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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 04.07.2006, 06:50
Benutzerbild von Piratensmart
Piratensmart Piratensmart ist offline
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Standard Darf er oder nicht?

Wir beschäftigen uns gerade mit folgender Frage:

Motorboot mit 2,3 PS, Skipper mit SBF am AB ein 12 Jähriger.
Darf der Junge (binnen) am Steuer sein? Da Führerscheinfrei eigentlich ja... aber war da nicht die Prüfungsfrage, dass 16 das Mindestalter am Steuer ist? Oder gilt das nur ab 5 PS?

Wenn das Mindestalter 16 ist, warum fahren dann so viele Elektro Boote auf unseren Seen mit Kindern am Steuer?

Wer weiss die richtige Antwort?

LG
Michael
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Segeln ist nichts besonderes, es macht einfach Spass!
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  #2  
Alt 04.07.2006, 07:05
Benutzerbild von Bernd-Andreas
Bernd-Andreas Bernd-Andreas ist offline
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Standard

Hallo Michael,

zu dieser Frage wirst Du verschiedene Antworten bekommen, da ein jeder die Frage anders auslegt.
Icxh würde sagen -in Anbetracht der Motorstärke und das ein SBF-Besitzer an Bord ist- JA, er darf.
(Mein Opa hat mich auch als 7jähriger auf seinem Feld mit seinem 3,5t Traktor fahren lassen )
Zudem sieht man an der Küste sehr oft "junge Jugendliche" in Schlauchbooten mit wesendlich stärkeren Motoren als 2,3 PS...

Gruß
Bernd-Andreas
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  #3  
Alt 04.07.2006, 07:34
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
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Hallo!
Ich würde sagen, er darf nicht.
Mit dem Traktor ist das ne andere Sache. Er hat dich als 7-Jähriger auf Privatgrund fahren lassen. Im Straßenverkehr hätte er es auch nicht gemacht.
Obwohl es auch wieder eine Auslegungssache ist. Wenn ich z.B. ein Auto abschleppe muß der im gezogenen Fahrzeug geistig und körperlich in der Lage sein dieses durzuführen. Da gibt es auch keine Altersbeschränkung. Theroretisch braucht er dazu nicht mal 14 Jahre alt zu sein.
Ich meine allerdings das es beim Boot anders ist und das Mindestalter von 16 vorgeschrieben ist. Ich will mich da aber nicht wirklich festlegen.
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Gruß Thomas


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  #4  
Alt 04.07.2006, 07:58
Benutzerbild von Bomber
Bomber Bomber ist offline
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Aus dem Bauch raus würde ich sagen, er darf.

Den Schein muß der verantwortliche Schiffsführer haben, der vor Fahrtantritt zu bestimmen ist. Der Schiffsführer muß ja nicht unbedingt der Steuermann sein.
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Gruß,
Philip
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  #5  
Alt 04.07.2006, 08:03
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MarkusB MarkusB ist offline
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Ich denke er darf.

16Jahre muß er nur sein, um den Führerschein machen zu können. Der Rudergänger muß ja "nur" geeignet sein, wenn jemand mit Führerschein an Bord ist - In wie weit ein Kind aber dazu geeignet ist, ist natürlich fraglich und sicherlich von Fall zu Fall verschieden.

Gruß Markus
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  #6  
Alt 04.07.2006, 08:14
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Kanzler Kanzler ist offline
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In einem anderen Thread war mal die Rede davon, dass Kinder "körperlich und geistig geeignet" sein müssen, um ein FS-freies Boot zu führen. Von einer klaren Altergrenze war da mW nicht die Rede und dort ging es gar um das alleinige Benutzen eines Tenders!

Kanzler
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  #7  
Alt 04.07.2006, 08:26
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tommes-os tommes-os ist offline
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Also ist es beim Bootfahren genau wie beim abschleppen eines Autos!!!
Hätt ich jetzt nicht gedacht.
Man lernt hier immer wieder dazu.
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Gruß Thomas


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  #8  
Alt 04.07.2006, 08:33
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Kanzler
...................
dass Kinder "körperlich und geistig geeignet" sein müssen, um ein FS-freies Boot zu führen. Von einer klaren Altergrenze war da mW nicht die Rede und dort ging es gar um das alleinige Benutzen eines Tenders!
So sehe ich das auch
und wenn ich mich in Richtung DMYV orientiere,
der Rennen für "Jugendliche" durchführt,
dort steht geschrieben:
Zitat:
Es geht los mit der Klasse 1 (ab 8 Jahre)
und endet mit der Klasse M5 (16 bis 18 Jahre)
und M6 (ab 18 bis 25 Jahre).
Dabei werden Schlauchboote mit einem Heckmotor
bis 3,68 kw (führerscheinfrei) und Feststoffboote mit Heckmotor
bis 11,3 kw genutzt.
Also gehe ich davon aus, die "körperlich und geistig Reife"
ist mit 8 Jahren gegeben
(Nur als Anhaltspunkt)
Obwohl , es sollen ja einige mit
30 Jahren den Punkt noch nicht erreicht haben

Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #9  
Alt 04.07.2006, 09:16
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Uwe,
gilt das auch für Binnen?
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Mit sportlichen Grüßen

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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #10  
Alt 04.07.2006, 09:19
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Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Uwe,
gilt das auch für Binnen?
Nein.
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  #11  
Alt 04.07.2006, 09:35
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Morgen zusammen!

