreis (>100.000 €) der Transport enthalten ist.

Von Italien aus geht das Boot dann auf dem Seeweg nach Kroatien, wo es seinen permanenten Liegeplatz bekommen soll.

Nun zu meiner Frage: Der Händler könnte eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer auf meine deutsche GmbH ausstellen.
Die GmbH würde mir das Boot dann mit Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Unter'm Strich hätte ich 3% Mehrwertsteuer gespart (21% franz. Mwst - 19% deutsche Mwst). Außerdem zahle ich lieber an Deutschland, als an Frankreich.

Wäre das alles steuerrechtlich in Ordnung?
Oder gibt es irgendwelche Fallstricke?

LG
Conni
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 02.03.2015, 10:19
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: Brunsbüttel
Beiträge: 3.481
Boot: Sunseeker San Remo
38.009 Danke in 7.742 Beiträgen
Standard

21-19 = 3????
Mit dir möchte ich auch gerne mal Geschäfte machen.


Gruß, Frank.
__________________
Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 02.03.2015, 10:23
freerider13 freerider13 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 25.06.2012
Beiträge: 2.286
1.600 Danke in 904 Beiträgen
Standard

Hmmm...

Ich kenne mich zwar nicht 100%ig aus damit, aber ich glaube nicht, dass du eine Rechnung ohne MwSt. einfach so weiterreichen kannst. Nach meinem dafürhalten müsste dir der Händler zumindest eine Rechnung mit französischer Mwst. ausstellen, die du dann entsprechend vom Staat zurückforderst (bzw. deine GmbH) und dann eine Neuversteuerung zum deutschen Steuersatz vornimmt. Erst dann sind überhaupt die Grundlagen geschaffen (Kaufrechnung mit deutscher MwSt.), dass dir deine GmbH wiederum eine Rechnung mit deutscher MwSt. ausstellen kann (durchlaufender Posten).

Aber bei Beträgen in der Größenordnung würde ich an deiner Stelle so und so einen Steuerberater konsultieren...


Schöne Grüße,
Jan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 02.03.2015, 10:54
Benutzerbild von lyrbi
lyrbi lyrbi ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.03.2011
Ort: Boele/Juchte/Kettwig
Beiträge: 243
Boot: Monterey 256 Cruiser
Rufzeichen oder MMSI: DK6766 oder 211578030
221 Danke in 146 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen

Wäre das alles steuerrechtlich in Ordnung?
Oder gibt es irgendwelche Fallstricke?

LG
Conni
Moin Moin,

schau mal nach: Innergemeinschaftliche Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen, z.B. hier ab Punkt 4.0
Danach wirst Du eh deinen Steuerberater anrufen
__________________
noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 02.03.2015, 11:01
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2002
Beiträge: 5.539
6.562 Danke in 2.557 Beiträgen
Standard

wenn das Boot durch den Vorbesitzer privat genutzt wurde, sollte die Mwst schon vollständig abgeführt sein. Dann sollte der Händler aber einen Mwst Nachweis z.B. die original Rechnung vom Erstbesitzer aushändigen können.
__________________
Gruß Olli
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 02.03.2015, 11:04
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.237
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.714 Danke in 1.713 Beiträgen
Standard

Die 21 war ein Tippfehler. Sollte eigentlich ne 22 sein.
Etwas verunsichert habe ich gerade nochmal gegoogelt.
Frankreich hat ja nur 20% . Hab das wohl mit Italien verwechselt.

Trotzdem würde sich das noch lohnen.

Sobald uns die Umsatzsteuer-ID vorliegt, schreiben wir an unsere Kunden in Luxemburg und Belgien immer Rechnungen ohne Mwst.
Bei den Schweizern (Nicht-EU) brauchen wir Ausfuhrbescheinigungen.
Wir verkaufen allerdings keine Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge.
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)

Geändert von Conni (02.03.2015 um 11:10 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 02.03.2015, 11:08
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.237
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.714 Danke in 1.713 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Danach wirst Du eh deinen Steuerberater anrufen
Hast Recht
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 02.03.2015, 11:37
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.237
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.714 Danke in 1.713 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
wenn das Boot durch den Vorbesitzer privat genutzt wurde, sollte die Mwst schon vollständig abgeführt sein. Dann sollte der Händler aber einen Mwst Nachweis z.B. die original Rechnung vom Erstbesitzer aushändigen können.
Es geht mir nicht um den Nachweis der abgeführten Mwst.
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 02.03.2015, 12:14
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2002
Beiträge: 5.539
6.562 Danke in 2.557 Beiträgen
Standard

d.h. der MWSt Status des Bootes in der EU ist dir egal und du möchtest auch dann erneut MWST zahlen wenn das Boot bereits den Status der Gemeinschaftsware erlangt hat ?

oder ist dir mitgeteilt worden, dass für das Boot noch keine Mwst. gezahlt wurde und es daher zweifelsfrei keinen Gemeinschaftswaren Status hat ?