Prüfungsfrage:

Zitat:
401 (Bg.: B04)
Welchen Anforderungen muss der
Fahrzeugführer eines Sportbootes
unter 15 m Länge
1. generell,
2. falls ein Motor unter 3,69 kW
vorhanden ist,
3. falls ein Motor von mehr als 3,68
kW vorhanden ist,
entsprechen?
korrekte Antwort:

Zitat:
1. Er muss gesundheitlich, charakter-
lich und fachlich geeignet sein.
2. Mindestalter 16 Jahre. Auf den
Binnenschifffahrtsstraßen des
innersten Ringes in Berlin
Sportbootführerschein Binnen oder
gleichwertiges Befähigungszeugnis.
3. Sportbootführerschein Binnen oder
gleichwertiges Befähigungszeugnis.
Viele Grüße,
Thilo
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"Im Winter boarden, im Sommer waken!"
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  #12  
Alt 04.07.2006, 09:39
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... also der Fahrzeugführer 16 und der Rudergänger auch jünger.
Gruß
Jürgen
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  #13  
Alt 04.07.2006, 09:42
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Hallo Plata,

ist schon richtig. ABER: Wir reden vom Rudergänger, der Schiffsführer ist mit vorhandem Führerschein mit an Bord.

Gruß Markus
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  #14  
Alt 04.07.2006, 09:49
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koppheister koppheister ist offline
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Moin,

m.E. greift hier die BinSchStrO, §1.09 - Besetzung des Ruders:

(1) Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein.
(2)...
(3)...
(4)...
(5) Für die Fahrt auf den in der folgenden Tabelle genannten Binnenschifffahrtsstraßen.....genügt abweichend von Nummer 1 ein Mindestalter von 12 Jahren, wenn
(a)...
(b) das Fahrzeug eine Länge von 5 m nicht überschreitet und mit einer Antriebsmaschine mit einer effektiven Nutzleistung von hächstens 3,68 kW ausgerüstet ist.

Für den im Ausgangsposting genannten Fall könnte das also ok sein, wenn die Fahrt in einem in der Tabelle genannten Gebiet stattfindet.

Gruß
Carsten
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  #15  
Alt 04.07.2006, 20:53
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Standard Re: Darf er oder nicht?

Zitat:
Zitat von Piratensmart
Wir beschäftigen uns gerade mit folgender Frage:

Motorboot mit 2,3 PS, Skipper mit SBF am AB ein 12 Jähriger.
Darf der Junge (binnen) am Steuer sein? Da Führerscheinfrei eigentlich ja... aber war da nicht die Prüfungsfrage, dass 16 das Mindestalter am Steuer ist? Oder gilt das nur ab 5 PS?

Wenn das Mindestalter 16 ist, warum fahren dann so viele Elektro Boote auf unseren Seen mit Kindern am Steuer?

Wer weiss die richtige Antwort?

LG
Michael
Also lt. Ösi-Binnen Vorschrift darf der nicht fahren (ist das wirklich alles trotz EU in jedem Land anders?). Bei uns muß der 16 sein. Um aber auf deine Frage nach dem Elektroboot zurück zu kommen: Es gibt eine Ausnahme und zwar wenn das Fahrzeug einen Elektroantrieb <500W hat ist das mindestalter 12.

Grüße
Bernd
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  #16  
Alt 04.07.2006, 20:59
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard Re: Darf er oder nicht?

Zitat:
Zitat von Merlin Magic

Also lt. Ösi-Binnen Vorschrift darf der nicht fahren
...........
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Wozu gehört München
Ist jetzt so ein "Grenzfall"

gruß
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  #17  
Alt 04.07.2006, 21:09
Andy-Berlin
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Standard

schlimmer finde ich dass jeder Fahrleher seinen minderjährigen Sohn (tochter, enkel, nichte freund von den genannten) IM ÖFFENTLICHEN STRAßENVERKEHR ans steuer lassen darf wenn er diesen für tauglich hält.

und da ist nicht die Rede von einem 17jährigen oder so. Im bekannten und rechtlich ausgefochtenen Fall handelt es sich um einen bekannten Fahrlehrer der seinen 13 Jahre alten Sohn hat fahren lassen (sogar auf der Autobahn).

mit Aufschrift Fahrschule und selbstredend dabei. Die Polizeikontrolle fands wohl nicht so lustig aber der Richter musste dem "lehrer" recht geben
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  #18  
Alt 04.07.2006, 21:25
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Standard Re: Darf er oder nicht?

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von Merlin Magic

Also lt. Ösi-Binnen Vorschrift darf der nicht fahren
...........
Wohnort: München

Wozu gehört München
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Ich habs gelesen. Daher auch der Hinweis auf die Ösi Vorschrift.
Wollte nur sagen wie es bei uns ist. Aber hier ist ja eingies anders *g* Wir treten ja zb in der Hitze auch keine schwarz/weise Lederkugel quer durchs Bundesgebeit
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