Ps.

Innergemeinschaftlicher grenzüberschreitende Verkehr für nicht Gemeinschaftsware mit Einfuhrbehandlung am Zielort = T 1 Papier erforderlich


Innergemeinschaftlicher grenzüberschreitende Verkehr für Gemeinschaftsware> T2 Papier möglich, aber nicht zwingend notwendig wenn ein Nachweis des Gemeinschaftswaren Status auf anderem Weg erbracht werden kann.
__________________
Gruß Olli
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 02.03.2015, 12:30
Benutzerbild von idefix01
idefix01 idefix01 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: Franken
Beiträge: 1.676
Boot: Azimut
2.050 Danke in 942 Beiträgen
Standard

Kannst Du ohne Probleme machen, Finanzamt wird sich kauf wehren Probleme gibt es nur, wenn du es dir mit Verlust verkaufst um das Betriebsergebnis zu schmälern. Bei 1:1 sehe ich auch bei Branchenfremden Handel kein Problem, da du dadurch ja keine Steuerrückzahlungen erwirkst.

UStIDNr. bei GmbH mal vorausgesetzt

Wolfgang
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 02.03.2015, 12:33
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.237
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.714 Danke in 1.713 Beiträgen
Standard

@hilgoli
Wenn der momentane Eigentümer eine französische Firma ist und diese
das Boot an mich als deutschen Privatmann verkauft, dann muss doch (wie bei allen anderen Waren auch)
eine Rechnung mit der französischen Mwst. erstellt werden.
Diese Rechnung dürfte doch als Nachweis der gezahlten Mwst. ausreichen. Oder nicht?

Wenn meine deutsche GmbH eine Rechnung ohne Mwst. bekommt, dann erstellt die GmbH eine Rechnung an mich als Privatmann mit Mwst.
Das dürfte dann doch auch ausreichen?

Oder läuft da bei Gebrauchtfahrzeugen was anders?
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 02.03.2015, 12:42
Benutzerbild von idefix01
idefix01 idefix01 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: Franken
Beiträge: 1.676
Boot: Azimut
2.050 Danke in 942 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
@hilgoli
Wenn der momentane Eigentümer eine französische Firma ist und diese
das Boot an mich als deutschen Privatmann verkauft, dann muss doch (wie bei allen anderen Waren auch)
eine Rechnung mit der französischen Mwst. erstellt werden.
Diese Rechnung dürfte doch als Nachweis der gezahlten Mwst. ausreichen. Oder nicht?

Wenn meine deutsche GmbH eine Rechnung ohne Mwst. bekommt, dann erstellt die GmbH eine Rechnung an mich als Privatmann mit Mwst.
Das dürfte dann doch auch ausreichen?

Oder läuft da bei Gebrauchtfahrzeugen was anders?
Eigentlich ja,

(Geändert: ok vergiss das mit der Differenzbesteuerung)
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 02.03.2015, 12:46
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.237
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.714 Danke in 1.713 Beiträgen
Standard

Damit auch hinfällig
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 02.03.2015, 12:48
Benutzerbild von idefix01
idefix01 idefix01 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: Franken
Beiträge: 1.676
Boot: Azimut
2.050 Danke in 942 Beiträgen
Standard

Solltest Du jemals kontrolliert werden wird halt nachgeforscht wenn da steht Conni Mustermann Fleischwaren GmbH und unten steht ein Boot im Text
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 02.03.2015, 13:09
MichaB. MichaB. ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.11.2012
Beiträge: 803
545 Danke in 349 Beiträgen
Standard

Wenn Deine GmbH mit Booten handelt mag das gehen, ansonsten kann Dir die USt um die Ohren fliegen bei Deinem innergemeinschaftlichen Erwerb, mit dem Ergebnis, dass Deiner GmbH der VoSt Abzug versagt wird. Verkaufst dann weiter an Dich darfst nochmal bezahlen. Auch ist zu prüfen welches USt-Recht überhaupt greift, ich tippe mal auf das HR-USt Recht, da die Lieferung dort endet und das ganze mit D nix zu tun hat. Lass das von Deinem Steuerberater checken und Dir schriftlich geben. Das kostet natürlich und die Frage ist ob Du nicht gleich die fr. USt bezahlen solltest.
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 02.03.2015, 13:29
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.237
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.714 Danke in 1.713 Beiträgen
Standard

Hab gerade die Rechnung aus Frankreich bekommen.
Es sind 2 Positionen mit Bruttobeträgen aufgeführt.
Pos. 1 BATEAU D'OCCASION
Pos. 2 Hersteller+Typ
Im Abschluss ist ausgewiesen
TOTAL HT (Nettobetrag (hors taxes - vor Steuern))
TOTAL TVA (Steuerbetrag)
TOTAL TTC (Betrag incl. Steuer (toutes taxes comprises - incl. aller Steuern))

Merkwürdigerweise stecken zwischen netto und brutto nur 8,32%

Damit hat sich das Thema wohl erledigt.

Aber wie kommt dieser Mehrwertsteuersatz zustande?
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 02.03.2015, 13:36
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.237
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.714 Danke in 1.713 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MichaB. Beitrag anzeigen
ansonsten kann Dir die USt um die Ohren fliegen bei Deinem innergemeinschaftlichen Erwerb, mit dem Ergebnis, dass Deiner GmbH der VoSt Abzug versagt wird
Da keine Vorsteuer geltend gemacht wird, kann auch nix um die Ohren fliegen.

Da aber deutlich weniger als 19% berechnet werden - kommt das ja eh nicht in Frage.
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 02.03.2015, 13:57
Benutzerbild von idefix01
idefix01 idefix01 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2007
Ort: Franken
Beiträge: 1.676
Boot: Azimut
2.050 Danke in 942 Beiträgen
Standard

Differenzbesteuerung

Du zahlst nur die MwSt auf einfach gesagt den Aufschlag des Verkäufers
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 02.03.2015, 13:58
Benutzerbild von JOS
JOS JOS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.06.2006
Ort: Zuhause
Beiträge: 1.019
Boot: Jeanneau
882 Danke in 493 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Hab gerade die Rechnung aus Frankreich bekommen.
Es sind 2 Positionen mit Bruttobeträgen aufgeführt.
Pos. 1 BATEAU D'OCCASION
Pos. 2 Hersteller+Typ
Im Abschluss ist ausgewiesen
TOTAL HT (Nettobetrag (hors taxes - vor Steuern))
TOTAL TVA (Steuerbetrag)
TOTAL TTC (Betrag incl. Steuer (toutes taxes comprises - incl. aller Steuern))

Merkwürdigerweise stecken zwischen netto und brutto nur 8,32%

Damit hat sich das Thema wohl erledigt.

Aber wie kommt dieser Mehrwertsteuersatz zustande?
Vielleicht hat es damit zu zun?
http://www.gruendl.de/leasing-und-fi...ung-boote.html
__________________
Gruß Jürgen
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 02.03.2015, 14:09
MichaB. MichaB. ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.11.2012
Beiträge: 803
545 Danke in 349 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Da keine Vorsteuer geltend gemacht wird, kann auch nix um die Ohren fliegen.

...
Natürlich machst Du beim IG Erwerb Vorsteuer geltend, das fällt Dir bloß nicht auf, da identisch mit der USt und in Summe alles 0 ist.

Aber hat sich ja eh schon alles geklärt, freu Dich !
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 02.03.2015, 14:33
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.237
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.714 Danke in 1.713 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MichaB. Beitrag anzeigen
..., freu Dich !
Na ja - 3% Differenz aus der Mwst wären schon schön gewesen.

Freu mich aber trotzdem - auf's neue Boot!

Danke für eure Hilfe!
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 02.03.2015, 19:44
Justforfun Justforfun ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.11.2012
Ort: Bad Blumau
Beiträge: 2.451
Boot: Sense 43
2.595 Danke in 1.049 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Hallo,

wir haben bei einem französischen Händler unser neues, gebrauchtes Boot gefunden. Es ist Baujahr 2010 und der Vorbesitzer war ein Franzose.
Angemeldet war es auf Korsika.

Momentaner Eigentümer ist definitiv der Händler. Die Löschung in Frankreich übernimmt der Händler.

Übernehmen werde ich das Boot in Italien, da im Kaufpreis (>100.000 €) der Transport enthalten ist.

Von Italien aus geht das Boot dann auf dem Seeweg nach Kroatien, wo es seinen permanenten Liegeplatz bekommen soll.

Nun zu meiner Frage: Der Händler könnte eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer auf meine deutsche GmbH ausstellen.
Die GmbH würde mir das Boot dann mit Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Unter'm Strich hätte ich 3% Mehrwertsteuer gespart (21% franz. Mwst - 19% deutsche Mwst). Außerdem zahle ich lieber an Deutschland, als an Frankreich.

Wäre das alles steuerrechtlich in Ordnung?
Oder gibt es irgendwelche Fallstricke?

LG
Conni
Hallo Conni...rein theoretisch könnte die französische Firma gegen UID Nummer deiner deutschen Firma eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen....jedoch muss es einen Nachweis geben, dass das Boot auch nach Deutschland geliefert wurde....ein CMR und eine bezahlte Transportrechnung wäre ein tauglicher Nachweis.....ein Boot kann nur dort versteuert werden, wo es sich auch körperlich befindet....

Mit Frankreich wird's schwieriger, da es dort das French Leasing gibt, da bezahlt man nur ca. 9 % Mehrwertssteuer auf die Leasingraten...wahrscheinlich ist es besser und wasserdicht wenn der Franzose das Boot zum offenen Restwert rauskauft und in Frankreich versteuert...du kannst natürlich mit einem Steuerberater reden....aber in deinem Fall wird sich eine Trickserei kaum lohnen....liebe Grüße Bernhard
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.